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   BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83   

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https://dejure.org/1983,393
BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83 (https://dejure.org/1983,393)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.1983 - 2 BvL 14/83 (https://dejure.org/1983,393)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 2 BvL 14/83 (https://dejure.org/1983,393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Vorlage - Bundesverfassungsgericht - Gericht - Gesetzeskraft - Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 179
  • NJW 1984, 970
  • MDR 1984, 199
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 16. Januar 1979 - 2 BvL 4/77 - (BVerfGE 50, 125) entschieden, daß § 48 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Das vorlegende Gericht begehrt einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts, der im Gegensatz zur Entscheidung vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) über die seitdem unverändert gebliebene Vorschrift des § 48 StGB steht.

    Im Vorlagebeschluß ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) nicht einmal erwähnt (vgl. BVerfGE 33, 199 [204]).

    Die der Vorlage zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht sowohl in der Entscheidung vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) als auch in der weiteren Entscheidung vom 17. Januar 1979 (BVerfGE 50, 205 ) erwogen, ohne ihnen zu folgen.

    Im übrigen macht der Vorlagebeschluß, der keine näheren Ausführungen über den Gegenstand der früheren Verurteilungen des Angeklagten und zu dessen Schuldfähigkeit enthält, nicht hinreichend deutlich, daß das Amtsgericht der vom Bundesverfassungsgericht für eine Anwendung des § 48 StGB im Einzelfall geforderten sorgfältigen Prüfung der materiellen Rückfallvoraussetzungen (vgl. BVerfGE 50, 125 [134 ff.]) genügt hätte.

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 17. Januar 1979 - 2 BvL 12/77 - (BVerfGE 50, 205 ) entschieden, daß § 242 StGB , auch soweit er den Diebstahl einer geringwertigen Sache (§ 248a StGB ) unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Die der Vorlage zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht sowohl in der Entscheidung vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) als auch in der weiteren Entscheidung vom 17. Januar 1979 (BVerfGE 50, 205 ) erwogen, ohne ihnen zu folgen.

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
    Auszug aus BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
    Bei dieser Sachlage ist eine Vorlage regelmäßig unzulässig, wenn das vorlegende Gericht die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zum Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung nimmt und auf dieser Grundlage nicht darlegt, welche inzwischen eingetretenen Veränderungen nach seiner Auffassung die erneute verfassungsgerichtliche Prüfung einer bereits entschiedenen Vorlagefrage veranlassen (vgl. BVerfGE 33, 199 [203 f.]; ferner 26, 44 [56]; 39, 169 [181 f.];41, 360 [369]).

    Im Vorlagebeschluß ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) nicht einmal erwähnt (vgl. BVerfGE 33, 199 [204]).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Schließlich genügt das Finanzgericht mit seinem erneuten Vorlagebeschluss nunmehr auch den erhöhten Anforderungen, die an die Zulässigkeit der wiederholten Vorlage einer Norm zu stellen sind (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ), über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wie es in Beschlüssen aus den Jahren 1969 und 1977 (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ) der Fall war, in denen es Entscheidungen über die Vereinbarkeit der Nichteinbeziehung von freien Berufen, sonstigen Selbständigen und Land- und Forstwirten in die Gewerbesteuer mit dem Gleichheitssatz getroffen hat.
  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Das vorlegende Gericht ist gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG an eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden; dieser Entscheidung kommt nach § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft und Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).

    Insofern kann die Rechtskraft einer Vereinbarkeitserklärung im Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf eine erneute Normenkontrolle ein Prozesshindernis darstellen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 128, 326 ).

    Vorlagen, die unter Berufung auf eine rechtserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage einen Spruch begehren, der im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht, unterliegen demnach erhöhten Anforderungen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).

    Eine erneute Vorlage ist regelmäßig unzulässig, wenn das vorlegende Gericht die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zum Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung nimmt und nicht auf dieser Grundlage darlegt, welche inzwischen eingetretenen Veränderungen nach seiner Auffassung die erneute verfassungsgerichtliche Prüfung einer bereits entschiedenen Vorlagefrage veranlassen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).

    Soweit sich das Amtsgericht gegen diese verfassungsgerichtliche Auffassung stellt, genügt seine Argumentation den erhöhten Anforderungen an die Begründung einer erneuten Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG daher schon deshalb nicht, weil es von einem falschen verfassungsrechtlichen Maßstab ausgeht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).

    Damit genügen sie nicht den erhöhten Zulässigkeitsanforderungen, denen Vorlagen unterliegen, die unter Berufung auf eine rechtserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage einen Spruch begehren, der im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).

    Damit genügen sie nicht den erhöhten Anforderungen an eine erneute Richtervorlage (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).

    Dies genügt den erhöhten Anforderungen an eine erneute Richtervorlage nicht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).

  • BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR

    Sie wäre jedoch nur zulässig, sofern neue rechtserhebliche, gegen die damals tragenden Feststellungen sprechende Tatsachen vorlägen, die dadurch eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ; BVerfGK 3, 270 ; vgl. auch BVerfGE 128, 326 ; 131, 316 ).
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