Rechtsprechung
BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für rentennahe Jahrgänge - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gem §§ 78 Abs 2 S 1, 79 Abs 2 S 1 VBL-Satzung nF
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, ATV
Nichtannahmebeschluss: Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für rentennahe Jahrgänge - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gem §§ 78 Abs 2 S 1, 79 Abs 2 S 1 VBL-Satzung nF (juris: VBLSa) - kein eigentumsrechtlicher Schutz unverfallbarer ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, ATV
Nichtannahmebeschluss: Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für rentennahe Jahrgänge - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gem §§ 78 Abs 2 S 1, 79 Abs 2 S 1 VBL-Satzung nF (juris: VBLSa) - kein eigentumsrechtlicher Schutz unverfallbarer ... - Wolters Kluwer
Erfolgsaussicht von Verfassungsbeschwerden betreffend die Auswirkungen eines Systemwechsels in der Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für rentennahe Versicherte
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für rentennahe Jahrgänge - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gem §§ 78 Abs 2 S 1, 79 Abs 2 S 1 VBL-Satzung nF (juris: VBLSa) - kein eigentumsrechtlicher Schutz unverfallbarer ...
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
VBLS-Systemwechsel für rentennah Versicherte des öffentlichen Dienstes ist verfassungsgemäß
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2013, 575
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
(1) Eine unechte Rückwirkung ist gegeben, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich eine betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 122, 374 ).(2) Unzulässig wäre eine unechte Rückwirkung, wenn das Vertrauen der Betroffenen schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ).
Dies ist der Fall, wenn eine unechte Rückwirkung zur Erreichung eines Regelungszwecks nicht geeignet oder nicht erforderlich ist oder wenn Bestandsinteressen der Betroffenen Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 122, 374 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Eine Stichtagsregelung muss aber notwendig und die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert, also sachlich vertretbar sein (BVerfGE 101, 239 ; 117, 272 ; stRspr).
- BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Auszug aus BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
aa) Grundsätzlich sind unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung eigentumsrechtlich geschützt (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Mai 2012 - 1 BvR1065/03 und 1 BvR 1082/03 -, unter B III 2).Der eigentumsrechtliche Schutz reicht nur soweit, wie Ansprüche bereits bestehen; er verschafft diese selbst aber nicht (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Mai 2012 - 1 BvR1065/03 und 1 BvR 1082/03 -, unter B III 2; auch BVerfGK 11, 130 ).
Das Grundrecht auf Eigentum schützt daher auch unverfallbare Anwartschaften, wenn auch nicht in einer konkreten Höhe (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Mai 2012 - 1 BvR1065/03 und 1 BvR 1082/03 -, unter B III 2).
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Auch hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Halbanrechnung zum 1. Januar 2001 unter Hinweis auf die verfassungsrechtlich bedenkliche Komplexität der alten Satzung gefordert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, juris, Rn. 33, 38), eine geänderte Berechnung einer Versorgungsrente bei Teilzeitbeschäftigung erzwungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, juris) und eine Neuregelung von unverfallbaren Anwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden nach § 18 BetrAVG a.F. gefordert (vgl. BVerfGE 98, 365 ).Komplex wird die Ermittlung von Anwartschaften erst durch den besitzstandswahrenden Verweis auf die alte Satzung, die wiederum komplex, aber nicht verfassungswidrig ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, juris, Rn. 38 - Halbanrechnungsentscheidung) und auch für die Zukunft abgelöst wird.
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers besteht insbesondere für die Gewährung von Ansprüchen (vgl. BVerfGE 98, 365 ; 122, 151 ).Auch hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Halbanrechnung zum 1. Januar 2001 unter Hinweis auf die verfassungsrechtlich bedenkliche Komplexität der alten Satzung gefordert (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, juris, Rn. 33, 38), eine geänderte Berechnung einer Versorgungsrente bei Teilzeitbeschäftigung erzwungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, juris) und eine Neuregelung von unverfallbaren Anwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden nach § 18 BetrAVG a.F. gefordert (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
- BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
Auszug aus BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers besteht insbesondere für die Gewährung von Ansprüchen (vgl. BVerfGE 98, 365 ; 122, 151 ).In Anwartschaften ist von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt (BVerfGE 122, 151 ).
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
Auszug aus BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
(1) Eine unechte Rückwirkung ist gegeben, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich eine betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 122, 374 ).Dies ist der Fall, wenn eine unechte Rückwirkung zur Erreichung eines Regelungszwecks nicht geeignet oder nicht erforderlich ist oder wenn Bestandsinteressen der Betroffenen Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 122, 374 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
- BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64
Unterhalt II
Auszug aus BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Ungleichbehandlungen durch Typisierungen und Generalisierungen sind in Kauf zu nehmen, wenn sie nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sind, eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfGE 26, 265 ; 82, 126 ). - BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für …
Auszug aus BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Auch hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Halbanrechnung zum 1. Januar 2001 unter Hinweis auf die verfassungsrechtlich bedenkliche Komplexität der alten Satzung gefordert (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, juris, Rn. 33, 38), eine geänderte Berechnung einer Versorgungsrente bei Teilzeitbeschäftigung erzwungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, juris) und eine Neuregelung von unverfallbaren Anwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden nach § 18 BetrAVG a.F. gefordert (vgl. BVerfGE 98, 365 ). - BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
e) Das sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG ergebende Gebot der Normenklarheit (BVerfGE 114, 1 ; 108, 1 ; stRspr) steht einer Anwendung der Übergangsregelungen in § 78 Abs. 2 Satz 1, § 79 Abs. 2 Satz 1 VBLS n.F. nicht entgegen. - BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00
Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und …
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
- BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79
Taubenfütterungsverbot
- BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74
Allgemeinverbindlicherklärung II
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95
Pflegeversicherung I
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
Freiwillig versicherte Selbständige
- BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02
Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde …
- BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05
Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen …
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Beteiligungsquote
- BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche …
- BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes durch …
- EGMR, 02.02.2006 - 51466/99
Menschenrechte: Änderung in der Ruhegeldversorgung keine Diskriminierung i.S. der …
- LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13
Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für …
Gegen diese Rechtsprechung gerichtete Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08 -, BVerfGK 17, 203; Beschluss vom 29. März 2010 - 1 BvR 1433/08 -, VersR 2010, 1166; Beschluss v. 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 -, BVerfGE 131, 66; Beschluss v. 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 -, juris).Nach dem Zweiten Versorgungsbericht der Bundesregierung vom 19. Oktober 2001 war zu erwarten, dass die Ausgaben der Versorgungsanstalt für Versorgungsleistungen von 2000 bis 2040 je nach Einkommenstrend um rund 320 % bis 472 % steigen (…BTDrucks 14/7220, S. 121); die Bundesregierung konstatierte, dies werde die Finanzierbarkeit der Versorgungsanstalt in Frage stellen (BTDrucks 14/7220, S. 152 - vgl. zusammenfassend: BVerfG, Beschluss v. 17. September 2012 - 1 BvR 488/10 und 1047/10 -, ZTR 2013, 668, Tz. 29 und 32, m.w.N. und Beschluss v. 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793, Tz. 40; sowie bereits im Jahr 2007: BGH, Urteil v. 14. November 2007 - IV ZR 74/06 -, BGHZ 174, 127, Tz. 26).
b) Grundsätzlich unterfallen unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss v. 8. Mai 2012 - 1 BvR1065/03, 1 BvR 1082/03 -, Tz. 41; Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 -, Tz. 22).
Eine darüber hinausgehende eigentumsrechtlich bedenkliche Entwertung des Beschäftigtenanteils an den geleisteten Beiträgen und Umlagen ist mit der Systemumstellung nicht verbunden (BVerfG, Beschluss v. 17. Dezember 2012, a.a.O., Tz. 23).
Sowohl die Stichtagsregelung als auch die Hochrechnung von Anwartschaften auf das 63. Lebensjahr sind für sich genommen verständlich (BVerfG, Beschluss v. 08. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 -, juris, Tz. 57; Beschluss v. 17. Dezember 2012, a.a.O., Tz. 44).
Vorliegend ist dieser Gestaltungsspielraum von den Tarifvertragsparteien ausgeübt worden, denn die Regelungen in der VBLS gehen auf deren Vereinbarungen zurück (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17. Dezember 2012, a.a.O., Tz. 28, m.w.N.; Beschluss v. 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 -, BVerfGK 13, 455, 467).
Insoweit ist auf die obigen Ausführungen zu Anlass und tatsächlichen Grundlagen der Satzungsänderung sowie zur verfassungsrechtlich verbürgten Einschätzungsprärogative und dem damit korrespondierenden Gestaltungsspielraum der Tarifparteien zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17. Dezember 2012, a.a.O., Tz. 29).
In Anwartschaften ist von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17. Dezember 2012, a.a.O., Tz. 30 m.w.N.).
Extreme Härten im Hinblick auf die rentenfernen Versicherten sind nicht ersichtlich und damit einhergehende Ungleichbehandlungen daher hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17. Dezember 2012, a.a.O., Tz. 43).
- OLG München, 17.09.2015 - 25 U 4601/14
Anspruch auf Zahlung einer höheren Zusatzrente und Feststellung über die …
In ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung wird seither die Rechtmäßigkeit des Systemwechsels als solchen bestätigt (BGH, Urteil vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07; BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - IV ZB 39/08; BVerfG, Beschluss vom 17.12.2012 -1 BvR 488/10 und 1 BvR 1047/10, insbesondere Leitsatz 2a; BGH, Urteil vom 25.09.2013 - IV ZR 47/12; BGH, Urteil vom 25.09.2013 -IV ZR 207/11; OLG Karlsruhe, ... Entscheidung vom 18.12.2014 -12 U 104/14; OLG Köln, Urteil vom 02.05.2013 - 7 U 107/12; jeweils zu den entsprechenden Regelungen in der Satzung der ... und der ... bzw. OLG Köln: SKZVK, teils zu rentennahen Versicherten).Das Grundrecht auf Eigentum schützt nicht die konkrete Höhe (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10 und 1 BvR 1047/10 -, dort Rn. 22, BVerfG, Beschluss vom 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03 -, dort Rn 41, 42, - die dortigen Beschwerdeführer hatten schon keine Rechtspositionen benannt, welche die Rechtsordnung ihnen bereits in einer Weise zugeordnet hätte, dass sie in ihrer Höhe durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt wären).
Bei der Normsetzung durch Tarifvertragsparteien handelt es sich um Gesetzgebung im materiellen Sinn (Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 17.12.2012 -1 BvR 488/10 und 1 BvR 1047/10).
Ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und Satzungsgebers besteht insbesondere für die Gewährung von Ansprüchen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 17.12.2012 -1 BvR 488/10 und 1 BvR 1047/10).
Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Systemwechsel als solcher nicht geeignet und erforderlich war, um die genannten Ziele zu erreichen: Ergänzend wird auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 17.12.2012 -1 BvR 488/10 und 1 BvR 1047/10 - dort Rn. 29 zur finanziellen Konsolidierung der ... - Bezug genommen.
Ergänzend wird auch hier auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 17.12.2012-1 BvR 488/10 und 1 BvR 1047/10 dort Rn. 23, 30 Bezug genommen.
Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10 und 1 BvR 1047/10; BVerfG, Beschluss vom 30.05.1990 - 1 BvL 2/83; BVerfG, Beschluss vom 29.01.1990 -1 BvR 42/82; BVerfG, Beschluss vom 02.07.1969 -1 BvR 669/64).
Auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 17.122012 -1 BvR 488/10 und 1 BvR 1047/10- dort Rn 43 sowie des Bundesgerichtshofes, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - dort Rn. 64127, wird Bezug genommen.
- BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem …
Auch unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung sind grundsätzlich eigentumsrechtlich geschützt (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 22; BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 32 mwN) .Das Grundrecht auf Eigentum schützt daher unverfallbare Anwartschaften nicht in einer konkreten Höhe (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 22) .
Dies hat zur Folge, dass Anwartschaften auf eine dynamische Versorgungsrente auch dann, wenn damit eine Verringerung einhergehen sollte, im Wege der Systemumstellung geändert werden können, ohne dass dadurch Art. 14 Abs. 1 GG verletzt wird (vgl. BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 23) .
Dies ist schon deshalb nicht der Fall, weil Anwartschaften von vornherein der Möglichkeit von Änderungen unterworfen sind (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 30) .
Auch aufgrund der seit der Schaffung des Ersten Ruhegeldgesetzes eingetretenen Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die für die Gesamtversorgung des Ersten Ruhegeldgesetzes maßgeblich sind, konnten die Beschäftigten nicht auf den unveränderten Fortbestand der Regelungen des Ersten Ruhegeldgesetzes vertrauen (vgl. zu § 78 Abs. 2 VBLS: BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 32) .
Zwar ist es rentennahen Beschäftigten schwer möglich, ihre Altersversorgung geänderten Verhältnissen anzupassen und entstehende Versorgungslücken durch Eigenvorsorge auszugleichen, weshalb sie besonders schutzbedürftig sind (vgl. BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 34) .
Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 42 mwN; 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08 - Rn. 7 mwN) .
Dies gilt auch für die Festschreibung der Steuerklasse nach dem Familienstand am Umstellungsstichtag, die zur Folge haben kann, dass trotz einer (Wieder-)Heirat nach dem Stichtag die ungünstigere am Stichtag maßgebliche Steuerklasse zugrunde zu legen ist (vgl. zu § 78 Abs. 2 VBLS: BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 35) .
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
Deshalb sind grundsätzlich auch unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung sowie Betriebsrentenansprüche der Versorgungsempfänger eigentumsrechtlich geschützt (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 22; BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 32 mwN) .Dieser Schutz reicht jedoch nur so weit, wie Ansprüche bereits bestehen; er verschafft diese nicht (BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - aaO) .
- OLG München, 22.05.2015 - 25 U 1031/14
Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Der Bundesgerichtshof hat in seinem vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Urteil vom 14.11.2007 entschieden, dass die Systemumstellung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes als solche rechtlich zulässig war (BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06; Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10, insbesondere Leitsatz 2a ).(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10- dort Rn.22, BVerfG…, Beschluss vom 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03 dort Rn. 41, 42 - die dortigen Beschwerdeführer hatten schon keine Rechtspositionen benannt, welche die Rechtsordnung ihnen bereits in einer Weise zugeordnet hätte, dass sie in ihrer Höhe durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt wären).
Bei der Normsetzung durch Tarifvertragsparteien handelt es sich um Gesetzgebung im materiellen Sinn ( Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10).
Ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und Satzungsgebers besteht insbesondere für die Gewährung von Ansprüchen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10).
Ergänzend wird auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10- dort Rn. 29 zur finanziellen Konsolidierung der VBL Bezug genommen.
Ergänzend wird auch hier auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10- dort Rn. 23, 30 - 38 Bezug genommen.
Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10; BVerfG, Beschluss vom 30.05.1990 - 1 BvL 2/83; BVerfG, Beschluss vom 29.01.1990 - 1 BvR 42/82; BVerfG, Beschluss vom 02.07.1969 - 1 BvR 669/64).
Auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 17.12.2012 - 1 BvR 488/10- dort Rn. 43 sowie des Bundesgerichtshofes, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - dort Rn. 64 - 127 wird Bezug genommen.
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. statt vieler nur BVerfG 17. Dezember 2012 - 1 BvR 488/10, 1 BvR 1047/10 - Rn. 40) . - BGH, 09.03.2016 - IV ZR 168/15
Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: Auch die …
cc) Gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt die unterschiedliche Behandlung rentennaher und rentenferner Versicherter ebenfalls nicht, wie der Senat bereits an anderer Stelle entschieden und näher begründet hat (…Senatsurteile vom 25. September 2013 - IV ZR 207/11 aaO Rn. 30;… vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07 aaO Rn. 61; vgl. BVerfG ZTR 2013, 668 Rn. 43). - BGH, 08.03.2017 - XII ZB 697/13
Versorgungsausgleichssache: Voraussetzung für die Beschwerdeberechtigung der …
Gegen die Satzungsregelungen betreffend die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den rentennahen Versicherten erworbenen Anwartschaften und deren Übertragung in das neu geschaffene Versorgungspunktesystem lassen sich keine Wirksamkeitsbedenken erheben (…BGHZ 178, 101 = VersR 2008, 1677 Rn. 38 ff.;… BGH Urteil vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07 - NVwZ-RR 2010, 487 Rn. 15; BVerfG ZTR 2013, 668 ff.). - OLG Düsseldorf, 25.08.2021 - 3 Kart 211/20
Nord Stream 2 gegen Bundesnetzagentur
Bei der Beurteilung der Geeignetheit und der Erforderlichkeit kommt dem Gesetz- oder Satzungsgeber eine Einschätzungsprärogative zu, die nur überschritten ist, wenn Erwägungen nicht schlüssig sind und deswegen offensichtlich keine Grundlage für eine angegriffene Maßnahme sein können (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 17.12.2012, 1 BvR 488/10, Rn. 28, juris). - BGH, 25.01.2017 - IV ZR 229/15
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Übergangsregelung in der …
Deren Beurteilung ist, wie der Senat wiederholt entschieden und näher begründet hat (…Senatsurteile vom 3. April 2013 - IV ZR 411/12, juris Rn. 17;… vom 4. November 2009 - IV ZR 118/07, juris Rn. 12;… vom 15. Oktober 2008 - IV ZR 164/07, juris Rn. 18;… vom 15. Oktober 2008 - IV ZR 237/07, juris Rn. 18;… vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07, BGHZ 178, 101 Rn. 27; vgl. auch BVerfG ZTR 2013, 668 Rn. 29), von ihrer Einschätzungsprärogative gedeckt.Der eigentumsrechtliche Schutz von Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung reicht nur so weit, wie die Ansprüche bereits bestehen; er verschafft diese selbst nicht (…Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 aaO Rn. 41 ff.;… BVerfG ZTR 2015, 442 Rn. 8; ZTR 2013, 668 Rn. 22; BVerfGE 131, 66 unter B III 2).
Eine eigentumsrechtlich bedenkliche Entwertung der anteilig von den Versicherten geleisteten Beiträge und Umlagen ist mit der Systemumstellung, anders als die Revision meint, nicht verbunden (BVerfG ZTR 2013, 668 Rn. 23).
Die von den Tarifvertragsparteien und - ihnen folgend - der Beklagten getroffene Entscheidung, die Startgutschriften nach § 33 Abs. 7 ATV in Verbindung mit § 19 ATV, § 79 Abs. 7 VBLS in Verbindung mit § 68 VBLS allein dadurch zu dynamisieren, dass diese Bonuspunkte auslösen können, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (…Senatsurteile vom 24. März 2010 - IV ZR 296/07, BGHZ 185, 83 Rn. 24, IV ZR 168/08, juris Rn. 22 und IV ZR 69/08, VersR 2010, 801 Rn. 22;… vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07 aaO Rn. 50;… vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 aaO Rn. 81; BVerfG ZTR 2013, 668 Rn. 35).
- OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 12 U 104/14
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Weitere Unverbindlichkeit der für so …
- BVerfG, 26.04.2015 - 1 BvR 1420/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel bei der Versorgungsanstalt …
- BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 959/11
Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz - Differenzierung zwischen …
- BGH, 25.01.2017 - IV ZR 409/15
Unverbindlichkeit der Startgutschriftenermittlung für rentenferne Versicherte …
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11
Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach …
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 10/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Sicherstellung der Altersversorgung der …
- BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 12/12 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher …
- BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12
Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung …
- BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 59/19
Stichtagsregelung im Tarifvertrag - Art. 3 Abs. 1 GG
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12
Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …
- VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.2716
Schließung der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; …
- VG München, 03.04.2014 - M 12 K 13.5867
Schließung der Zusatzversorgung für Bezirksschornsteinfegermeister; …
- BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14
Berufsständische Versorgung; Versorgungswerk; Subsidiarität; Kammer; …
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 894/18
- VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.2717
Die Möglichkeit der hälftigen Beitragsrückerstattung nach Schließung der …
- LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
- VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1747
Schließung der Zusatzversorgung für Bezirksschornsteinfegermeister; Hälftige …
- VG Berlin, 18.04.2013 - 12 K 818.11
Festsetzung der Anwartschaft auf eine Altersrente
- VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Schließung der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; …
- VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1744
Schließung der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; …
- BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 3.16
Informationspflicht des Dienstherrn bei Dienstherrnwechsel; Dienstherrnwechsel …
- BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
Ï"¿ï"¿(Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 …
- VGH Hessen, 23.03.2015 - 9 A 1479/13
Anforderungen an die Gestaltung Übergangsregelungen bei der Umstellung eines …
- VG Ansbach, 24.03.2015 - AN 1 K 13.00476
Die ermessensleitende Regelung in Ziff 31.2.8d BayVwVBes ist insoweit mit dem AGG …
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- VG Berlin, 24.09.2013 - 28 K 80.11
Rechtmäßigkeit der Regelungen des VersAusglG §§ 37 Abs 1, 38 Abs 2, 34 Abs 3 bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 6 AS 1154/13
Streit über die Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch …
- BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 491/12
Berechnung einer Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene …
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BVerfG, 09.05.2018 - 1 BvR 260/18
Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen bzgl der Rüge einer …
- VG München, 18.01.2018 - M 12 K 17.4478
Festsetzung der versorgungsrechtlichen Anwartschaften
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
- VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.2341
Schließung der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; …
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
- VG Münster, 27.10.2015 - 5 K 75/15
Erfahrungsstufe; Besoldungsdienstalter; Dienstaltersstufe; Überleitung
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 895/18
Höhe der Vergütung für Redispatch-Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber
- OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12
Berechnung einer Rente in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
- LSG Hessen, 16.02.2022 - L 4 KA 56/21
Vertragsarztrecht
- LSG Hessen, 10.06.2020 - L 4 KA 45/17
Vertragsarztrecht
- VGH Bayern, 04.03.2015 - 3 ZB 13.2437
Kürzung der Versorgungsbezüge; Versorgungsausgleich; Wegfall des …
- OLG Köln, 07.04.2014 - 7 U 8/14
Rechtmäßigkeit der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des Bundes und der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 4 KR 158/15
- LG Berlin, 27.03.2014 - 7 O 208/13
Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Unverbindlichkeit der aufgrund der …
- VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 16.01216
Tariferhöhung der Baugenehmigungsgebühr um die Gebühr der wasserrechtlichen …
- VG Hamburg, 01.09.2015 - 2 E 4806/15
Wiederholung der 10. Klasse - Rückwirkung von Neuregelungen
- VG München, 13.02.2014 - M 12 K 13.4954
Pflichtversicherung; Patentanwältin; Staatsvertrag
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 4 KR 28/15
- VG München, 12.03.2013 - M 1 K 12.3843
Tariferhöhung der Baugenehmigungsgebühr um die Gebühr zur Anlagengenehmigung
- VG München, 22.12.2016 - M 12 K 16.3202
Kein Anspruch auf Versorgungsaufschlag bei Hinausschieben des Ruhestands auf …