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BVerfG, 18.09.2003 - 2 BvR 1526/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 132a; StGB § 70; GG Art. 12 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit eines vorläufigen Berufsverbots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.06.2003 - X-13/02
- OLG Düsseldorf, 01.08.2003 - 1 Ws 298/03
- BVerfG, 18.09.2003 - 2 BvR 1526/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen …
Auszug aus BVerfG, 18.09.2003 - 2 BvR 1526/03
Auch soweit das Landgericht die Anordnung des vorläufigen Berufsverbotes zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter (vgl. BVerfGE 44, 105 [118]; 48, 292 [296] zum vorläufigen Berufsverbot i.S.d. § 150 BRAO ), nämlich die existenziellen Eigentums- und Vermögensinteressen in finanzieller Notlage befindlicher Unternehmer und Privatpersonen, den Schutz der Insolvenzmasse vor Verringerung und Verheimlichung zum Nachteil der Gesamtgläubigerschaft sowie den Schutz des öffenlichen Handelsregisters, für geboten erachtet hat, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. - BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
Berufsverbot II
Auszug aus BVerfG, 18.09.2003 - 2 BvR 1526/03
Das die Freiheit der Berufswahl einschränkende (vgl. BVerfGE 25, 88 [101] zu § 42 Abs. 1 StGB a.F.) vorläufige Berufsverbot ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 93, 213 [235] m.w.N.). - BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
Patentgebühren-Überwachung
Auszug aus BVerfG, 18.09.2003 - 2 BvR 1526/03
Es ist nicht ersichtlich, dass das Landgericht bei Auslegung und Anwendung der §§ 132a Abs. 1 StPO , 70 StGB grundrechtliche Belange mit den entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen nicht in ein angemessenes Verhältnis gebracht und somit Bedeutung und Tragweite des Berufsgrundrechts verkannt habe (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfGE 97, 12 [27]).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 18.09.2003 - 2 BvR 1526/03
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt, denn die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). - BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 18.09.2003 - 2 BvR 1526/03
Auch soweit das Landgericht die Anordnung des vorläufigen Berufsverbotes zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter (vgl. BVerfGE 44, 105 [118]; 48, 292 [296] zum vorläufigen Berufsverbot i.S.d. § 150 BRAO ), nämlich die existenziellen Eigentums- und Vermögensinteressen in finanzieller Notlage befindlicher Unternehmer und Privatpersonen, den Schutz der Insolvenzmasse vor Verringerung und Verheimlichung zum Nachteil der Gesamtgläubigerschaft sowie den Schutz des öffenlichen Handelsregisters, für geboten erachtet hat, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. - BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BVerfG, 18.09.2003 - 2 BvR 1526/03
Das die Freiheit der Berufswahl einschränkende (vgl. BVerfGE 25, 88 [101] zu § 42 Abs. 1 StGB a.F.) vorläufige Berufsverbot ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 93, 213 [235] m.w.N.).