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   BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19   

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https://dejure.org/2020,3476
BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19 (https://dejure.org/2020,3476)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19 (https://dejure.org/2020,3476)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 2 BvR 2082/19 (https://dejure.org/2020,3476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 1 BVerfGG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - bloßer Sachzusammenhang zwischen mehreren Verfassungsbeschwerdeverfahren (selber Streitgegenstand) nicht hinreichend für Tätigkeit in "derselben Sache" iSd § 18 Abs 1 BVerfGG - Verwerfung eines offensichtlich unzureichend ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - bloßer Sachzusammenhang zwischen mehreren Verfassungsbeschwerdeverfahren (selber Streitgegenstand) nicht hinreichend für Tätigkeit in "derselben Sache" iSd § 18 Abs 1 BVerfGG - Verwerfung eines offensichtlich unzureichend ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung; bloßer Sachzusammenhang zwischen mehreren Verfassungsbeschwerdeverfahren (selber Streitgegenstand) nicht hinreichend für Tätigkeit in "derselben Sache" iSd § 18 Abs. 1 BVerfGG ; Verwerfung eines offensichtlich unzureichend ...

  • rechtsportal.de

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Bloßer Sachzusammenhang zwischen mehreren Verfassungsbeschwerdeverfahren; Voraussetzungen des Vorliegens "derselben Sache" im Sinne des § 18 Abs. 1 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - bloßer Sachzusammenhang zwischen mehreren Verfassungsbeschwerdeverfahren (selber Streitgegenstand) nicht hinreichend für Tätigkeit in "derselben Sache" iSd § 18 Abs 1 BVerfGG - Verwerfung eines offensichtlich unzureichend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der von der Mitwirkung ausgeschlossene BVerfG-Richter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht begründete Ablehnungsgesuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgericht

Sonstiges

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 20.06.2020)

    Anwalt gegen Uni Heidelberg: Streit um die Honorarprofessur von Stephan Harbarth

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
    Die frühere Tätigkeit in einem mit dem anhängigen Verfahren in irgendeinem Zusammenhang stehenden Verfahren genügt nicht (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 133, 377 ).

    Allein die irgendwie geartete Vorbefassung mit dem hiesigen Streitgegenstand in einem anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren kann einen Ausschließungsgrund nicht begründen (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 133, 377 ).

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfGE 11, 1 ; 133, 377 ; 142, 1 ).

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ).

    Die frühere Tätigkeit in einem mit dem anhängigen Verfahren in irgendeinem Zusammenhang stehenden Verfahren genügt nicht (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 133, 377 ).

    Allein die irgendwie geartete Vorbefassung mit dem hiesigen Streitgegenstand in einem anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren kann einen Ausschließungsgrund nicht begründen (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 133, 377 ).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ).

    Die (deklaratorische) Entscheidung über die Ausschließung ist unter Mitwirkung des vermeintlich ausgeschlossenen Richters zu treffen, wenn die vorgebrachten Umstände offensichtlich ungeeignet sind, einen Mitwirkungsausschluss zu begründen (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 501/18

    Unzulässiger Antrag auf Richterablehnung

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
    Die (deklaratorische) Entscheidung über die Ausschließung ist unter Mitwirkung des vermeintlich ausgeschlossenen Richters zu treffen, wenn die vorgebrachten Umstände offensichtlich ungeeignet sind, einen Mitwirkungsausschluss zu begründen (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ).
  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfGE 11, 1 ; 133, 377 ; 142, 1 ).
  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
    Die (deklaratorische) Entscheidung über die Ausschließung ist unter Mitwirkung des vermeintlich ausgeschlossenen Richters zu treffen, wenn die vorgebrachten Umstände offensichtlich ungeeignet sind, einen Mitwirkungsausschluss zu begründen (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfGE 11, 1 ; 133, 377 ; 142, 1 ).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84

    Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im

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