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   BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 811/09   

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https://dejure.org/2010,5906
BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 811/09 (https://dejure.org/2010,5906)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.2010 - 1 BvR 811/09 (https://dejure.org/2010,5906)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 2010 - 1 BvR 811/09 (https://dejure.org/2010,5906)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes durch Zurückweisung einer Vaterschaftsfeststellungsklage - Abstammungsbegutachtung durch "whole genome sequencing" bei möglicher Kostentragung durch Dritte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, §§ 1592 ff BGB, § 1592 Nr 3 BGB, § 1600d BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes durch Zurückweisung einer Vaterschaftsfeststellungsklage - Abstammungsbegutachtung durch "whole genome sequencing" bei möglicher Kostentragung durch Dritte - unzureichend ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Vaterschaftsklage bei geschlechtlichem Verkehr einer Mutter mit beiden monozygoten Zwillingsbrüdern; Feststellung der Abstammung im Wege des "whole genome sequencing"-Verfahrens; Verletzung von Grundrechten im Falle einer ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes durch Zurückweisung einer Vaterschaftsfeststellungsklage - Abstammungsbegutachtung durch "whole genome sequencing" bei möglicher Kostentragung durch Dritte - unzureichend ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes durch Zurückweisung einer Vaterschaftsfeststellungsklage - Abstammungsbegutachtung durch "whole genome sequencing" bei möglicher Kostentragung durch Dritte - unzureichend ...

  • fr-blog.com

    Vaterschaftsfeststellung bei eineiigen Zwilligen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 6
    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Vaterschaftsklage bei geschlechtlichem Verkehr einer Mutter mit beiden monozygoten Zwillingsbrüdern; Feststellung der Abstammung im Wege des "whole genome sequencing"-Verfahrens; Verletzung von Grundrechten im Falle einer ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 1 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1 ; GG Art. 6
    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Vaterschaftsklage bei geschlechtlichem Verkehr einer Mutter mit beiden monozygoten Zwillingsbrüdern; Feststellung der Abstammung im Wege des "whole genome sequencing"-Verfahrens; Verletzung von Grundrechten im Falle einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 492
  • NJW 2010, 3772
  • FamRZ 2010, 1879
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 811/09
    Zu diesen zählt neben anderen die Abstammung (BVerfGE 79, 256 ).

    Zwar verleiht das Persönlichkeitsrecht kein Recht auf Verschaffung von Kenntnissen der eigenen Abstammung, es schützt aber vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 117, 202 ).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 811/09
    Zwar verleiht das Persönlichkeitsrecht kein Recht auf Verschaffung von Kenntnissen der eigenen Abstammung, es schützt aber vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 117, 202 ).

    Hierzu gehören nach dem heutigen Stand der Wissenschaft insbesondere die genetischen Erbsubstanzen der betroffenen Personen (vgl. BVerfGE 117, 202 ).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 811/09
    Die Voraussetzungen für die Bewilligung der von dem nach § 94 Abs. 3 BVerfGG anhörungsberechtigten Beklagten des Ausgangsverfahrens beantragten Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts liegen nicht vor, da die mit dem Gesuch vorgelegte anwaltliche Stellungnahme des Beklagten des Ausgangsverfahrens keinen relevanten Beitrag zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Verfassungsbeschwerde geleistet hat (vgl. BVerfGE 92, 122 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 811/09
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch die Frage, ob fachgerichtliche Entscheidungen Fehler aufweisen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder dem Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • OLG Celle, 04.03.2009 - 15 UF 51/06

    Abstammungsgutachten; zwei als Putativväter in Betracht kommende monozygoten

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2010 - 1 BvR 811/09
    Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 4. März 2009 - 15 UF 51/06 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BGH, 18.02.2015 - XII ZB 473/13

    Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe

    Während § 1600 d Abs. 2 Satz 1 BGB für sich genommen eine Regel der objektiven Beweislast enthält, die trotz Unaufklärbarkeit zur positiven Vaterschaftsfeststellung führen kann (vgl. Staudinger/Rauscher BGB [2011] § 1600 d Rn. 4 mwN sowie - zum Umfang der Amtsaufklärungspflicht - Senatsurteil BGHZ 168, 79 = FamRZ 2006, 1745; BVerfG NJW 2010, 3772; OLG Celle FamRZ 2013, 1669), dient § 1600 d Abs. 2 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 1747 Abs. 1 Satz 2 BGB dem Zweck, bei (noch) nicht feststehender rechtlicher Vaterschaft den als Vater in Betracht kommenden Mann zu bezeichnen und ihm die Möglichkeit zu geben, sich am Adoptionsverfahren zu beteiligen.
  • OLG Celle, 30.01.2013 - 15 UF 51/06

    Feststellung der Vaterschaft bei Verkehr der Mindesmutter mit eineiigen

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. August 2010 (1 BvR 811/09, auszugsweise veröffentlicht in NJW 2010, 3772) das vorbezeichnete Urteil aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.
  • OLG Koblenz, 08.11.2012 - 2 U 834/11

    Stufenklage um Pflichtteilsansprüche - Abstammung eines Pflichtteilsberechtigten

    Die grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers für eine statusrechtliche Sperrwirkung, die grundsätzlich nur im Rahmen eines - besonderen Anforderungen unterliegenden - Verfahrens überwunden werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner zahlreichen Entscheidungen zum Recht der Vaterschaftsanfechtung (vgl. BVerfG, NJW 2007, 753; 2009, 423; 2009, 425; 2010, 3772; FamRZ 2010, 1235) nämlich nicht beanstandet.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - L 1 KR 288/10

    Bindungsfrist; Kündigung; Satzungsänderung

    1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG - das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde - sichern jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung zu, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (BVerfG, B. v. 18.08.2010 -1 BvR 811/09, Rdnr. 14).
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