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   BVerfG, 18.04.2016 - 1 BvR 704/16   

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https://dejure.org/2016,8664
BVerfG, 18.04.2016 - 1 BvR 704/16 (https://dejure.org/2016,8664)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.2016 - 1 BvR 704/16 (https://dejure.org/2016,8664)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 2016 - 1 BvR 704/16 (https://dejure.org/2016,8664)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, §§ 35 ff SGB 12, § 35 SGB 12
    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl Bedarfen für Unterkunft und Heizung (§§ 35 ff SGB 12) bei drohender Wohnungslosigkeit - Rüge einer Verletzung des Art 19 Abs 4 GG unzulässig, da keine der Wohnungslosigkeit vorgelagerte, nennenswerte ...

  • Wolters Kluwer

    Drohende Wohnungslosigkeit als Voraussetzung für den Eilrechtsschutz bei der Geltendmachung von Kosten der Unterkunft und Heizung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl Bedarfen für Unterkunft und Heizung (§§ 35 ff SGB 12) bei drohender Wohnungslosigkeit - Rüge einer Verletzung des Art 19 Abs 4 GG unzulässig, da keine der Wohnungslosigkeit vorgelagerte, nennenswerte ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Drohende Wohnungslosigkeit als Voraussetzung für den Eilrechtsschutz bei der Geltendmachung von Kosten der Unterkunft und Heizung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Drohende Obdachlosigkeit - und die Verwehrung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 11 AS 261/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2016 - 1 BvR 704/16
    Ob Art. 19 Abs. 4 GG erst bei drohender Wohnungslosigkeit die Gewährung von Eilrechtsschutz gebietet, oder ob - wie vom Beschwerdeführer geltend gemacht - im Einzelfall auch aus anderen, der drohenden Wohnungslosigkeit vorgelagerten nennenswerten Beeinträchtigungen (vergleiche hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. März 2013 - L 16 AS 61/13 B ER -, juris, Rn. 30; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2015 - L 11 AS 261/14 B -, juris, Rn. 13; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2015 - L 6 AS 833/15 B ER -, juris, Rn. 32 ff.) von Verfassungs wegen ein zwingendes Bedürfnis nach der Gewährung von Eilrechtsschutz entstehen kann, kann hier dahinstehen.
  • LSG Bayern, 19.03.2013 - L 16 AS 61/13

    Einstweilige Anordnung, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Anordnungsgrund

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2016 - 1 BvR 704/16
    Ob Art. 19 Abs. 4 GG erst bei drohender Wohnungslosigkeit die Gewährung von Eilrechtsschutz gebietet, oder ob - wie vom Beschwerdeführer geltend gemacht - im Einzelfall auch aus anderen, der drohenden Wohnungslosigkeit vorgelagerten nennenswerten Beeinträchtigungen (vergleiche hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. März 2013 - L 16 AS 61/13 B ER -, juris, Rn. 30; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2015 - L 11 AS 261/14 B -, juris, Rn. 13; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2015 - L 6 AS 833/15 B ER -, juris, Rn. 32 ff.) von Verfassungs wegen ein zwingendes Bedürfnis nach der Gewährung von Eilrechtsschutz entstehen kann, kann hier dahinstehen.
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2016 - 1 BvR 704/16
    So sind die Fachgerichte gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2015 - L 6 AS 833/15

    Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2016 - 1 BvR 704/16
    Ob Art. 19 Abs. 4 GG erst bei drohender Wohnungslosigkeit die Gewährung von Eilrechtsschutz gebietet, oder ob - wie vom Beschwerdeführer geltend gemacht - im Einzelfall auch aus anderen, der drohenden Wohnungslosigkeit vorgelagerten nennenswerten Beeinträchtigungen (vergleiche hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. März 2013 - L 16 AS 61/13 B ER -, juris, Rn. 30; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2015 - L 11 AS 261/14 B -, juris, Rn. 13; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2015 - L 6 AS 833/15 B ER -, juris, Rn. 32 ff.) von Verfassungs wegen ein zwingendes Bedürfnis nach der Gewährung von Eilrechtsschutz entstehen kann, kann hier dahinstehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2017 - L 8 SO 344/16

    Sozialhilfe für Unionsbürger, Leistungseinschränkungen nach § 23 SGB XII in der

    Die Erhebung einer Räumungsklage ist keine notwendige Voraussetzung für die Annahme eines Anordnungsgrundes (hierzu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2016 - 1 BvR 704/16 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 3 AS 3210/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Diese Rechtsprechung des Senats ist durch die Entscheidung des BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2016 (1 BvR 704/16, juris) in vollem Umfang bestätigt worden.
  • SG Aachen, 13.07.2017 - S 14 AS 467/17
    Das BVerfG hat bestätigt, dass die Annahme, in einem auf die Bewilligung von Kosten der Unterkunft und Heizung gerichteten Eilverfahren liege ein Anordnungsgrund allein nach Kündigung des Mietverhältnisses ohne bereits erhobene Räumungsklage noch nicht vor, Art. 19 Abs. 4 GG nicht verletze (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2016 - 1 BvR 704/16 -, Rn. 5, juris; vorangehend: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2016 - L 19 AS 1834/15 B ER -, Rn. 24, juris).
  • SG Aachen, 06.05.2016 - S 19 SO 49/16

    Wohngeldbedarfsberechnung bei Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Das BVerfG hat ausdrücklich bekräftigt, dass die Annahme, in einem auf die Bewilligung von Kosten der Unterkunft und Heizung gerichteten Eilverfahren liege ein Anordnungsgrund allein nach Kündigung des Mietverhältnisses ohne bereits erhobene Räumungsklage noch nicht vor, Art. 19 Abs. 4 GG nicht verletzt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 18.04.2016 - 1 BvR 704/16 = juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 7 SO 891/17
    Auf die Frage, ob vor Erhebung einer Räumungsklage eine solche Gefahr in der Regel nicht besteht (so LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2017 - L 19 AS 2381/16 B ER - juris Rdnr. 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Mai 2014 - L 19 AS 632/14 B ER - juris Rdnr. 10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2012 - L 7 AS 630/12 B ER - juris Rdnr. 9; ähnlich LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - L 3 AS 3210/16 ER-B - juris Rdnr. 11 f.; kein Anordnungsgrund sogar trotz Erhebung der Räumungsklage aufgrund besonderer Umstände bei LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - L 6 AS 1588/16 B ER - juris Rdnr. 7 f.; a.A. etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2015 - L 11 AS 261/14 B - juris Rdnr. 13; SG Duisburg, Beschluss vom 17. November 2016 - S 33 AS 4713/16 - juris Rdnr. 25 m.w.N.; offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 18. Apil 2016 - 1 BvR 704/16 - juris Rdnr. 5; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. März 2017 - L 21 AS 229/17 B ER - juris Rdnr. 40; LSG Hessen, Beschluss vom 2. August 2016 - L 9 AS 489/16 B ER - juris Rdnr. 18 m.w.N.) und daher das Entstehen von Mietrückständen und die (fristlose) Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes nicht ausreichen (so LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2017 - L 19 AS 2381/16 B ER - juris Rdnr. 24; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - L 3 AS 3210/16 ER-B - juris Rdnr. 11; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Mai 2014 - L 19 AS 632/14 B ER - juris Rdnr. 10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2012 - L 7 AS 630/12 B ER - juris Rdnr. 9; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2015 - L 11 AS 261/14 B - juris Rdnr. 13 f.), kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 9 AS 363/17
    Die Antragsteller haben weder substantiiert noch nachvollziehbar vorgetragen, dass konkret und zeitnah eine Wohnungs- und Obdachlosigkeit (zu dem Erfordernis vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.2016 - L 3 AS 3210/16 ER-B - Juris) oder der bevorstehenden Wohnungslosigkeit vorgelagerte nennenswerte Beeinträchtigungen drohen (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2016 - 1 BvR 704/16 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2016 - L 3 AS 2349/16
    Diese Rechtsprechung des Senats ist durch die Entscheidung des BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 18.04.2016 (1 BvR 704/16, juris) in vollem Umfang bestätigt worden.
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