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   BVerfG, 18.02.1959 - 2 BvL 6/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,442
BVerfG, 18.02.1959 - 2 BvL 6/57 (https://dejure.org/1959,442)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.1959 - 2 BvL 6/57 (https://dejure.org/1959,442)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 1959 - 2 BvL 6/57 (https://dejure.org/1959,442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Verfahrensbestimmungen im vorkonstitutionellen Recht

  • openjur.de

    Verfahrensbestimmungen im vorkonstitutionellen Recht

  • opinioiuris.de

    Verfahrensbestimmungen im vorkonstitutionellen Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des sog. "Rekursverfahrens" in der GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 185
  • NJW 1959, 764
  • MDR 1959, 365
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51

    Ladenschlußgesetze

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1959 - 2 BvL 6/57
    Diese Auslegung ist durch den vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Zweck des Art. 125 GG gerechtfertigt (BVerfGE 1, 283 [294]; 7, 18 [25 f.]).
  • BVerfG, 28.05.1957 - 2 BvO 5/56

    Bayerisches Ärztegesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1959 - 2 BvL 6/57
    Diese Auslegung ist durch den vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Zweck des Art. 125 GG gerechtfertigt (BVerfGE 1, 283 [294]; 7, 18 [25 f.]).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Ob sich eine Regelung unter einen Kompetenztitel subsumieren lässt, hängt davon ab, ob der dort genannte Sachbereich unmittelbar oder lediglich mittelbar Gegenstand dieser Regelung ist (vgl. BVerfGE 8, 104 ; 9, 185 ; 13, 181 ; 28, 119 ; 34, 139 ; 36, 193 ; stRspr).
  • BGH, 14.07.1966 - IV ARZ (VZ) 7/66

    Gerichtliche Entscheidung über Zulassung von Prozeßagenten

    Ss bedarf deswegen keiner Ausführungen darüber, daß das in der Allgemeinen Verfügung des Reichsjustizministers geregelte Verfahren der Zulassung von Nichtanwälten zum mündlichen Verhandeln vor Gericht als akzessorisches Verwaltungsverfahrensrecht nach Art. 125, Art. 74 Nr. 1 GG Bundesrecht geworden ist (vgl. BVerfGE 9, 185, 190) [BVerfG 18.02.1959 - 2 BvL 6/57].
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