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   BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26822
BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08 (https://dejure.org/2013,26822)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08 (https://dejure.org/2013,26822)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 2013 - 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08 (https://dejure.org/2013,26822)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten - Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 28 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 65 S 2 GG, Art 93 Abs 1 Nr 4a GG
    Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten - Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) - § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG ...

  • Wolters Kluwer

    Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes als ein Eingriff in das freie Mandat des Abgeordneten; Freiheit des Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle

  • rewis.io

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten - Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) - § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen

  • faz.net (Pressemeldung, 09.10.2013)

    Keine Beobachtung Ramelows durch Verfassungsschutz

  • zeit.de (Pressebericht, 10.10.2013)

    Ramelow-Urteil: Können nun auch NPD-Abgeordnete klagen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parlamentarierbeobachtung durch den Verfassungsschutz - der Fall Ramelow

  • lto.de (Kurzinformation)

    BfV darf auch Abgeordnete überwachen - Beobachtung von Linke-Politiker verfassungswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen

  • taz.de (Pressemeldung, 09.10.2013)

    Ramelow darf nicht bespitzelt werden

  • Telepolis (Pressebericht, 09.10.2013)

    Verfassungsgericht schützt vor Verfassungsschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen bei der Beobachtung von Parlamentariern durch den Verfassungsschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow verfassungswidrig - Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.10.2010)

    Verfassungsschutzbeobachtung der Linken: Ramelows Kampf

Besprechungen u.ä. (7)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz (Prof. Dr. Michael Fehling, Barbara Schunicht; ZJS 2014, 199)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bodo Ramelows Triumph und die Grenzen der streitbaren Demokratie

  • faz.net (Pressekommentar, 09.10.2013)

    Für das freie Mandat

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG; §§ 3, 4, 8 BVerfSchG
    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz

  • fr-online.de (Pressekommentar, 09.10.2013)

    Ramelow - Sieg über die übereifrigen Versager

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Überwachung eines Abgeordneten durch Verfassungsschutz im Regelfall unzulässig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 134, 141
  • NVwZ 2013, 1468
  • DÖV 2014, 42
  • DÖV 2014, 438
 
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Wird zitiert von ... (122)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Die Betroffenen müssen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten daran ausrichten können, und die gesetzesausführende Verwaltung muss für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfinden (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, u.a. -, BVerfGE 134, 141 [184] = juris, Rn. 126, m.w.N.).

    Es ist in erster Linie Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane, Zweifelsfragen zu klären und Auslegungsprobleme mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methode zu bewältigen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, u.a. -, BVerfGE 134, 141 [184 f.] = juris, Rn. 127, m.w.N.).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Beobachtung einer Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln einen schweren Eingriff in das aus der Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG folgende Selbstbestimmungsrecht darstellt, der in jedem Einzelfall neben einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage einer besonderen Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedarf (vgl. BVerfGE 107, 339 ; siehe auch BVerfGE 134, 141 ).

    Die Möglichkeit nachrichtendienstlicher Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist Ausfluss des Prinzips der "streitbaren" oder "wehrhaften Demokratie", das vor allem in Art. 9 Abs. 2, Art. 18 und Art. 21 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankert ist und gewährleisten soll, dass Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 5, 85 ; 28, 36 ; 30, 1 ; 40, 287 ; 134, 141 ).

    Eine Beobachtung - auch unter Rückgriff auf die Instrumente heimlicher Informationsbeschaffung gemäß § 8 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz - ist daher in einem laufenden Verbotsverfahren grundsätzlich zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfolgt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 107, 339 Senatsminderheit; 134, 141 ; BVerwGE 110, 126 ) sowie die rechtsstaatlichen Gebote der Staatsfreiheit und des fairen Verfahrens nicht außer Acht lässt.

    Daher kommt es für seine Anwendbarkeit nicht darauf an, ob eine staatliche Sanktion sich als unmittelbare Folge des parlamentarischen Handelns darstellt (vgl. BVerfGE 134, 141 ).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    a) Schon nach dem allgemeinen, im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gründenden Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze ist der Gesetzgeber gehalten, Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 ; 59, 104 ; 78, 205 ; 103, 332 ; 134, 141 ; 143, 38 ).
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