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   BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16   

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BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16 (https://dejure.org/2019,49646)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.2019 - 1 BvL 6/16 (https://dejure.org/2019,49646)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 1 BvL 6/16 (https://dejure.org/2019,49646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von bestimmten Sozialleistungen unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 10 Abs 3 BAföG
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusstatbestandes des § 7 Abs 5 SGB II (juris: SGB 2) - Zu den Begründungsanforderungen im Falle einer Verzahnung der vorgelegten Norm mit Regelungen anderer Leistungssysteme (hier: Ausbildungsförderungsrecht) - ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage; Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses von (ausländischen) Auszubildenden nach § 7 Abs. 5 SGB II; Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses; Anforderungen an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der ...

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusstatbestandes des § 7 Abs 5 SGB II (juris: SGB 2) - Zu den Begründungsanforderungen im Falle einer Verzahnung der vorgelegten Norm mit Regelungen anderer Leistungssysteme (hier: Ausbildungsförderungsrecht) - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusstatbestandes des § 7 Abs. 5 SGB II (juris: SGB 2); Zu den Begründungsanforderungen im Falle einer Verzahnung der vorgelegten Norm mit Regelungen anderer Leistungssysteme (hier: Ausbildungsförderungsrecht); ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses von (ausländischen) Auszubildenden nach § 7 Abs. 5 SGB II ; Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses; Anforderungen an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm; Erforderlichkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusstatbestandes des § 7 Abs 5 SGB II (juris: SGB 2) - Zu den Begründungsanforderungen im Falle einer Verzahnung der vorgelegten Norm mit Regelungen anderer Leistungssysteme (hier: Ausbildungsförderungsrecht) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Kurzinformation)

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von bestimmten Sozialleistungen unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Grundsicherung in der Ausbildung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sozialleistungen für Ausländer und Azubis: SG-Vorlagen unzulässig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von bestimmten Sozialleistungen unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der einfachrechtlichen und mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

    Zur gebotenen Auseinandersetzung mit dem Inhalt der vorgelegten Norm gehört die Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 97, 49 ; 105, 61 ).

    Sofern die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung naheliegt, muss das vorlegende Gericht diese prüfen und vertretbar begründen, weshalb sie ausgeschlossen sein soll (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 121, 108 ).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
    Der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 5 SGB II soll die Sozialhilfe davon befreien, eine "versteckte" Ausbildungsförderung auf einer "zweiten Ebene" zu sein (vgl. BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 28/06 R -, juris, Rn. 25; BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 2/15 R -, juris, Rn. 23).

    Zwar sei der Abschluss einer Berufsausbildung nach der Rechtsprechung grundsätzlich wünschenswert, doch folge daraus kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, denn für die Ausbildungsförderung habe der Gesetzgeber ein spezielles Leistungssystem geschaffen (vgl. BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 28/06 R -, juris, Rn. 27).

    Das möge als hart empfunden werden, sei aber hinzunehmen (so für § 26 BSHG BVerwGE 94, 224 ; für § 7 Abs. 5 SGB II BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 28/06 R -, juris, Rn. 32).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
    Es hat sich mit dem Gewährleistungsrecht und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung (BVerfGE 125, 175; 132, 134; 137, 34), den Entscheidungen der Fachgerichte und der Literatur auseinandergesetzt.

    bb) Desgleichen fehlen Ausführungen zu der Frage, inwiefern Leistungen im Härtefall als Darlehen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen können (vgl. BVerfGE 125, 175 ).

  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
    Richten sich die Bedenken gegen eine Vorschrift, von deren Anwendung die Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren mit ihr im Zusammenhang stehenden Bestimmungen in die rechtlichen Erwägungen einbezogen werden, soweit dies zum Verständnis der zur Prüfung gestellten Norm oder zur Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit erforderlich ist (BVerfGE 131, 1 ).

    Richten sich die Bedenken jedoch gegen eine Vorschrift, von deren Anwendung die Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren mit ihr im Zusammenhang stehenden Bestimmungen in die rechtlichen Erwägungen einbezogen werden, soweit dies zum Verständnis der zur Prüfung gestellten Norm oder zur Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit erforderlich ist (vgl. BVerfGE 131, 1 ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).

    Zur gebotenen Auseinandersetzung mit dem Inhalt der vorgelegten Norm gehört die Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 97, 49 ; 105, 61 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
    Das vorlegende Gericht muss zudem von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der einfachrechtlichen und mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 127, 335 , m.w.N.).

    Es muss im Übrigen erkennbar sein, dass das vorlegende Gericht alle Möglichkeiten einer Problemlösung durch Auslegung des einfachen Rechts erwogen hat (vgl. BVerfGE 127, 335 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
    Das vorlegende Gericht muss zudem von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der einfachrechtlichen und mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der einfachrechtlichen und mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).

    Zur gebotenen Auseinandersetzung mit dem Inhalt der vorgelegten Norm gehört die Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 97, 49 ; 105, 61 ).

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerfG, 15.09.1980 - 1 BvR 715/80
  • BVerwG, 16.10.1980 - 5 C 64.78

    Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach Überschreitung

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 64.80

    Studium mit Kleiner Matrikel - Förderungsfähige Ausbildung

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12

    Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11

    Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 886/11

    Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

  • BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17

    Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und dabei nicht zuletzt auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (BVerfGE 131, 88 ; 136, 127 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2019 - 1 BvL 6/16 -, Rn. 16; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2018 - 1 BvL 2/18 -, Rn. 15 und vom 23. Januar 2014 - 1 BvL 2/13 u.a. -, Rn. 22, 25 ff.).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 1 BvL 4/16

    Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von

    Das Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG betrifft den Ausschluss von Ausländerinnen und Ausländern von bestimmten Sozialleistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II und den Leistungsausschluss von Auszubildenden nach § 7 Abs. 5 SGB II, der auch Gegenstand einer weiteren Vorlage des Sozialgerichts Mainz ist (1 BvL 6/16).

    Der vom Sozialgericht wie auch im Verfahren 1 BvL 6/16 dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung vorgelegte Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II erfasst hilfebedürftige erwerbsfähige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben und die in Ausbildung stehen (vgl. § 7 Abs. 1 SGB II).

    Die Begründung ist nahezu identisch mit der Vorlage der Kammer im Verfahren 1 BvL 6/16, auf das insoweit verwiesen werden kann.

  • BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des

    Die Bedarfsfestsetzung des § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG vermag auch nicht mit Blick auf hiermit verzahnte Regelungen (vgl. zur Berücksichtigung untrennbar verzahnter Regelungen BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Dezember 2019 - 1 BvL 6/16 - juris Rn. 25 f.) des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch verfassungskonform dahin ausgelegt zu werden, dass für alle förderungsberechtigten Auszubildenden ein Anspruch nach diesen Regelungen besteht, der den verfassungswidrigen Bedarfssatz des § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG ausgleichen könnte.
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20

    Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand;

    Selbst die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei der Formulierung von Rechtsnormen ist seit langem anerkannt und stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot dar (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.12.1953 - 1 BvL 106/53 -, juris Rn. 41; Beschl. v. 17.12.2019 - 1 BvL 6/16 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei der Formulierung von Rechtsnormen ist seit langem anerkannt und stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot dar (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.12.1953 - 1 BvL 106/53 -, juris Rn. 41; Beschl. v. 17.12.2019 - 1 BvL 6/16 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 13 MN 552/20

    800 Quadratmeter; Bestimmtheitsgrundsatz; Corona; Einkaufszentrum; Einzelhandel;

    Selbst die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei der Formulierung von Rechtsnormen ist seit langem anerkannt und stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot dar (vgl. BVerfG, Urt. v. 18.12.1953 - 1 BvL 106/53 -, juris Rn. 41; Beschl. v. 17.12.2019 - 1 BvL 6/16 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.12.2020 - 20 NE 20.2870

    Begrenzung der Kundenhöchstzahl im Einzelhandel aufgrund der Corona-Pandemie

    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei der Formulierung von Rechtsnormen ist allgemein anerkannt und stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot dar (vgl. BVerfG, U.v. 18.12.1953 - 1 BvL 106/53 - juris Rn. 41; B.v. 17.12.2019 - 1 BvL 6/16 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2020 - L 7 AS 169/20
    Dieser sei vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17. Dezember 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 6/16 als unzulässig verworfen worden ohne vollumfängliche Auseinandersetzung mit der Verfassungsmäßigkeit von § 7 Abs. 5 SGB II, weshalb diese Frage weiterhin ungeklärt sei.

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG vom 17. Dezember 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 6/16, weil für den dort relevanten Fall eines Ausschlusses von BAföG-Leistungen für die Erstausbildung einer zugewanderten Person wegen der in § 10 BAföG normierten Altersgrenze von 30 Jahren hinsichtlich einer etwaig grundrechtlich gebotenen sozialen Sicherung während einer zur Integration in den Arbeitsmarkt erforderlichen Ausbildung auf eine vorrangig im primären sozialen Sicherungssystem für Auszubildende zu verortende Lösung verwiesen wird.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2020 - L 7 AS 171/20
    Dieser sei vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17. Dezember 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 6/16 als unzulässig verworfen worden ohne vollumfängliche Auseinandersetzung mit der Verfassungsmäßigkeit von § 7 Abs. 5 SGB II, weshalb diese Frage weiterhin ungeklärt sei.

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG vom 17. Dezember 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 6/16, weil für den dort relevanten Fall eines Ausschlusses von BAföG-Leistungen für die Erstausbildung einer zugewanderten Person wegen der in § 10 BAföG normierten Altersgrenze von 30 Jahren hinsichtlich einer etwaig grundrechtlich gebotenen sozialen Sicherung während einer zur Integration in den Arbeitsmarkt erforderlichen Ausbildung auf eine vorrangig im primären sozialen Sicherungssystem für Auszubildende zu verortende Lösung verwiesen wird.

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.812

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem luftsicherheitsrechtlichen

    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei der Formulierung von Rechtsnormen ist allgemein anerkannt und stellt für sich genommen keinen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot dar (vgl. BVerfG, B.v. 17.12.2019 - 1 BvL 6/16 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.406

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Geschäften und

  • VGH Bayern, 19.03.2021 - 20 NE 21.806

    Regelung zu Betriebsbeschränkungen in Einkaufszentrum wegen Corona-Pandemie,

  • VGH Bayern, 04.02.2021 - 20 NE 21.283

    Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 20 NE 21.362

    Schließung von Ladengeschäften wegen Corona

  • LSG Sachsen, 05.05.2022 - L 7 AS 977/18
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