Rechtsprechung
   BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25455
BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14 (https://dejure.org/2014,25455)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14 (https://dejure.org/2014,25455)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 2014 - 2 BvR 1513/14 (https://dejure.org/2014,25455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 119 Abs 1 StPO
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO - Kein Überwiegen der angeordnete Beschränkungen gegenüber Verdunklungs- und Fluchtgefahr

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO - Kein Überwiegen der angeordnete Beschränkungen gegenüber Verdunklungs- und Fluchtgefahr

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO - Kein Überwiegen der angeordnete Beschränkungen gegenüber Verdunklungs- und Fluchtgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ).

    Es sind daher die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weittragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 ; stRspr), sondern auch im Hinblick auf die besondere Funktion und Organisation des Bundesverfassungsgerichts.
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 88, 25 ; stRspr), liegen hier nicht vor.
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
    Die Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Amts- und Landgerichts Heidelberg ist weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet (vgl. hierzu BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 1, 103 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
    Es sind daher die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
    Es sind daher die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die zugehörige Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, S. 1399 ).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03

    Kein Erlass einer eA in Auslieferungssache wegen Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
    Die Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Amts- und Landgerichts Heidelberg ist weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet (vgl. hierzu BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 1, 103 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.02.2009 - 2 BvQ 7/09

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA zur vorläufigen Regelung von

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht kommt danach nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen in Betracht als die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Februar 2009 - 2 BvQ 7/09 -, juris).
  • BVerfG, 03.02.2011 - 2 BvR 132/11

    Vorläufige Untersagung jeglicher künftiger Medikation eines im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14
    Erginge dagegen die einstweilige Anordnung, bliebe aber die Verfassungsbeschwerde später ohne Erfolg, so unterläge der Beschwerdeführer allein den landesrechtlich vorgesehenen, Ordnung und Sicherheit des Vollzugs dienenden Beschränkungen der Untersuchungshaft, obwohl, wie in dieser Abwägungsvariante hypothetisch als zutreffend zu unterstellen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris, und vom 10. Februar 2012 - 2 BvR 228/12 -, juris), dies sowohl Flucht- als auch Verdunkelungsgefahr mit sich bringt.
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvR 1198/08
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

  • BVerfG, 10.02.2012 - 2 BvR 228/12

    Zwangsmedikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten - Kein Überwiegen der

  • BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Nach den Annahmen, von denen im vorliegenden Verfahren die Klinik und das sachverständig beratene Landgericht sowie das Oberlandesgericht ausgegangen sind und die beim gegenwärtigen Verfahrensstand nach den hier maßgeblichen Abwägungsgrundsätzen hypothetisch als zutreffend zu unterstellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2014 - 2 BvR 1513/14 -, juris, Rn. 6), besteht eine konkrete Gefahr, dass Belange von erheblichem Gewicht aber auch dann beeinträchtigt werden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung ergeht, die Verfassungsbeschwerde sich aber später als unbegründet erweist.
  • BVerfG, 17.05.2016 - 2 BvQ 19/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn in dieser Abwägung die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvR 1198/08 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 194/11 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2014 - 2 BvR 1513/14 -, juris, Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht