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   BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07   

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BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07 (https://dejure.org/2007,8449)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07 (https://dejure.org/2007,8449)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 2 BvR 1987/07 (https://dejure.org/2007,8449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Menschenwürde durch die Art und Weise einer Haftraumunterbringung; Gemeinsame Unterbringung eines Nichtrauchers mit einem Raucher in einem Haftraum; Gesundheitsgefährdende Auswirkungen des Passivrauchens als Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht; ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StVollzG § 18; ; StVollzG § 201; ; StVollzG § 201 Nr. 3 Satz 1; ; StVollzG § 201 Nr. 3 Satz 2; ; BBesG § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; StVollzG § 201 Nr. 3 S. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung von Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 67
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde setzt die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde voraus, dass der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht nur formell durchlaufen, sondern die gegebenen prozessualen Möglichkeiten zur Vermeidung oder Korrektur der gerügten Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Verfahren auch tatsächlich genutzt hat (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

    Zwar ist er nach den für die einzelnen Gerichtszweige geltenden Verfahrensordnungen grundsätzlich nicht gehalten, Rechtsausführungen zu machen, sofern nicht das einfache Verfahrensrecht zur Begründung einzelner Rechtsmittel Rechtsausführungen verlangt; in Abwesenheit solcher besonderen verfahrensrechtlichen Anforderungen ist die rechtliche Würdigung des Sachverhalts grundsätzlich von Amts wegen Sache des Richters (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

    Eine Verfassungwidrigkeit der Annahme, eine gemeinschaftliche Unterbringung von Gefangenen während der Ruhezeit könne in Altanstalten derzeit noch auf § 201 Nr. 3 Satz 1 StVollzG gestützt werden, sprang aber - auch angesichts des Standes der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, a.a.O., m.w.N.) - jedenfalls nicht derart ins Auge, dass ein gegenteiliges klägerisches Vorbringen im fachgerichtlichen Verfahren unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 112, 50 ) entbehrlich gewesen wäre.

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
    An der ausdrücklich gewählten Konzeption eines nur noch übergangsweise geltenden Rechts muss der Gesetzgeber sich vielmehr festhalten lassen (vgl. BVerfGE 107, 218 ).

    Obwohl die geringere Wirtschafts- und Finanzkraft der neuen Länder als einer der wesentlichen Gründe für die Besoldungsdifferenzierung noch fortbestand, hat es aber zugleich festgestellt, dass nach dem Grundsatz der Normwahrheit eine ausdrücklich als solche bezeichnete Übergangsregelung auch dann, wenn der Gesetzgeber sie nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt befristet hat, keine geeignete Grundlage für die dauerhafte Aufrechterhaltung zweier unterschiedlich bemessener Besoldungen in Ost und West darstelle (vgl. BVerfGE 107, 218 ).

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht es als zulässig angesehen, dass die Frage, ob die Überleitungsregelung des § 73 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) in den seit dem 1. Januar 1996 geltenden Fassungen noch mit dem Grundgesetz vereinbar sei, ihm auch unter dem Gesichtspunkt fehlender ausdrücklicher Befristung ihrer Geltungsdauer zur Prüfung im Verfahren der konkreten Normenkontrolle vorgelegt wurde, und auf diese Vorlage hin festgestellt, dass die Reglung noch verfassungskonform, als dauerhafte Grundlage einer abgesenkten Besoldung in den neuen Ländern aber nicht geeignet sei, weil dies dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normwahrheit widersprechen würde (vgl. BVerfGE 107, 218 ).

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
    Angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht nur erheblich belästigenden, sondern auch - zumindest nicht ausschließbaren - gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 95, 173 ; BVerfG, Beschluss 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, EuGRZ 1998, S. 172 f.) kann darin, dass ein Gefangener auf seinem Haftraum gegen seinen erklärten Willen dem Rauchen eines Mitgefangenen ausgesetzt wird, ein Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht liegen.
  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
    Danach kann auch eine fortdauernde Aktualität fiskalischer Gründe, wie sie den Gesetzgeber im Jahr 1976 zum Erlass der Übergangsbestimmung des § 201 Nr. 3 Satz 1 StVollzG bewogen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05 -, NJW 2006, S. 306 ; zum historischen Hintergrund auch Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 201 Rn. 1; Nitsch, Die Unterbringung von Gefangenen nach dem Strafvollzugsgesetz, 2006, S. 85 ff., m.w.N.), diese Bestimmung nicht zu einer geeigneten Grundlage dauerhafter Mehrfachbelegung von Hafträumen in Abweichung von § 18 StVollzG machen (vgl. auch Feest/Köhne, in: AK-StVollzG, 5. Aufl., § 201 Rn. 1; ausführlicher zum Diskussionsstand in der Literatur Nitsch, a.a.O., S. 89 f., m.w.N.).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2354/04

    Menschenwürde im Maßregelvollzug (gemeinsame Unterbringung: Differenzierung

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
    Darin, dass der Beschwerdeführer eine Woche lang gemeinsam mit einem anderen Gefangenen in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 12, 48 Quadratmetern, bei abgetrenntem Toilettenbereich, untergebracht war, liegt für sich genommen noch keine Verletzung der Menschenwürde (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04, 2 BvR 2201/05 und 2 BvR 939/07 -, juris).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
    Darin, dass der Beschwerdeführer eine Woche lang gemeinsam mit einem anderen Gefangenen in einem Haftraum mit einer Grundfläche von 12, 48 Quadratmetern, bei abgetrenntem Toilettenbereich, untergebracht war, liegt für sich genommen noch keine Verletzung der Menschenwürde (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04, 2 BvR 2201/05 und 2 BvR 939/07 -, juris).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
    Die Verfassungsbeschwerde ist daher insoweit jedenfalls nicht in einer für die verfassungsrechtliche Prüfung ausreichenden Weise begründet (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
    Angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht nur erheblich belästigenden, sondern auch - zumindest nicht ausschließbaren - gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 95, 173 ; BVerfG, Beschluss 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, EuGRZ 1998, S. 172 f.) kann darin, dass ein Gefangener auf seinem Haftraum gegen seinen erklärten Willen dem Rauchen eines Mitgefangenen ausgesetzt wird, ein Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht liegen.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
    Die Verfassungsbeschwerde ist daher insoweit jedenfalls nicht in einer für die verfassungsrechtliche Prüfung ausreichenden Weise begründet (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Die durch den Beschluss des Landgerichts erfolgte Grundrechtsverletzung springt derart ins Auge (vgl. hierzu 2.a)), dass ein über die allgemein erhobene Sachrüge hinausgehendes ausdrückliches klägerisches Vorbringen im fachgerichtlichen Verfahren unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entbehrlich war (vgl. für den umgekehrten Schluss BVerfGK 13, 67 ).
  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht

    Angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht nur erheblich belästigenden, sondern auch - zumindest nicht ausschließbaren - gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 95, 173 ; 121, 317 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, S. 2961 ) kann darin, dass ein Gefangener auf seinem Haftraum ohne seine Zustimmung dem Rauchen eines Mitgefangenen ausgesetzt wird, ein Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht liegen (vgl. BVerfGK 13, 67 ).

    Der Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfGK 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 -, juris; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Celle, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 1 Ws 102/04 -, NJW 2004, S. 2766 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. September 1988 - 3 Ws 402/88 -, NStZ 1989, S. 96; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 1984 - 1 Vollz (Ws) 120/84 -, NStZ 1984, S. 574 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2008 - 2 Ws 416/08 -, juris; LG Detmold, Urteil vom 2. November 2006 - 9 O 163/05 -, juris).

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Der Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfGK 13, 67 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 - juris, und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung siehe OLG Celle, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 1 Ws 102/04 -, NJW 2004, S. 2766 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. September 1988 - 3 Ws 402/88 -, NStZ 1989, S. 96; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 1984 - 1 Vollz (Ws) 120/84 -, NStZ 1984, S. 574 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2008 - 2 Ws 416/08 -, juris; LG Detmold, Urteil vom 2. November 2006 - 9 O 163/05 -, juris).
  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvR 2236/14

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass

    Ergibt sich die Verfassungswidrigkeit aber unmittelbar aus den angegriffenen Beschlüssen, ist ein entsprechendes Vorbringen im fachgerichtlichen Verfahren unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 112, 50 ) entbehrlich (vgl. BVerfGK 13, 67 ).
  • BVerfG, 26.02.2016 - 1 BvR 2836/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels verfassungsrechtlich ausgerichteten

    Hierzu wäre sie aber nach dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet gewesen (vgl. BVerfGK 7, 258 ; 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 1473/09 -, AG 2010, S. 544; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, NJW 2014, S. 3085 Rn. 34), da sich der behauptete Verfassungsverstoß durch § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG aus einem Vergleich mit der nach § 9 Nr. 1 Satz 1 und 2 GewStG für Eigentümer bestehenden Rechtslage ergeben soll und insoweit das Verfassungsrecht auch für die Fachgerichte Prüfungsmaßstab gewesen wäre.
  • BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17

    Vollzug der Untersuchungshaft (gemeinsame Unterbringung eines Nichtrauchers in

    Der Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfGK 13, 67 ; 20, 249 ).
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

    Es kann daher dahinstehen, ob die vom Gesetzgeber ausdrücklich als Übergangsbestimmung bezeichnete Vorschrift des § 201 Nr. 3 StVollzG zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts - dreißig Jahre nach Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes - noch eine dem Grundsatz der Normenwahrheit genügende Rechtsgrundlage für Abweichungen von dem in § 18 Abs. 1 Satz 1 StVollzG normierten Grundsatz der Einzelunterbringung während der Ruhezeit darstellte (vgl. BVerfGE 107, 218 [256]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 2007 - 2 BvR 1987/07 -).
  • BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11

    Strafvollzug (Menschenwürde; Haftraum; Ausstattung; Zellengröße); Zulässigkeit

    aa) Die Unterbringung eines einzelnen Gefangenen in einem Haftraum, in dem ihm eine Grundfläche von nur wenig über 6 m2 zur Verfügung steht, liegt zwar an der unteren Grenze des Hinnehmbaren, verletzt aber - jedenfalls wenn es sich, wie im Fall des Angebots, das dem Beschwerdeführer gemacht wurde, um eine Unterbringung im wohngruppennahen Vollzug mit weitreichenden Möglichkeiten der Zeitverbringung außerhalb des Haftraums handelt - noch nicht die Menschenwürde (vgl. zu den Anforderungen an die Grundfläche des Haftraums bei Einzelunterbringung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris; bei Mehrfachbelegung BVerfGK 12, 410 ; 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris; VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -, juris, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Was das Verschulden angeht, ist das Gericht der Frage nicht nachgegangen, ob es dem Beschwerdeführer unter den gegebenen Umständen und im Hinblick darauf, dass er Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 2007 - 2 BvR 1987/07 -, juris, m.w.N.), vorzuwerfen war, dass er angenommen hatte, es sei ihm gestattet worden, in der ihm als rauchfreiem Aufenthaltsort zugewiesenen Halle auch seine Mahlzeiten zu sich zu nehmen.
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 1 Ws 174/16

    Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine Sozialtherapeutische Anstalt

    Dass im Falle der Verlegung des Verurteilten in die Sozialtherapeutische Anstalt schon allein aufgrund der dortigen räumlichen Bedingungen Verstöße gegen seine Menschenwürde zu erwarten wären, ist nicht ersichtlich und wird vom Verurteilten ebensowenig vorgebracht wie auch das Drohen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die dort mögliche gemeinsame Unterbringung als Nichtraucher mit Rauchern (BVerfG NJW 2013, 1941 und 1943; dass. BVerfGK 13, 67).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

  • BayObLG, 17.11.2020 - 204 StObWs 277/20

    Nichtraucherschutz in Justizvollzugsanstalt

  • BayObLG, 18.11.2020 - 204 StObWs 385/20

    Nichtraucherschutz im Justizvollzug

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