Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33014
BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12 (https://dejure.org/2012,33014)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12 (https://dejure.org/2012,33014)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 2 BvR 1243/12 (https://dejure.org/2012,33014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtliche Unzulässigkeit einer vor Rechtswegerschöpfung erhobenen Verfassungsbeschwerde - postulierte Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung nicht ansatzweise substantiiert dargelegt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit einer vor Rechtswegerschöpfung erhobenen Verfassungsbeschwerde - postulierte Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung nicht ansatzweise substantiiert dargelegt - Missbräuchlichkeit sowohl der Erhebung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit einer vor Rechtswegerschöpfung erhobenen Verfassungsbeschwerde - postulierte Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung nicht ansatzweise substantiiert dargelegt - Missbräuchlichkeit sowohl der Erhebung der ...

  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit einer vor Rechtswegerschöpfung erhobenen Verfassungsbeschwerde - postulierte Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung nicht ansatzweise substantiiert dargelegt - Missbräuchlichkeit sowohl der Erhebung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1, 2; BVerfGG § 93a
    Missbräuchliche Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde kann dem Beschwerdeführer Missbrauchsgebühr auferlegt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11

    Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12
    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehalten, hinzunehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 1430/11 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 11.10.2001 - 2 BvR 1271/01

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12
    Auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist missbräuchlich, weil offensichtlich keine besondere Dringlichkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 -, juris Rn. 4) und der Eilantrag nach § 32 BVerfGG zur Inanspruchnahme eines Bearbeitungsvorrangs führt, der einer bedeutungslosen und offensichtlich unzulässigen Sache nicht zusteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 1150/11 -, juris Rn. 6; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2001 - 2 BvR 1271/01 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist und daher keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 1150/11

    Mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12
    Auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist missbräuchlich, weil offensichtlich keine besondere Dringlichkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 -, juris Rn. 4) und der Eilantrag nach § 32 BVerfGG zur Inanspruchnahme eines Bearbeitungsvorrangs führt, der einer bedeutungslosen und offensichtlich unzulässigen Sache nicht zusteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 1150/11 -, juris Rn. 6; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2001 - 2 BvR 1271/01 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2449/11

    Missbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12
    Auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist missbräuchlich, weil offensichtlich keine besondere Dringlichkeit besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2449/11 -, juris Rn. 4) und der Eilantrag nach § 32 BVerfGG zur Inanspruchnahme eines Bearbeitungsvorrangs führt, der einer bedeutungslosen und offensichtlich unzulässigen Sache nicht zusteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 1150/11 -, juris Rn. 6; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2001 - 2 BvR 1271/01 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 29.09.2016 - 1 BvQ 33/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung eines unzulässigen

    Der Eilantrag führt zur Inanspruchnahme eines Bearbeitungsvorrangs, der einer offensichtlich substanzlosen Sache nicht zusteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2012 - 2 BvR 1243/12 -, juris Rn. 7; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2001 - 2 BvR 1271/01 -, juris Rn. 6).
  • SG Karlsruhe, 15.11.2012 - S 1 SO 3278/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Die Führung eines Rechtsstreites ist dann missbräuchlich, wenn er - wie hier - trotz offensichtlicher Aussichtslosigkeit geführt oder weitergeführt wird (vgl. BVerfG, NJW 1986, 2102 sowie BVerfG vom 04.04.2012 - 2 BvR 24/11 - und vom 18.07.2012 - 2 BvR 1243/12 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht