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   BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05   

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https://dejure.org/2006,2984
BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05 (https://dejure.org/2006,2984)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05 (https://dejure.org/2006,2984)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 2006 - 2 BvR 2126/05 (https://dejure.org/2006,2984)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau; Bereithalten von Waage und Verpackungen; Bereithalten von Schusswaffen im Anbauobjekt); Bestimmtheitsgebot (Analogieverbot; Wortlautgrenze)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Tatbestandsmerkmal "Handeltreiben" in § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG ist hinreichend bestimmt - Subsumtion der Aufnahme der Drogenherstellung in Verkaufsabsicht unter "Handeltreiben" verletzt nicht das Verbot strafbegründender Analogie aus Art 103 Abs 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Angeklagten in Grundrechten durch die Auslegung des Begriffs des Handeltreibens - Genaue Umschreibung der Strafbarkeit als Voraussetzung für die Bestrafung - Wortsinn als Grenze für die Auslegung eines strafrechtlichen Tatbestandes

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Vollendung des Straftatbestandes des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz Nichterreichens des erstrebten Umsatzes; Umfang des Begriffs des Handeltreibens i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie; ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BtMG §§ 29 ff.; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a; ; BtMG § 30; ; BtMG § 30 a; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § 30 a Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Verfassungsmäßigkeit des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 169
  • NJW 2007, 1193
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Obwohl eine ausgedehnte Vollendungsstrafbarkeit als solche kein Problem der Normbestimmtheit sein muss (vgl. BVerfGK 9, 169 ), hängt doch die Annahme eines (vollendeten) Nachteils im Rahmen des § 266 Abs. 1 StGB und damit überhaupt die Feststellung eines strafbaren Verhaltens von der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ab, die ihrerseits strikt an Art. 103 Abs. 2 GG zu messen ist.
  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Das Handeltreiben setzt weder den Abschluss eines schuldrechtlichen noch eines dinglichen Vertrags oder eine Einigung der Beteiligten über den Verkauf oder Kauf voraus (BGHSt 50, 252; BVerfG NJW 2007, 1193; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 5. Auflage 2017, § 29 Rn. 374).
  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Für die Rechtsprechung folgt aus diesem Erfordernis ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 9, 169 ; 14, 12 ).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    (bb) Die Gegenansicht (OLG Nürnberg, a.a.O., 2073; Hörnle in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 168 Rdn. 11) vertritt die Auffassung, kremiertes Gold sei keine Asche im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB und führt zur Begründung den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG) an, wonach der mögliche Wortsinn die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation markiert (BVerfG in NJW 2007, 1193 und in NStZ 2009, 560, 561).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    Im Bereich des materiellen Strafrechts markiert der grundsätzlich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der Gegenwart zu bestimmende mögliche Wortsinn des Gesetzes die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95, BVerfGE 105, 135, 152 ff. und Beschluss vom 18. September 2006 - 2 BvR 2126/05, NJW 2007, 1193; BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 384/06, NJW 2007, 524, 525 und vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, BGHSt 50, 370, 372; Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 212/03, BGHSt 48, 354, 357).
  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Für die Rechtsprechung folgt aus diesem Erfordernis ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 9, 169 ; 14, 12 ).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    cc) Durch die begonnene Aufzucht bestand zudem eine spezifische Gefährdungslage für das durch die §§ 29 ff. BtMG geschützte Rechtsgut (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. September 2006 - 2 BvR 2126/05, NJW 2007, 1193, 1194).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Der mögliche Wortsinn markiert hierbei die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (BVerfG NJW 2007, 1193; NStZ 2009, 560 Tz. 28 mwN.).
  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14

    Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder

    Auch wenn die Interpretation der Norm nicht an diesem engen Wortsinn haften bleiben darf, sondern daneben die Historie sowie Sinn und Zweck der Vorschrift in den Blick zu nehmen hat, so markiert im Bereich des materiellen Strafrechts der grundsätzlich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der Gegenwart zu bestimmende mögliche Wortsinn des Gesetzes doch die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 18. September 2006 - 2 BvR 2126/05, NJW 2007, 1193; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 384/06, NJW 2007, 524, 525).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens;

    Unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BVerfG, NJW 2007, 1193; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256).
  • BGH, 10.05.2007 - 5 StR 74/07

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zur bloßen

  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • LG Stade, 17.01.2018 - 201 KLs 9/17

    Annahme eines minder schweren Falls des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

  • LG Essen, 26.03.2020 - 65 KLs 6/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM

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