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   BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15   

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BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15 (https://dejure.org/2016,3019)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2016 - 2 BvE 6/15 (https://dejure.org/2016,3019)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 2 BvE 6/15 (https://dejure.org/2016,3019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch den sog. Islamischen Staat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 GG, §§ 63 ff BVerfGG, § 18 Abs 1 Nr 1 BVerfGG, § 18 Abs 2 BVerfGG, § 19 BVerfGG
    Verwerfung (a-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren - Keine positive Feststellung der Parteieigenschaft im Organstreitverfahren (Fortführung von BVerfGE 133, 100) - Mitgliedschaft eines Verfassungsrichters in einer politischen Partei stellt weder Ausschließungsgrund dar ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation Islamischer Staat (IS); Anerkennung der Grundrechtepartei als eine verfassungsgemäße politische Partei; ...

  • rewis.io

    Verwerfung (a-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren - Keine positive Feststellung der Parteieigenschaft im Organstreitverfahren (Fortführung von BVerfGE 133, 100) - Mitgliedschaft eines Verfassungsrichters in einer politischen Partei stellt weder Ausschließungsgrund dar ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation Islamischer Staat (IS); Anerkennung der Grundrechtepartei als eine verfassungsgemäße politische Partei; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • archive.org PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Syrieneinsatz: Klage der Grundrechtepartei vor dem Bundesverfassungsgericht

Papierfundstellen

  • BVerfGE 141, 182
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. nur BVerfGE 11, 1 ).

    Dies reicht bei vernünftiger Würdigung aller Umstände nicht aus, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln: Die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei vermag für sich allein die Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ).

  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
    Das Bundesverfassungsgericht kann im Organstreitverfahren indes keine Entscheidung über die Gültigkeit einer Norm treffen (vgl. nur BVerfGE 24, 300 ).
  • BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
    Von einem Richter ist grundsätzlich zu erwarten, dass er sich pflichtgemäß verhält und nicht von derartigen Interessen, sofern sie überhaupt berührt sind, beeinflussen lässt (vgl. BVerfGE 102, 192 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
    Mit "Sache" ist das verfassungsgerichtliche Verfahren und das diesem Verfahren unmittelbar vorausgegangene, ihm sachlich zugeordnete Ausgangsverfahren gemeint (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 133, 163 ; 135, 248 ).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
    Dies reicht bei vernünftiger Würdigung aller Umstände nicht aus, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln: Die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei vermag für sich allein die Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
    Die im Berichterstatterschreiben gegebenen rechtlichen Hinweise liegen im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung und sind daher ebenfalls nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. August 2011 - 2 BvE 3/11 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
    Dies reicht bei vernünftiger Würdigung aller Umstände nicht aus, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln: Die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei vermag für sich allein die Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ).
  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
    Die im Berichterstatterschreiben gegebenen rechtlichen Hinweise liegen im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung und sind daher ebenfalls nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. August 2011 - 2 BvE 3/11 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
    Von einem Richter ist grundsätzlich zu erwarten, dass er sich pflichtgemäß verhält und nicht von derartigen Interessen, sofern sie überhaupt berührt sind, beeinflussen lässt (vgl. BVerfGE 102, 192 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 2 BvE 3/11

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Verfassungsrichter -

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
    Die im Berichterstatterschreiben gegebenen rechtlichen Hinweise liegen im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung und sind daher ebenfalls nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. August 2011 - 2 BvE 3/11 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12

    Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos

  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18

    Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der

    Insbesondere kann das Bundesverfassungsgericht im Organstreit keine Entscheidung über die Gültigkeit einer Norm treffen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 24, 300 ; 85, 264 ; 141, 182 ; 151, 58 ).

    Auch ein Antrag, der zwar formell als Feststellungsantrag formuliert, der Sache nach aber auf die Nichtigerklärung einer Norm gerichtet ist, ist im Organstreitverfahren nicht statthaft (vgl. BVerfGE 141, 182 ; 151, 58 ).

  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    249 b. Nach diesen Grundsätzen ist der gegen das Paritätsgesetz selbst gerichtete Antrag unzulässig, mit dem die Antragstellerin beantragt, "festzustellen, dass Artikel 1 [des Paritätsgesetzes] gegen die Verfassung des Landes Brandenburg [...] verstößt, die Antragstellerin in ihren Verfassungsrechten aus der Verfassung Brandenburgs verletzt und nichtig ist." Der Antrag ist zwar formal auch als Feststellungsantrag formuliert, der Sache nach aber auf die Nichtigerklärung des Paritätsgesetzes bzw. der geänderten Vorschriften des BbgLWahlG gerichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2016 ​- 2 BvE 6/15 -, BVerfGE 141, 182-186, Rn. 17, www.bverfg.de).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18

    Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig

    Insbesondere kann das Bundesverfassungsgericht im Organstreit keine Entscheidung über die Gültigkeit einer Norm treffen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 24, 300 ; 85, 264 ; 141, 182 ; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 67 Rn. 3).

    Auch ein Antrag, der zwar formell als Feststellungsantrag formuliert, der Sache nach aber auf die Nichtigerklärung einer Norm gerichtet ist, ist daher im Organstreitverfahren nicht statthaft (vgl. BVerfGE 141, 182 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2016 - 6 C 11041/15

    Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag

    Der Senat kann über ein solches Ablehnungsgesuch in seiner im Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2012 - 2 KSt 1/11 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 2 BvE 6/15 -, juris, Rn. 11; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 54 Rn. 16 m.w.N.).

    Sie seien - so der Senat unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2016 - 2 BvE 6/15 -, juris, Rn. 12 - daher nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

    Es hat vielmehr darüber hinaus dargetan, dass die im Berichterstatterschreiben gegebenen rechtlichen Hinweise - unter anderem auf Bedenken hinsichtlich der Parteifähigkeit sowie der Antragsbefugnis der dortigen Antragstellerin - im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung lägen und daher nicht geeignet seien, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2016, a.a.O., Rn. 3 und 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 11 N 102.19

    Rundfunkbeitrag - Verfahrensfehler - Einzelrichter - ein Jahr ernannt -

    Die Zurückweisung seines Befangenheitsgesuchs sei unverständlich und willkürlich, da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen 2 BvE 6/15, auf das sich die Kammer im Beschluss vom 12. September 2019 beziehe, mangels vergleichbaren Sachverhalts nicht einschlägig sei.

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 12. September 2019 angenommen, dass die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2916 - 2 BvE 6/15 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in

    Weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, Rn. 15) - kann eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - 11 N 103.19

    Rundfunkbeitrag - Verfahrensfehler - Einzelrichter - ein Jahr ernannt -

    Die Zurückweisung seines Befangenheitsgesuchs sei unverständlich und willkürlich, da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen 2 BvE 6/15, auf das sich die Kammer im Beschluss vom 12. September 2019 beziehe, mangels vergleichbaren Sachverhalts nicht einschlägig sei.

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 12. September 2019 angenommen, dass die Zugehörigkeit eines Richters zu einer politischen Partei für sich allein die Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2916 - 2 BvE 6/15 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvC 55/19

    Ablehnungsgesuch gegen den Richter Müller offensichtlich unzulässig und

    Soweit der Beschwerdeführer auf die frühere politische Berufstätigkeit und die Parteizugehörigkeit des Richters Müller verweist, kann weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfGE 154, 312 ) - eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.
  • BVerwG, 27.06.2017 - 8 BN 1.16

    Feststellung der Nichtigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung nach der

    Es ist davon ausgegangen, dass die von der abgelehnten Vorsitzenden in den Schreiben vom 11. Januar 2016 und vom 17. Februar 2016 erteilten rechtlichen Hinweise dem Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung dienten und deshalb gänzlich ungeeignet waren, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 2 BvE 6/15 - BVerfGE 141, 182 Rn. 12 a.E. m.w.N.).
  • VG München, 27.05.2016 - M 9 K0 16.1885

    Keine Befangenheit bei Anforderung von PKH-Unterlagen

    Die Kammer konnte daher über dieses Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung aller abgelehnten Richter entscheiden (BVerfG, B.v. 18.2.2016 - 2 BVE 6/15 - juris).
  • VG München, 31.05.2016 - M 9 KO 16.18

    Keine Befangenheit wegen der Anforderung von PKH-Unterlagen unter Fristsetzung

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