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   BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19   

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BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19 (https://dejure.org/2019,30522)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19 (https://dejure.org/2019,30522)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 (https://dejure.org/2019,30522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 45 Abs 2 S 1 BTGO, § 51 BTGO
    Erfolgloser Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen mit Blick auf die Beschlussfähigkeit des Bundestages - Folgenabwägung

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen mit Blick auf die Beschlussfähigkeit des Bundestages - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Feststellung der Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Ausfertigung von Gesetzen

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen mit Blick auf die Beschlussfähigkeit des Bundestages - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verweigerte nächtliche Hammelsprung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum "Hammelsprung" im Bundestag: AfD scheitert mit Eilantrag

  • spiegel.de (Pressemeldung, 24.09.2019)

    Streit über Hammelsprung im Bundestag: AfD scheitert mit Eilantrag

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der AfD auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    AfD-Bundestagsfraktion zieht vors BVerfG: Die ganz große "Hammelsprung"-Nummer?

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wie hoch müssen die Hammel springen? Zur Frage der Rechtmäßigkeit des verweigerten Hammelsprungs

Papierfundstellen

  • BVerfGE 152, 55
  • NVwZ 2019, 1593
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 140, 211 ; 140, 225 ).

    Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ).

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; 140, 225 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
    Für eine sich von diesem gesetzlich gezogenen Rahmen lösende Ausdehnung der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts ist kein Raum (vgl. schon BVerfGE 1, 396 ; 2, 341 ; 22, 293 ; 63, 73 ).

    Denn das Grundgesetz kennt grundsätzlich keine präventive Normenkontrolle, die einen solchen Zustand verhindern würde (vgl. BVerfGE 1, 396 ).

    Soweit für Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen hiervon eine Ausnahme gilt, um eine sonst nur schwer revidierbare völkerrechtliche Bindung zu verhindern (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 2, 143 ; 35, 193 ; 36, 1 ), ist eine solche Situation hier nicht gegeben.

  • BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 140, 211 ; 140, 225 ).

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; 140, 225 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 140, 225 ; stRspr).

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 140, 211 ; 140, 225 ).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn einerseits eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber Erfolg hätte, und andererseits die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 129, 284 ; 132, 195 ; 140, 225 ; stRspr).

  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
    Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ).

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; 140, 225 ; stRspr).

  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 140, 211 ; 140, 225 ).

    Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des strittigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
    Für eine sich von diesem gesetzlich gezogenen Rahmen lösende Ausdehnung der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts ist kein Raum (vgl. schon BVerfGE 1, 396 ; 2, 341 ; 22, 293 ; 63, 73 ).
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
    Dass verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz grundsätzlich nachgelagerter, kassatorischer Rechtsschutz ist (vgl. nur BVerfGE 131, 47 ), ist nicht nur aus grundlegenden Erwägungen demokratischer Gewaltenteilung gerechtfertigt, sondern trägt vor allem der ausdrücklichen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Rechnung, wonach das Bundesverfassungsgericht die dem Bundespräsidenten vor der Ausfertigung (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG) obliegende Kompetenz zur Prüfung eines Gesetzes zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 131, 47 ).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 140, 211 ; 140, 225 ).
  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19
    Soweit für Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen hiervon eine Ausnahme gilt, um eine sonst nur schwer revidierbare völkerrechtliche Bindung zu verhindern (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 2, 143 ; 35, 193 ; 36, 1 ), ist eine solche Situation hier nicht gegeben.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Grundvertrags mit der

  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11

    Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine

  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und

    Die Norm verlangt eine über die bloße Bezeichnung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 64 Abs. 1 und Abs. 2 BVerfGG hinausgehende nähere Substantiierung der Begründung (vgl. BVerfGE 24, 252 ; 123, 267 ; 152, 55 ).
  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 104, 23 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 140, 211 ; 140, 225 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Neubesetzung der

    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 121/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Zurückweisung eines von der

    zu § 32 Abs. 1 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18, BVerfGE 150, 163 = juris, Rn. 10, vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19, BVerfGE 152, 55 = juris, Rn. 16, vom 22. Juli 2020 - 2 BvE 3/19, BVerfGE 155, 357 = juris, Rn. 37, und vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20, NVwZ 2021, 1368 = juris, Rn. 23).

    Gegenstand eines solchen Antrags kann allein die vorläufige Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts der Antragstellerin sein, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch die Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juli 1997 - 2 BvE 1/97, BVerfGE 96, 223 = juris, Rn. 23, vom 29. März 2007 - 2 BvE 2/07, BVerfGE 118, 111 = juris, Rn. 28, vom 14. Juni 2017 - 2 BvQ 29/17, BVerfGE 145, 348 = juris, Rn. 29, vom 12. März 2019 - 2 BvQ 91/18, BVerfGE 151, 58 = juris, Rn. 15, vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19, BVerfGE 152, 55 = juris, Rn. 16, vom 4. Mai 2020 - 2 BvE 1/20, BVerfGE 154, 1 = juris, Rn. 23, vom 22. Juli 2020 - 2 BvE 3/19, BVerfGE 155, 357 = juris, Rn. 40, vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20, juris, Rn. 24, und vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20, NVwZ 2021, 1368 = juris, Rn. 26; VerfGH SN, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 177-I-20 eA, juris, Rn. 22; VerfGH TH, Beschluss vom 26. April 2021 - 11/21, juris, Rn. 24 f.; VerfGH BW, Beschluss vom 25. Juni 2021 - 1 GR 69/21, juris, Rn. 45; VerfGH BY, Entscheidung vom 28. September 2021 - Vf. 74-VIa-21, juris, Rn. 16).

  • VerfGH Bayern, 01.12.2020 - 90-IVa-20

    Äußerungen einer Parlamentspräsidentin gegenüber einer Parlamentsfraktion auf

    Dies gilt insbesondere im Organstreitverfahren, da der Erlass einer einstweiligen Anordnung insoweit einen Eingriff in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfG vom 30.10.2018 BVerfGE 150, 163 Rn. 10; vom 17.9.2019 BVerfGE 152, 55 Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 06.05.2021 - 37-IVa-21

    Erfolglose Eilanträge gegen die Masken- und Testpflicht im Landtag

    Dies gilt insbesondere im Organstreitverfahren, da der Erlass einer einstweiligen Anordnung insoweit einen Eingriff in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. VerfGH vom 1.12.2020 - Vf. 90-IVa-20 - juris Rn. 10; BVerfG vom 30.10.2018 BVerfGE 150, 163 Rn. 10; vom 17.9.2019 BVerfGE 152, 55 Rn. 16).
  • BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvQ 91/21

    Eilantrag in einer Klageerzwingungssache mangels hinreichender Begründung

    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; 152, 55 ; 154, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2020 - 2 BvQ 61/20 -, Rn. 10; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; 152, 55 ; 154, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; stRspr).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.06.2021 - 1 GR 69/21

    Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl einer polizeilichen

    Dazu gehört neben der Darlegung, welche organschaftliche Rechtsposition geltend gemacht werden soll (vgl. BVerfGE 152, 55, 61 - Juris Rn. 18, VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2021 - O 23/21 -, Juris Rn. 32 ff.), auch die substantiierte Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2019 - 1 VB 14/19 -, Juris Rn. 6), sowie die Darlegung der Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 132, 287, 293 - Juris Rn. 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.09.2010 - 1 BvR 872/10 -, Juris Rn. 3; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.10.2013 - 2 BvR 1978/13 -, Juris Rn. 9).
  • BVerfG, 04.12.2020 - 2 BvQ 94/20

    Eilantrag in einer Klageerzwingungssache erfolglos

    1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2020 - 2 BvC 37/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2020 - 2 BvQ 61/20 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2020 - 2 BvC 37/19 -, Rn. 30; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18; stRspr).

  • BVerfG, 20.11.2020 - 2 BvQ 86/20

    Erfolgloser Eilantrag in einer Klageerzwingungssache

  • VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 74-IVa-21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorübergehende Aufrechterhaltung der

  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.11.2019 - 1 GR 58/19

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl der polizeilichen

  • BVerfG, 19.10.2020 - 2 BvQ 78/20

    Ablehnung eines Eilantrags wegen Subsidiarität aufgrund unterbliebener Beschwerde

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