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   BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06   

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https://dejure.org/2008,2650
BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06 (https://dejure.org/2008,2650)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2008 - 1 BvR 125/06 (https://dejure.org/2008,2650)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 (https://dejure.org/2008,2650)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit iSv Art 2 Abs 1 GG durch oberlandesgerichtliche Festlegung eines unverhältnismäßigen, objektiv nicht erzielbaren fiktiven Einkommens eines Unterhaltsschuldners im Abänderungsverfahren zum nachehelichen Unterhalt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung; Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei fehlenden Bemühungen des Unterhaltsschuldners um eine besser bezahlte Tätigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • fr-blog.com

    Fiktives Einkommen im Ehegattenunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 1603 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung zur Leistung von nachehelichem Unterhalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unterhalt - Zurechnung fiktiven Einkommens

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Fiktive Zurechnung objektiv nicht erzielbarer Einkünfte bei der Berechnung des Kindesunterhaltes verfassungswidrig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht setzte zu hohen Unterhalt für Ex-Frau fest BVerfG kippt Urteil: Das ihm zugerechnete Einkommen kann der Unterhaltspflichtige nicht erzielen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsrecht: Bundesverfassungsgericht zur Anrechnung von fiktiven Einkünften - Das fiktive Einkommen muss auch objektiv erzielbar sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 409
  • NJW-RR 2008, 1025
  • NJ 2008, 359
  • FamRZ 2008, 1145
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06
    Diese ist jedoch nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet, zu der auch das Unterhaltsrecht gehört, soweit dieses mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang steht (vgl. BVerfGE 57, 361 ).

    Der ausgeurteilte Unterhalt darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Unterhaltspflichtigen führen (vgl. BVerfGE 57, 361 unter Hinweis auf 35, 202 ).

    Wird die Grenze des Zumutbaren eines Unterhaltsanspruchs überschritten, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ).

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06
    Die Anordnung der Auslagenerstattung bezüglich der Verfassungsbeschwerde folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG und für das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aus § 34a Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 89, 91 ).5.

    Die Festsetzung des Gegenstandswertes im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 8.000,00 EUR und im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 4.000,00 EUR beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 und - zur einstweiligen Anordnung - BVerfGE 89, 91 m.w.N.).

  • OLG Jena, 26.09.2005 - 2 UF 111/05
    Auszug aus BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06
    das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 26. September 2005 - 2 UF 111/05 -.

    Das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 26. September 2005 - 2 UF 111/05 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 8.000,00 EUR und im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 4.000,00 EUR beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 und - zur einstweiligen Anordnung - BVerfGE 89, 91 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06
    Denn die Zurechnung fiktiver Einkünfte, welche die Leistungsfähigkeit begründen sollen, hat neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners objektiv zur Voraussetzung, dass die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten überhaupt erzielbar sind, was von den persönlichen Voraussetzungen des Unterhaltsschuldners wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, FamRZ 1996, S. 345 ).
  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06
    Verfassungsrechtlich ist es dabei nicht zu beanstanden, dass bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht allein auf das tatsächliche Vermögen und Einkommen des Verpflichteten, sondern auch auf dessen Arbeits- und Erwerbsfähigkeit abgestellt wird und demzufolge dem Unterhaltsschuldner ein fiktives Einkommen zugerechnet wird, wenn er eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. BVerfGE 68, 256 ).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06
    Dem Prozesskostenhilfegesuch der Klägerin des Ausgangsverfahrens war nach den hierfür geltenden Grundsätzen (vgl. BVerfGE 92, 122 ) zu entsprechen.
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12

    Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt: Reale Beschäftigungschance bei

    aa) Das Oberlandesgericht ist noch zutreffend davon ausgegangen, dass die Darlegungs- und Beweislast für seine mangelnde Leistungsfähigkeit beim Unterhaltspflichtigen liegt, was auch für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance gilt (vgl. Senatsurteile vom 18. Januar 2012 - XII ZR 178/09 - FamRZ 2012, 517 Rn. 30; vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 - FamRZ 1996, 346 und vom 30. Juli 2008 - XII ZR 78/08 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 24; BVerfG FamRZ 2008, 1145, 1146, jeweils betreffend den Ehegattenunterhalt).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Dass es sich bei der realen Beschäftigungschance um eine objektive Voraussetzung handelt (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1145, 1146 - betreffend den Unterhaltsschuldner), ändert an der Beweislastverteilung nichts.
  • BVerfG, 09.11.2020 - 1 BvR 697/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verpflichtung zur Zahlung von

    Das Unterhaltsrecht ermöglicht es insofern den Gerichten, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 -, Rn. 14).

    Fehlt es daran und wird die Erwirtschaftung eines Einkommens abverlangt, welches objektiv nicht erzielt werden kann, liegt regelmäßig ein unverhältnismäßiger Eingriff in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit vor (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 -, Rn. 16).

  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Auch in diesen Fällen kann die Unzulässigkeit des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs dem Beschwerdeführer nicht als Grund für die Unzulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde entgegengehalten werden, weil insoweit das mit dem Gebot der Rechtswegerschöpfung verfolgte Ziel - dem Bundesverfassungsgericht durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial zu verschaffen und ihm die Fall- und Rechtsanschauung der Gerichte zu vermitteln - in der Regel erreicht ist (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 13, 409 ; 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 19; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).
  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

    Denn in diesem Fall hat der Rechtsbehelf das mit dem Gebot der Rechtswegerschöpfung verfolgte Ziel - dem Bundesverfassungsgericht durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial zu verschaffen und ihm die Fall- und Rechtsanschauung der Gerichte zu vermitteln (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 114, 258 ) - in der Regel erreicht (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 13, 409 ; 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 19; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf (Hrsg.), BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).
  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Abschiebung nach Bulgarien

    Die verfristete Einlegung eines zum Rechtsweg gehörenden Rechtsbehelfs kann dem Beschwerdeführer jedoch dann nicht entgegengehalten werden, wenn sich das Fachgericht mit dem Rechtsbehelf in der Sache auseinandergesetzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 19; BVerfGK 13, 409 , für den Fall von hilfsweisen Ausführungen in der Sache; Burkiczak/Henke, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 169).
  • OLG Celle, 11.05.2023 - 21 WF 43/23

    Unterhaltsvorschussleistungen; Unterhaltsregress; schuldnerschützende Wirkung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 2011, 1041 [Rn. 29 ff.] m.w.N.; FamRZ 2014, 923 [Rn. 18]; FamRZ 2017, 109 ff. ; 2022, 180 ), die auch verfassungsrechtlich gebilligt wird (BVerfG FamRZ 2008, 1145 ; 2014, 1977 ; JAmt 2012, 417), sind Eltern gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden (sog. gesteigerte Unterhaltspflicht).
  • BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 2236/09

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch

    Zwar wird die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen nicht allein durch dessen tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Zwar haben die Ausgangsgerichte zutreffend angenommen, die Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers werde nicht allein durch dessen tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 -, juris, Rn. 14; BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 -, juris, Rn. 22).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    BVerfGK 13, 409, 415; BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 2013.
  • BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22

    Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Klagerücknahmefiktion wegen

  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1900/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

  • OLG Brandenburg, 10.04.2018 - 10 UF 49/17

    Kindesunterhalt: Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigem Kind

  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 15 WF 35/20

    Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts

  • OLG Brandenburg, 13.03.2014 - 9 UF 106/13

    Unterhaltsabänderungsverfahren: Zurechnung eines fiktiven Einkommens wegen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - L 2 AS 292/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 5 UF 145/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten; Erwerbschancen einer

  • OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 13 WF 128/08

    Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen einen Anspruch auf

  • OLG Brandenburg, 20.02.2014 - 9 UF 106/13
  • OLG Brandenburg, 10.03.2020 - 15 WF 35/20
  • OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 242/09

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Nachehelichenunterhalt: Anforderungen an

  • AG Schwerte, 17.03.2021 - 12 F 60/20
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