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   BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 2231/07   

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https://dejure.org/2007,19542
BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 2231/07 (https://dejure.org/2007,19542)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.2007 - 2 BvR 2231/07 (https://dejure.org/2007,19542)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 2007 - 2 BvR 2231/07 (https://dejure.org/2007,19542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Maßstäbe für die Annahme von Willkür i.R.d. Entscheidung eines Gerichts über Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm; Verfassungsmäßigkeit, Zweck und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 111g Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Voraussetzungen des Erlasses ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111g Abs. 2; GG Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsmässigkeit der Pfändung durch den Geschädigten einer Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 2231/07
    Das Verfahren dient ausschließlich der Klärung, ob der Antragsteller zu dem privilegierten Personenkreis gehört (BGH, Urteil vom 6. April 2000 - IX ZR 442/98 -, ZIP 2000, S. 901 ).

    Die Zulassungsentscheidung stellt keine Voraussetzung für die Vollstreckung des Verletzten in die durch den Staat sichergestellten Vermögensgegenstände dar; etwaige Vollstreckungsmaßnahmen vor der Zulassungsentscheidung sind wegen des relativen Veräußerungsverbots zugunsten des Staates lediglich relativ unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - IX ZR 442/98 -, ZIP 2000, S. 901 ; OLG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 2 Ws 170/03, 2 Ws 171/03 -, NJW 2003, S. 2546 ).

  • OLG Köln, 07.05.2003 - 2 Ws 170/03

    Übergang der Zuständigkeit für die Beschlagnahme nach § 111c Strafprozessordnung

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 2231/07
    Die Zulassungsentscheidung stellt keine Voraussetzung für die Vollstreckung des Verletzten in die durch den Staat sichergestellten Vermögensgegenstände dar; etwaige Vollstreckungsmaßnahmen vor der Zulassungsentscheidung sind wegen des relativen Veräußerungsverbots zugunsten des Staates lediglich relativ unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - IX ZR 442/98 -, ZIP 2000, S. 901 ; OLG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 2 Ws 170/03, 2 Ws 171/03 -, NJW 2003, S. 2546 ).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 1 Ws 178/13

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

    Das Zulassungsverfahren dient ausschließlich der Klärung, ob der Vollstreckungsgläubiger zu dem privilegierten Personenkreis der durch die Straftat Verletzten gehört (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2007 - 2 BvR 2231/07 -, juris Rn. 4; KK-Spillecke, StPO, 7. Aufl., § 111g Rn. 3).
  • KG, 12.06.2017 - 5 Ws 64/17

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit für

    Für die Zulassung der Zwangsvollstreckung ist lediglich erforderlich, dass die Antragstellerin Verletzte ist und ihr titulierter Anspruch unmittelbar aus der Tat entstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2007 - 2 BvR 2231/07 -, juris Rn. 4; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - 3 Ws 414/10 -, juris Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Auflage, § 111g Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2014 - 1 Ws 149/14

    Zulassung der Zwangsvollstreckung im gem. § 111g Abs. 2 StPO arrestiertes

    Prüfungsgegenstand im Verfahren auf Zulassung der Zwangsvollstreckung nach § 111g StPO in einen nach §§ 111b ff. StPO arretierten Vermögensgegenstand ist ausschließlich die Frage, ob der titulierte Anspruch aus der Straftat herrührt, derentwegen die Beschlagnahme bzw. Arretierung erfolgte, und ob der Gläubiger zu dem durch § 111g StPO privilegierten Personenkreis der durch die verfahrensgegenständliche Tat Verletzten gehört (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17. November 2007 (2 BvR 2231/07); OLG Karlsruhe, Justiz 2004, 521).
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