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   BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20   

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https://dejure.org/2021,36067
BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20 (https://dejure.org/2021,36067)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20 (https://dejure.org/2021,36067)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 2021 - 2 BvR 2181/20 (https://dejure.org/2021,36067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 31 StVollzG M-V; § 34 Abs. 1 StVollzG M-V; § 35 Abs. 1 StVollzG M-V
    Anhalten eines Briefs im Strafvollzug (Postkontrolle bei Gefangenen; unbeobachteter Schriftwechsel als Bedingung der Persönlichkeitsentfaltung; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Begründungserfordernis und gerichtliche Nachprüfung einer Anhalteverfügung; gesondertes ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Briefanhaltung im Strafvollzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 31 StVollzG MV, § 34 Abs 1 StVollzG MV, § 35 Abs 1 Nr 3 StVollzG MV
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichenden fachgerichtlichen Rechtsschutz gegen eine Briefanhaltung im Strafvollzug

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichenden fachgerichtlichen Rechtsschutz gegen eine Briefanhaltung im Strafvollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG durch unzureichenden fachgerichtlichen Rechtsschutz gegen eine Briefanhaltung im Strafvollzug

  • rechtsportal.de

    Richten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten eines an einen Inhaftierten adressierten Briefes im Strafvollzug

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichenden fachgerichtlichen Rechtsschutz gegen eine Briefanhaltung im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvollzug - und das Anhalten eines an den Inhaftierten adressierten Briefes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
    Dabei gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; 113, 273 ; 129, 1 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
    Die Gerichte sind verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94

    Einschränkungen des Briefverkehrs im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
    a) Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Zulässigkeit des Anhaltens eingehender Schreiben, die an Strafgefangene gerichtet sind, ergeben sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94 -, juris, Rn. 12 und vom 3. Dezember 2014 - 2 BvR 1956/13 -, juris, Rn. 2; vgl. auch BVerfGE 41, 329 ).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05

    Anspruch eines Häftlings auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt -

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, verletzt dies den Rechtsanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
    Dabei gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; 113, 273 ; 129, 1 ).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 691/75

    Aushändigung von Postsendungen und Sicherheit und Ordnung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
    a) Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Zulässigkeit des Anhaltens eingehender Schreiben, die an Strafgefangene gerichtet sind, ergeben sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2651/94 -, juris, Rn. 12 und vom 3. Dezember 2014 - 2 BvR 1956/13 -, juris, Rn. 2; vgl. auch BVerfGE 41, 329 ).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 62, 393 ; 71, 122 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
    Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 62, 393 ; 71, 122 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
    Dabei gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; 113, 273 ; 129, 1 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.12.2014 - 2 BvR 1956/13

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses - Zu den

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1661/23

    Erfolgreicher Eilantrag eines inhaftierten Beschwerdeführers betreffend die

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, verletzt dies den Rechtsanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2021 - 2 BvR 2181/20 -, Rn. 21).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtswegverweisung eines Antrags auf Aussetzung

    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet daher den Gerichten, das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. November 2005 - 2 BvR 1514/03, BVerfGK 6, 344 = juris, Rn. 12, und vom 18. August 2021 - 2 BvR 2181/20, juris, Rn. 21).
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