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   BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08   

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https://dejure.org/2008,8144
BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08 (https://dejure.org/2008,8144)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.2008 - 1 BvR 992/08 (https://dejure.org/2008,8144)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 992/08 (https://dejure.org/2008,8144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Willkürverbots durch Streitwertfestsetzung für einverständliche Scheidung auf 2.000 Euro ohne nachvollziehbare Grundlage - Unzulässigkeit einer allgemein gegen die ständige Rechtsprechung eines Zivilgerichts gerichteten Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung in einem einvernehmlichen Ehescheidungsverfahren bei bewilligter Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen einer nachvollziehbaren Grundlage i.R.e. Streitwertfestsetzung; Unterscheidung zwischen Mindestwert und Regelstreitwert bei bewilligter ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § ... 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; GKG § 48 Abs. 2 S. 1; ; GKG § 48 Abs. 3 S. 1; ; GKG § 48 Abs. 3 S. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; RVG § 45 Abs. 1; ; RVG § 49; ; RVG § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Streitwertfestsetzung im Ehescheidungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08
    Eine Berücksichtigung der Prozesskostenhilfebewilligung bei der Streitwertfestsetzung wäre auch unzulässig, weil eine solche Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Streitwertberechnung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwerts für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 32 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer im Ergebnis willkürlichen, unverhältnismäßigen Beschränkung der Berufsfreiheit des Beschwerdeführers führen würde (vgl. BVerfGK 6, 130 ).

    Hiernach begründet die Berücksichtigung der Prozesskostenhilfebewilligung bei der Streitwertfestsetzung eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG, weil dem legitimen Ziel der Schonung öffentlicher Kassen bereits durch die Reduzierung der Vergütungssätze der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte in § 45 Abs. 1, § 49 RVG umfassend Rechnung getragen wurde (vgl. BVerfGK 6, 130 ).

  • BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvR 766/52

    Verfassungsbeschwerde gegen einen in Vollziehung einer Entscheidung des

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit mangels tauglichen Beschwerdegegenstands unzulässig (vgl. BVerfGE 2, 139 ).
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