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   BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05   

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BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05 (https://dejure.org/2006,2984)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05 (https://dejure.org/2006,2984)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 2006 - 2 BvR 2126/05 (https://dejure.org/2006,2984)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau; Bereithalten von Waage und Verpackungen; Bereithalten von Schusswaffen im Anbauobjekt); Bestimmtheitsgebot (Analogieverbot; Wortlautgrenze)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Tatbestandsmerkmal "Handeltreiben" in § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG ist hinreichend bestimmt - Subsumtion der Aufnahme der Drogenherstellung in Verkaufsabsicht unter "Handeltreiben" verletzt nicht das Verbot strafbegründender Analogie aus Art 103 Abs 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Angeklagten in Grundrechten durch die Auslegung des Begriffs des Handeltreibens - Genaue Umschreibung der Strafbarkeit als Voraussetzung für die Bestrafung - Wortsinn als Grenze für die Auslegung eines strafrechtlichen Tatbestandes

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Vollendung des Straftatbestandes des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz Nichterreichens des erstrebten Umsatzes; Umfang des Begriffs des Handeltreibens i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie; ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BtMG §§ 29 ff.; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a; ; BtMG § 30; ; BtMG § 30 a; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § 30 a Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Verfassungsmäßigkeit des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 169
  • NJW 2007, 1193
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
    Ausgeschlossen ist vielmehr jede Rechtsanwendung, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht ( BVerfGE 71, 108 ).

    Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation ( BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 92, 1 ; BVerfGK 4, 261 ).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
    Art. 103 Abs. 2 GG sorgt zugleich dafür, dass im Bereich des Strafrechts nur der Gesetzgeber abstrakt-generell über die Strafbarkeit entscheidet ( BVerfGE 105, 135 ).

    Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit gilt auch für die Strafandrohung, die in einem vom Schuldprinzip geprägten Straftatsystem gerecht auf den Straftatbestand und das in ihm vertypte Unrecht abgestimmt sein muss ( BVerfGE 105, 135 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99

    Justizgrundrechte - Gesetzesbestimmtheit: Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
    bb) Dieses Begriffsverständnis ist zwar weit, hält sich aber noch im Rahmen des möglichen Wortsinns des Begriffs "Handeltreiben" (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 2229/92 - und vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99 -).

    Die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Oktober 1999, a.a.O.).

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Kommentarliteratur zum Betäubungsmittelgesetz umfasst der Begriff des Handeltreibens im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG "jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit" (vgl. Großer Senat für Strafsachen, BGHSt 50, 252 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur).

    (2) Der Beschwerdeführer kann für seine Rechtsansicht auch aus der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 26. Oktober 2005 ( BGHSt 50, 252 ff.) nichts herleiten.

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
    a) Für die Rechtsprechung folgt aus dem Erfordernis gesetzlicher Bestimmtheit ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie ( BVerfGK 4, 261 ).

    Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation ( BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 92, 1 ; BVerfGK 4, 261 ).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
    Gemessen an der Idee der Gerechtigkeit sind Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abzustimmen ( BVerfGE 50, 205 ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur bei einer hier weder substantiiert vorgetragenen noch sonst - angesichts des Bereithaltens zweier gebrauchsbereiter halbautomatischer Schusswaffen - ersichtlichen Verletzung spezifischen Verfassungsrechts eingreifen (vgl. BVerfGE 1, 418 ).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
    Diesem Grundsatz wird nur eine Auslegung gerecht, die es erlaubt, unterschiedlich gewichtige Verhaltensweisen einer abgestuften Strafandrohung zu unterwerfen, was in besonderem Maße für Fälle qualifizierten Handeltreibens nach §§ 29 a , 30, 30 a BtMG mit erhöhten Mindeststrafen gilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 -, StV 2003, S. 503).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ); sie ist unbegründet.
  • RG, 25.04.1932 - 3 D 234/32
    Auszug aus BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
    In diesem Sinne hat bereits das Reichsgericht ausgeführt, der Begriff des Handeltreibens sei "weitest" auszulegen (Urteil vom 25. April 1932 - 3 D 234/32 -, DJZ 1932, Sp. 808).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 822/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Umschreibung eines Straftatbestandes

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92

    Justizgrundrechte - Gesetzesbestimmtheit: Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Für die Rechtsprechung folgt aus diesem Erfordernis ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 9, 169 ; 14, 12 ).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Obwohl eine ausgedehnte Vollendungsstrafbarkeit als solche kein Problem der Normbestimmtheit sein muss (vgl. BVerfGK 9, 169 ), hängt doch die Annahme eines (vollendeten) Nachteils im Rahmen des § 266 Abs. 1 StGB und damit überhaupt die Feststellung eines strafbaren Verhaltens von der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ab, die ihrerseits strikt an Art. 103 Abs. 2 GG zu messen ist.
  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Das Handeltreiben setzt weder den Abschluss eines schuldrechtlichen noch eines dinglichen Vertrags oder eine Einigung der Beteiligten über den Verkauf oder Kauf voraus (BGHSt 50, 252; BVerfG NJW 2007, 1193; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 5. Auflage 2017, § 29 Rn. 374).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    (bb) Die Gegenansicht (OLG Nürnberg, a.a.O., 2073; Hörnle in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 168 Rdn. 11) vertritt die Auffassung, kremiertes Gold sei keine Asche im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB und führt zur Begründung den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG) an, wonach der mögliche Wortsinn die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation markiert (BVerfG in NJW 2007, 1193 und in NStZ 2009, 560, 561).
  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Für die Rechtsprechung folgt aus diesem Erfordernis ein Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogie (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 9, 169 ; 14, 12 ).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    Im Bereich des materiellen Strafrechts markiert der grundsätzlich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der Gegenwart zu bestimmende mögliche Wortsinn des Gesetzes die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95, BVerfGE 105, 135, 152 ff. und Beschluss vom 18. September 2006 - 2 BvR 2126/05, NJW 2007, 1193; BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 384/06, NJW 2007, 524, 525 und vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, BGHSt 50, 370, 372; Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 212/03, BGHSt 48, 354, 357).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    cc) Durch die begonnene Aufzucht bestand zudem eine spezifische Gefährdungslage für das durch die §§ 29 ff. BtMG geschützte Rechtsgut (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. September 2006 - 2 BvR 2126/05, NJW 2007, 1193, 1194).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Der mögliche Wortsinn markiert hierbei die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (BVerfG NJW 2007, 1193; NStZ 2009, 560 Tz. 28 mwN.).
  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14

    Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder

    Auch wenn die Interpretation der Norm nicht an diesem engen Wortsinn haften bleiben darf, sondern daneben die Historie sowie Sinn und Zweck der Vorschrift in den Blick zu nehmen hat, so markiert im Bereich des materiellen Strafrechts der grundsätzlich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der Gegenwart zu bestimmende mögliche Wortsinn des Gesetzes doch die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 18. September 2006 - 2 BvR 2126/05, NJW 2007, 1193; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 384/06, NJW 2007, 524, 525).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252; BVerfG NJW 2007, 1193).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens;

  • BGH, 10.05.2007 - 5 StR 74/07

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zur bloßen

  • LG Stade, 17.01.2018 - 201 KLs 9/17

    Aufklärungshilfe; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • LG Essen, 26.03.2020 - 65 KLs 6/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM

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