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   BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52   

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BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52 (https://dejure.org/1953,1)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1953 - 1 BvR 147/52 (https://dejure.org/1953,1)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 (https://dejure.org/1953,1)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Beamtenverhältnisse

  • openjur.de

    Beamtenverhältnisse

  • opinioiuris.de

    Beamtenverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Rechtsverhältnisse der des öffentlichen Dienstes - G131

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 18.02.1954)

    Es gibt keine Beamten mehr

Besprechungen u.ä. (4)

  • digizeitschriften.de (Entscheidungsanmerkung)

    Das Beamtenurteil des Bundesverfassungsgerichts

  • zeit.de (Pressekommentar, 07.01.1954)

    Zehn Richter korrigieren die deutsche Geschichte

  • hu-berlin.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rote Roben gegen braunen Mief

  • ev-akademie-boll.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die zwei Krisen der Verfassungsrechtsprechung (Prof. Dr. Dr. Ingo Müller)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 3, 58
  • NJW 1954, 21
  • MDR 1954, 88
  • DVBl 1954, 86
  • DÖV 1954, 53
 
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Wird zitiert von ... (689)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
    aa) Im Beschluß vom 24. April 1953 - BVerfGE 2, 237 [248 ff.] - hat das Bundesverfassungsgericht dargelegt, auf welche Weise das nationalsozialistische Regime die formelle Verfassungskraft schlechthin beseitigt hat.

    Gesetze und Amtspflichten wurden jedoch ausschließlich durch Hitler bestimmt, sei es, daß er die Gesetze als Chef der Regierung selbst beschloß, sei es, daß er sie durch den Reichstag als Akklamationsorgan beschließen ließ (vgl. BVerfGE 2, 237 [249]).

    Sie hatten zur Folge, daß das Grundgesetz zu einem Zeitpunkt in Kraft treten konnte, in dem der Staat noch handlungsunfähig war (vgl. auch BVerfGE 2, 237 [258]).

    Das rückwirkende Inkrafttreten eines Gesetzes ist, abgesehen vom Strafrecht, nicht schlechthin unzulässig (vgl. BVerfGE 2, 237 [265]).

  • BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50

    Sparverordnung Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
    Während es noch bis in die Zeit der Währungsreform (1948) allgemeine Rechtsansicht war, daß es sich bei den von der Militärregierung vorgenommenen oder veranlaßten Entlassungen um endgültige Maßnahmen handele und daß den Betroffenen ein Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung oder auf Zahlung irgendwelcher Bezüge nicht zustehe (vgl. BGHZ 2, 117 [129]), gingen Rechtsprechung und Rechtslehre erst im Anschluß an ein Urteil des hamburgischen Verwaltungsgerichts vom 10. Juni 1948 (MDR 1948, 261) - besonders in der britischen Zone - mehr und mehr dazu über, jene Entlassungen rechtlich nur als Suspensionen anzusehen.

    Auch der Bundesgerichtshof hat sich dieser Auffassung angeschlossen (BGHZ 2, 117 [121], zuletzt im Urteil vom 18. Mai 1953: BGHZ 10, 30 [37]).

  • RG, 19.09.1938 - III 45/38

    1. Kann ein Beamter der Ansprüche, die ihm aus der Verletzung der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
    Allerdings hat das Reichsgericht aus der abschließenden Regelung der Beendigungsgründe des Beamtenverhältnisses im Beamtenrecht den Rechtsgedanken entwickelt, daß angesichts der Formenstrenge des Beamtenrechts der sonst auch im öffentlichen Recht anwendbare Grundsatz von Treu und Glauben hier nur mit Einschränkungen und nur unter Berücksichtigung der Eigenart dieses öffentlich-rechtlichen Verhältnisses angewandt werden könne (RGZ 143, 77 [81]; 158, 235 [238 f.]; auch 125, 315 [318] und 126, 243 [244]).

    Deshalb haben die an einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis Beteiligten "in entsprechender Weise, wie dies § 242 BGB für das bürgerliche Recht verlangt, ihr Verhalten dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" zu unterstellen (RGZ 158, 235 [239]).

  • RG, 30.01.1934 - III 283/33

    1. Wieweit geht das Recht des Beamten, insbesondere des Ruhestandsbeamten, auf

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
    Allerdings hat das Reichsgericht aus der abschließenden Regelung der Beendigungsgründe des Beamtenverhältnisses im Beamtenrecht den Rechtsgedanken entwickelt, daß angesichts der Formenstrenge des Beamtenrechts der sonst auch im öffentlichen Recht anwendbare Grundsatz von Treu und Glauben hier nur mit Einschränkungen und nur unter Berücksichtigung der Eigenart dieses öffentlich-rechtlichen Verhältnisses angewandt werden könne (RGZ 143, 77 [81]; 158, 235 [238 f.]; auch 125, 315 [318] und 126, 243 [244]).

    Dabei ist besonders zu berücksichtigen, daß der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben für das Beamtenverhältnis - und damit auch für das Rechtsverhältnis des Versorgungsempfängers als Nachwirkung eines Beamtenverhältnisses - eine besondere Ausprägung erfahren hat: Aus der Fürsorgepflicht des Staates auf der einen, der Treuepflicht des Bediensteten auf der anderen Seite läßt sich für beide Teile regelmäßig das ableiten, was sonst mit dem allgemeinen Hinweis auf Treu und Glauben gerechtfertigt zu werden pflegt (RGZ 143, 77 [81]).

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
    Soweit jedoch die Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Rüge der Verletzung von Grundrechten solche Verstöße behaupten, kann ihr Vorbringen als Anregung an das Bundesverfassungsgericht behandelt werden, von Amts wegen zu prüfen, ob eine Norm, durch die sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen, auch wegen eines anderen Verstoßes gegen das Grundgesetz nichtig sei (vgl. BVerfGE 1, 264 [271]).

    Das mag aber dahinstehen; denn die Rüge einer Verletzung des Abs. 5 des Art. 33 GG kann jedenfalls im Rahmen einer sonst zulässigen Verfassungsbeschwerde als Anregung an das Bundesverfassungsgericht aufgefaßt werden, von Amts wegen zu prüfen, ob eine Norm, die aus anderen Gründen zulässigerweise als verfassungswidrig angefochten wird, auch wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG nichtig sei (BVerfGE 1, 264 [271]).

  • BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52

    Rechtsweg für Beamtenansprüche

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
    Auch der Bundesgerichtshof hat sich dieser Auffassung angeschlossen (BGHZ 2, 117 [121], zuletzt im Urteil vom 18. Mai 1953: BGHZ 10, 30 [37]).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
    a) Die Herabsetzung der erst nach Inkrafttreten des G 131 fälligen Versorgungsleistungen ist freilich nicht schon deshalb mit Art. 14 GG vereinbar, weil - wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 2, 380 (399) ausgeführt hat - vermögenswerte Rechte des öffentlichen Rechts mit Fürsorgecharakter grundsätzlich nicht als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG anzusehen sind.
  • RG, 06.02.1923 - III 93/22

    Lohnzahlung bei Betriebseinstellung infolge eines Streiks

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
    Wenn die Grundlagen eines privaten Unternehmens durch ein von außen her auf den Betrieb einwirkendes Ereignis nachhaltig zerstört werden, so stellt sich die Frage, ob die Folgen solcher Ereignisse dem Dienstherrn oder dem Dienstpflichtigen aufzuerlegen sind, insbesondere ob der Dienstherr zur Weiterzahlung von Löhnen und Pensionen in voller Höhe verpflichtet ist (vgl. zu diesem Problem: RGZ 106, 272 [275-277] - 1925 - RAG 2, 74 [78-80] - 1928 - RAG in ArbeitsrechtsSamml. 23, 219 [224 und 226] -1935 -).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
    Daß die unterschiedliche Behandlung der verdrängten und einheimischen Versorgungsempfänger keine Benachteiligung oder Bevorzugung "wegen der Heimat" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG enthält, bedarf keiner besonderen Begründung (vgl. BVerfGE 2, 266 [286]).
  • BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
    Es war vielmehr der sich aus der Gesamtregelung der Direktive ergebende Wille der Besatzungsbehörden und damit die Pflicht aller deutschen Verwaltungen, möglichst weitgehend Nationalsozialisten aus ihren Diensten zu entfernen und die auf diese Weise frei gewordenen Arbeitsplätze mit demokratisch zuverlässigen Personen zu besetzen (vgl. auch BVerfGE 2, 105 [110 f.]).
  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

  • BGH, 26.06.1952 - III ZR 305/51

    Entlassung aus politischem Grunde

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

  • RG, 13.03.1936 - III 230/35

    1. Kann ein Beamter, der auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des

  • RG, 16.05.1939 - III 183/38

    Wie ist das Ruhegehalt eines Beamten zu berechnen, der nach Landesrecht ohne

  • RG, 12.11.1941 - III 53/41

    Enthält es den Tatbestand eines Schadensersatzanspruchs, wenn ein früherer

  • RG, 05.04.1935 - III 313/34

    Kann, nachdem das Reichsgesetz über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und

  • RG, 17.08.1937 - III 35/37

    Steht den Hochschullehrern, die nach Landesrecht bei Versetzung in den Ruhestand

  • RG, 01.07.1938 - III 137/37

    1. Unterliegen die "bisherigen Bezüge", die den nach § 4 des Gesetzes zur

  • RG, 05.12.1933 - III 188/33

    Darf die durch die preußische Sparverordnung vom 12. September 1931 angeordnete

  • RG, 10.03.1941 - V 35/40

    1. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen

  • RG, 27.11.1934 - III 34/34

    1. Kann Jemand, der im Dienst einer Stadtgemeinde steht, auf Feststellung klagen,

  • RG, 28.04.1936 - III 261/35

    1. Hat das Revisionsgericht bei der Entscheidung eines Rechtsstreits, der das

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    In dem Urteil vom 17. Dezember 1953 hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, die Beseitigung nationalsozialistischer Rechtsvorschriften, die formell ordnungsgemäß erlassen und von den Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft hingenommen worden seien und seither jahrelang unangefochten bestanden hätten, müßte aus Gründen der Rechtssicherheit dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben (BVerfGE 3, 58 [119]).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Die nationalsozialistischen Staatsvorstellungen indes standen und stehen "in schärfstem Widerspruch zum Begriff eines Berufsbeamtentums, das dem Staat und Volk als Ganzem verpflichtet ist" (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147/52 - BVerfGE 3, 58 ).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Die Strukturentscheidung des Art. 33 Abs. 5 GG belässt ausreichend Raum, die geschichtlich gewachsene Institution in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einzufügen (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 7, 155 ; 70, 69 ) und den Funktionen anzupassen, die das Grundgesetz dem öffentlichen Dienst in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zuschreibt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 9, 268 ; 15, 167 m.w.N.).
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