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   BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 2331/18   

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https://dejure.org/2019,8484
BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 2331/18 (https://dejure.org/2019,8484)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2019 - 1 BvR 2331/18 (https://dejure.org/2019,8484)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2019 - 1 BvR 2331/18 (https://dejure.org/2019,8484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 114 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Plausible Minimalbegründung als Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach fristgerechtem PKH-Antrag für Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Plausible Minimalbegründung als Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach fristgerechtem PKH-Antrag für Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Plausible Minimalbegründung als Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach fristgerechtem PKH-Antrag für Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 2331/18
    aa) Zur Vermeidung der Benachteiligung von mittellosen Beschwerdeführern ist deren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu entsprechen, wenn diese innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts stellen und alle für die hierüber zu ergehende Entscheidung wesentlichen Angaben machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 2331/18
    Dafür ist jedenfalls eine einigermaßen plausible Minimalbegründung des Antrags auf Prozesskostenhilfe unverzichtbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 2331/18
    aa) Zur Vermeidung der Benachteiligung von mittellosen Beschwerdeführern ist deren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu entsprechen, wenn diese innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts stellen und alle für die hierüber zu ergehende Entscheidung wesentlichen Angaben machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2015 - 2 BvR 804/14 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.11.2007 - 1 BvR 2793/07

    Anforderungen an die Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 2331/18
    Ohne eine plausible Minimalbegründung in dem vorgenannten Sinne kommt eine Wiedereinsetzung mit dem Ziel, vorhandene Substantiierungsmängel einer bereits erhobenen Verfassungsbeschwerde zu heilen, jedenfalls nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2007 - 1 BvR 2793/07 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 28/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierten

    Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Heilung etwaiger Substantiierungsmängel käme auch nicht in Betracht, da hierfür eine einigermaßen plausible Minimalbegründung des Antrags auf Prozesskostenhilfe unverzichtbar ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvR 2331/18 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 31/20

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Heilung etwaiger Substantiierungsmängel käme auch nicht in Betracht, da hierfür eine einigermaßen plausible Minimalbegründung des Antrags auf Prozesskostenhilfe unverzichtbar ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvR 2331/18 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 29/20

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Heilung etwaiger Substantiierungsmängel käme auch nicht in Betracht, da hierfür eine einigermaßen plausible Minimalbegründung des Antrags auf Prozesskostenhilfe unverzichtbar ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvR 2331/18 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 30.09.2020 - 1 BvR 30/20

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Heilung etwaiger Substantiierungsmängel käme auch nicht in Betracht, da hierfür eine einigermaßen plausible Minimalbegründung des Antrags auf Prozesskostenhilfe unverzichtbar ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvR 2331/18 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 19 A 1346/19
    BVerfG, Beschluss vom 18. März 2019 - 1 BvR 2331/18 -, juris, Rn. 13; Nichtannahmebeschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 -, NJW 2010, 2567, juris, Rn. 17; BFH, Beschluss vom 9. April 2013 - III B 247/11 -, juris, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 21/11 -, NJW 2013, 2822, juris, Rn. 13.
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