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   BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13   

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BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13 (https://dejure.org/2015,7002)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13 (https://dejure.org/2015,7002)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 (https://dejure.org/2015,7002)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 3 EMRK; § 88 Abs. 2 StVollzG; § 109 StVollzG; § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG
    Unterbringung eines vollständig entkleideten Strafgefangenen in einem besonders gesicherten Haftraum (Recht auf Achtung der Menschenwürde; im Strafvollzug; Schutz der Intimsphäre von Gefangenen; kumulative Eingriffe; Indizwirkung internationaler Menschenrechtsstandards; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines unbekleideten Strafgefangenen in einem besonders gesicherten, videoüberwachten Haftraum (§ 88 Abs 2 Nr 5 StVollzG) ohne hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt Betroffenen in allgemeinem Persönlichkeitsrecht - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit der Unterbringung eines Strafgefangenen in einem besonders gesicherten Haftraum mit Videoüberwachung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines unbekleideten Strafgefangenen in einem besonders gesicherten, videoüberwachten Haftraum (§ 88 Abs 2 Nr 5 StVollzG) ohne hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt Betroffenen in allgemeinem Persönlichkeitsrecht - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Unterbringung eines Strafgefangenen in einem besonders gesicherten Haftraum mit Videoüberwachung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines unbekleideten Strafgefangenen in einem besonders gesicherten, videoüberwachten Haftraum (§ 88 Abs 2 Nr 5 StVollzG) ohne hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt Betroffenen in allgemeinem Persönlichkeitsrecht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einen Tag nackt - Guantanamo lässt grüßen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Nackthaltung Gefangener

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nackte Strafgefangene

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug: Gefangene dürfen nicht vollständig entkleidet werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Suizidgefahr von Strafgefangenen-nicht alles ist erlaubt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strafgefangener einen Tag nackt im videoüberwachten Haftraum = Grundrechtsverstoß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterbringung eines vollständig entkleideten Strafgefangenen in videoüberwachter Zelle verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht - Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nackt in der Zelle: Menschenwürde im deutschen Strafvollzug

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Die Kleider des Strafgefangenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2100
  • NStZ 2017, 214
  • StV 2015, 715
  • DÖV 2015, 577
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (85)

  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13
    Die als besondere Sicherungsmaßnahme in § 88 Abs. 1, Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 5 StVollzG vorgesehene Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum mit permanenter Videoüberwachung stellt schon für sich genommen einen erheblichen Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen dar (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 und vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 50).

    Die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Haftvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, juris, Rn. 24 und vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 38).

    Jedenfalls hätte das Landgericht im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. hierzu BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 39) und angesichts des der Darstellung der Justizvollzugsanstalt widersprechenden Vortrags des Beschwerdeführers den Sachverhalt selbst überprüfen müssen (vgl. zu den Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei streitigem Sachverhalt BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ; zu dieser im StVollzG direkt verankerten Verpflichtung OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 Vollz (Ws) 183/2001 -, NStZ 2002, S. 224 ).

    Ein derartiger Vortrag kann, wenn die Grundrechte Gefangener geschützt sein sollen, im gerichtlichen Verfahren nicht einfach übergangen werden (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 46).

    Im Hinblick darauf, dass die Toilettenspülung in besonders gesicherten Hafträumen häufig nicht durch den im Haftraum Untergebrachten selbst betätigt werden kann, sondern nur durch die den Haftraum beobachtenden Vollzugsbediensteten (vgl. nur die Beschreibung eines derartigen Haftraums in BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 - juris, Rn. 9), liegt nahe, dass der Beschwerdeführer Probleme mit der Toilettenspülung gehabt haben könnte.

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13
    Diesem Begehren ist im Zusammenhang mit den mit seiner Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen (vgl. zu dieser Möglichkeit der Begründung einer Verfassungsbeschwerde BVerfGK 19, 303 ) zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 19 Abs. 4 GG verletzt sieht (siehe zur Entbehrlichkeit ausdrücklicher und korrekter Bezeichnung des als verletzt angesehenen Grundrechts, sofern dem Verfassungsbeschwerdevortrag der Sache nach entnommen werden kann, in welchem Grundrecht sich der Beschwerdeführer verletzt sieht BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, S. 1153 ).

    Es kann dahinstehen, ob das Landgericht den Toilettenpapier, Funktionsfähigkeit der Toilettenspülung und Temperatur im besonders gesicherten Haftraum betreffenden Vortrag des Beschwerdeführers in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise übergangen oder den Sachvortrag zwar beachtet, aber als unwesentlich oder unsubstantiiert beurteilt hat (vgl. hierzu BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 47, 182 ; 96, 205 ; BVerfGK 18, 392 ; stRspr).

  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 1 Vollz (Ws) 183/01

    Verfahren in Strafvollzugssachen; Amtsermittlungsgrundsatz, Anforderungen an die

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13
    Jedenfalls hätte das Landgericht im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. hierzu BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 39) und angesichts des der Darstellung der Justizvollzugsanstalt widersprechenden Vortrags des Beschwerdeführers den Sachverhalt selbst überprüfen müssen (vgl. zu den Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei streitigem Sachverhalt BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ; zu dieser im StVollzG direkt verankerten Verpflichtung OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 Vollz (Ws) 183/2001 -, NStZ 2002, S. 224 ).

    In Fällen, in denen das Landgericht einen den Darstellungen der Justizvollzugsanstalt widersprechenden, nicht offensichtlich abwegigen Vortrag des Gefangenen schlicht übergeht oder seiner Entscheidung ohne weitere Ermittlungen die Darstellung der Justizvollzugsanstalt zugrunde legt, lässt auch die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung Rechtsbeschwerden als nach § 116 Abs. 1 StVollzG zulässig zur Entscheidung zu, in denen der Gefangene lediglich seinen Vortrag wiederholt, ohne konkrete Angaben zur Art und Weise der zu erfolgenden Beweiserhebung zu machen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. März 1993 - 3 Ws 24/93 -, juris (Leitsatz); OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 Vollz (Ws) 183/2001, 1 Vollz (Ws) 183/01 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 Ws 694/09 -, juris).

  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).

    Zwar können auch in einem solchen Fall weitere tatsächliche Ermittlungen entbehrlich sein; die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 1533/08 -, juris, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 42).

  • BVerfG, 19.01.2023 - 2 BvR 1719/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen die

    der European Prison Rules, die bei der Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Haftbedingungen indiziell zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 116, 69 ; BVerfGK 12, 422 ; 20, 93 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 31), ist die Dauer der Fesselung auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

    Dem verfahrensrechtlichen Gehalt der betroffenen Grundrechte (vgl. hierzu BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, Rn. 39; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 42) wird insoweit nur unzureichend Rechnung getragen.

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    VerfGGBbg kommt es maßgeblich darauf an, welche grundrechtliche Gewährleistung im Rahmen des Verfassungsbeschwerdevortrages der Sache nach als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 - vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 50/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.; BVerfGE 47, 182, 186 f; BVerfG, EuGRZ 2015, 326, 328).
  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 676/20

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf

    Zwar können auch in einem solchen Fall weitere tatsächliche Ermittlungen entbehrlich sein; die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 42; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 20, 84 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, Rn. 26; vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, Rn. 21; vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, Rn. 28; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 47; vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 32; vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 29; vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2016 - 11 S 2081/15

    Ausweisung eines Unionsbürgers; Abreißen der Integrationsverbindungen; Vorlage an

    Diese Prinzipien und die konkrete Gestaltung des Strafvollzugs sind durch verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und die Grundrechte, insbesondere die Achtung der Menschenwürde und die Wahrung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, determiniert (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris Rn. 30 ff.).
  • OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Pflicht zur kostenfreien Stellung von

    Auf eine den grundrechtlichen Anforderungen nicht genügende Ausgestaltung des Vollzuges kann es hindeuten, wenn internationale Standards mit Menschenrechtsbezug nicht beachtet beziehungsweise unterschritten werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07, juris Rn. 15; vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13, juris Rn. 31).
  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 20, 84 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, juris, Rn. 26; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris, Rn. 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 28; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 47; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris, Rn. 32; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvR 1935/19

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (Geltung des

    Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfGK 2, 318 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 42).
  • KG, 06.08.2019 - 5 Ws 58/19

    Zulassung von Gefangenen zu Langzeitbesuchen

    Diesen Anforderungen, die verfassungsrechtlich im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht zu beanstanden sind (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris Rdnr. 24), genügt die Rechtsbeschwerde nur zum Teil.

    Die erforderlichen Angaben lassen sich auch nicht aus der im Einzelfall aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gebotenen Zusammenschau von Rechtsmittelbegründung und angefochtener Entscheidung (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. März 2015, a. a. O., juris Rdnr. 25; Senat, Beschluss vom 6. Juni 2019, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.) gewinnen.

  • KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Prüfung der Zulässigkeit des

  • BVerfG, 09.12.2020 - 2 BvR 2194/19

    Verstoß gegen die gerichtliche Sachaufklärungspflicht im Strafvollzug

  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und

  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2438/15

    Die Anforderungen an eine Sachrüge dürfen nicht überspannt werden (Art. 19 Abs. 4

  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 55/19

    Widerruf von Vollzugslockerungen bei Verdacht einer Straftat

  • OLG Hamm, 21.12.2017 - 1 Vollz (Ws) 509/17

    Sicherungsverwahrungsvollzug; Unterbringung in einem besonders gesicherten Raum;

  • BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Kosten des

  • OLG Zweibrücken, 07.09.2023 - 1 Ws 189/22

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ws 124/18

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen bei lebenslanger

  • KG, 14.06.2022 - 5 Ws 93/22

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines ehemaligen in einer Entziehungsanstalt

  • KG, 30.05.2022 - 5 Ws 72/22

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines ehemaligen in einer Entziehungsanstalt

  • KG, 04.10.2022 - 5 Ws 31/22

    Abberufung eines Mitglieds des Vollzugsbeirats: Verletzung eigener Rechte des

  • KG, 01.10.2019 - 5 Ws 168/19

    Haftraumrevision: Zulässiger Umfang und Modalitäten der Durchsuchung der

  • BayObLG, 19.07.2022 - 203 StObWs 249/22

    Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung im Justizvollzug

  • KG, 21.09.2020 - 5 Ws 115/19

    Besuchsüberstellung in eine in einem anderen Bundesland gelegene

  • BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung einer Strafvollstreckungskammer

  • BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22

    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei

  • BayObLG, 17.08.2023 - 204 StObWs 295/23

    Rechtsbeschwerde im Strafvollzugsverfahren nach Gehörsverletzung durch Verwertung

  • KG, 04.03.2020 - 5 Ws 174/19

    Beschränkung des Einkaufs von zusätzlichem Frischfleisch durch Gefangene

  • KG, 25.09.2019 - 5 Ws 121/19

    Selbstverpflegung mit Halal-Kost in einer Berliner Justizvollzugsanstalt

  • KG, 12.02.2019 - 5 Ws 4/19

    Disziplinarmaßnahmen gegen Strafgefangene - Neuregelung durch Berliner

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