Rechtsprechung
   BVerfG, 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30759
BVerfG, 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18 (https://dejure.org/2018,30759)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18 (https://dejure.org/2018,30759)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 (https://dejure.org/2018,30759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,30759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 110 SGG, § 153 SGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Ladung des Beschwerdeführers zur mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren - offensichtlich keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei völliger ...

  • Wolters Kluwer

    Stellen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als missbräuchlich bei Aussichtslosigkeit

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Ladung des Beschwerdeführers zur mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren - offensichtlich keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei völliger ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GG Art. 41 Abs. 2
    Stellen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als missbräuchlich bei Aussichtslosigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Ladung des Beschwerdeführers zur mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren - offensichtlich keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei völliger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts - und die Erfolgsaussichten in der Hauptsache

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Bundesverfassungsgericht - und die Missbrauchsgebühr

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar unzulässige Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar unzulässige Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 160/15

    Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18
    Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 24.02.2016 - 1 BvQ 8/16

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18
    Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2016 - 1 BvQ 8/16 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18
    Diese Entscheidung ist unanfechtbar; dies gilt auch, soweit sie den Ausspruch über die Missbrauchsgebühr betrifft (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 18.09.2018 - 1 BvQ 70/18
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

    Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand zum Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. November 2018 - 1 BvQ 82/18 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1854/21

    Nichtannahme unzulässiger Verfassungsbeschwerden und Hinweis für künftige

    Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbare substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2021 - 2 BvR 580/21 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 24.05.2022 - 2 BvR 386/22

    Nichtannahme von völlig unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerden unter

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4, und vom 8. März 2022 - 2 BvR 302/22 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20

    Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler

    Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand zum Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. November 2018 - 1 BvQ 82/18 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 1959/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4, und vom 8. März 2022 - 2 BvR 302/22 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 13.11.2018 - 1 BvQ 82/18

    Ablehnung eines isolierten eA-Antrags gegen die fachgerichtliche Versagung von

    Maßgebend für die Beurteilung ist der Verfahrensstand im Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2018 - 1 BvQ 70/18 -, juris, Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht