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   BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02   

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BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02 (https://dejure.org/2004,4470)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02 (https://dejure.org/2004,4470)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - 1 BvR 2057/02 (https://dejure.org/2004,4470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges; Zulässigkeit einer, ein zukünftiges Rechtsverhältnis betreffenden, Feststellungsklage

  • Judicialis

    Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 13 Abs. 1; ; Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 13 Abs. 2; ; Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 13 Abs. 3; ; Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 13 Abs. 4; ; ... Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 13 Abs. 5; ; Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 13 Abs. 6; ; Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 13 Abs. 7; ; Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 13 Abs. 8; ; Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 13 Abs. 9; ; Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 17 Abs. 3; ; Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 17 Abs. 4; ; Tierschutz-NutztierhaltungsVO § 17 Abs. 5; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 b; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Erschöpfung des Rechtsweges bei unmittelbarer Betroffenheit von einer Rechtsnorm

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 113
  • NJW 2005, 497 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 79
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer auch dann, wenn kein fachgerichtlicher Rechtsweg unmittelbar gegen eine Norm selbst eröffnet ist, zunächst versuchen muss, Rechtsschutz durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Verfassungsbeschwerde von allgemeiner Bedeutung ist, ob für die angegriffene Rechtsnorm ein verfassungsgerichtliches Verwerfungsmonopol besteht, ob eine weitere fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtsfragen erreichbar ist, ob Rechtsschutz auch gegenüber den unmittelbaren Normwirkungen zeitgerecht erlangt werden kann und ob die angegriffene Regelung zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 79, 1 ).

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer auch dann, wenn kein fachgerichtlicher Rechtsweg unmittelbar gegen eine Norm selbst eröffnet ist, zunächst versuchen muss, Rechtsschutz durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Verfassungsbeschwerde von allgemeiner Bedeutung ist, ob für die angegriffene Rechtsnorm ein verfassungsgerichtliches Verwerfungsmonopol besteht, ob eine weitere fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtsfragen erreichbar ist, ob Rechtsschutz auch gegenüber den unmittelbaren Normwirkungen zeitgerecht erlangt werden kann und ob die angegriffene Regelung zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 79, 1 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer auch dann, wenn kein fachgerichtlicher Rechtsweg unmittelbar gegen eine Norm selbst eröffnet ist, zunächst versuchen muss, Rechtsschutz durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02
    Ob der Grundsatz der Subsidiarität ausnahmsweise durchbrochen wird, ergibt sich aufgrund einer Abwägung, in der das Bundesverfassungsgericht im Einzelfall die für und wider eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs sprechenden Umstände gegeneinander abwägt (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 76, 248 ; 86, 15 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Verfassungsbeschwerde von allgemeiner Bedeutung ist, ob für die angegriffene Rechtsnorm ein verfassungsgerichtliches Verwerfungsmonopol besteht, ob eine weitere fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtsfragen erreichbar ist, ob Rechtsschutz auch gegenüber den unmittelbaren Normwirkungen zeitgerecht erlangt werden kann und ob die angegriffene Regelung zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 79, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil sie unzulässig ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87

    Verfassungsbeschwerde gegen eine aktive Sterbehilfe untersagende Polizeiverfügung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02
    Ob der Grundsatz der Subsidiarität ausnahmsweise durchbrochen wird, ergibt sich aufgrund einer Abwägung, in der das Bundesverfassungsgericht im Einzelfall die für und wider eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs sprechenden Umstände gegeneinander abwägt (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 76, 248 ; 86, 15 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02
    Ob der Grundsatz der Subsidiarität ausnahmsweise durchbrochen wird, ergibt sich aufgrund einer Abwägung, in der das Bundesverfassungsgericht im Einzelfall die für und wider eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs sprechenden Umstände gegeneinander abwägt (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 76, 248 ; 86, 15 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Verfassungsbeschwerde von allgemeiner Bedeutung ist, ob für die angegriffene Rechtsnorm ein verfassungsgerichtliches Verwerfungsmonopol besteht, ob eine weitere fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtsfragen erreichbar ist, ob Rechtsschutz auch gegenüber den unmittelbaren Normwirkungen zeitgerecht erlangt werden kann und ob die angegriffene Regelung zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 79, 1 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02
    Dabei hat ein Beschwerdeführer alle diejenigen Rechtsbehelfe einzulegen, die nicht offensichtlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auch die von dem Bundesverfassungsgericht postulierte Zulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsverordnungen (NVwZ 2005, 79) zielt nicht auf eine Prüfung theoretischer Rechtsfragen.

    Das Bundesverfassungsgericht möchte mit der fachgerichtlichen Vorprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsverordnungen gerade auch die Klärung der tatsächlichen Grundlagen für diese Prüfung erreichen (NVwZ 2005, 79, 80).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 11 LC 139/06

    Weiterbetrieb einer Käfighaltungsanlage unter Freistellung von Vorschriften der

    Eine von der Klägerin bereits am 13. September 2002 gegen die Bestimmungen der TierSchNutztV 2002 erhobene Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. Oktober 2004 (- 2 BvR 2057/02 -, NVwZ 2005, 79) nicht zur Entscheidung an, weil der Rechtsweg nicht erschöpft sei.
  • VG Oldenburg, 22.03.2006 - 11 A 3583/05

    Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer

    Die Klägerin hat zudem beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben, die allerdings mit Beschluss vom 18. Oktober 2004 (- 2 BvR 2057/02 - NVwZ 2005, 79) nicht zur Entscheidung angenommen worden ist, weil der Rechtsweg nicht erschöpft sei.
  • StGH Hessen, 11.02.2009 - P.St. 2184

    1.Die gegen eine Rechtsnorm gerichtete Grundrechtsklage eines selbst, gegenwärtig

    Als Rechtsbehelf kommt insbesondere eine Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten in Betracht, mit der die Feststellung begehrt wird, dass der Kläger ohne behördliche Ausnahmegenehmigung Giftschlangen erwerben, halten und züchten darf (vgl. BVerfGE 74, 69 [76]; 115, 81 [95]; BVerfG [K], NVwZ-RR 2000, 473; BVerfG [K], NVwZ 2004, 977 [979]; BVerfGK 4, 113 [114]).
  • VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 193.07

    Landes-Jagdzeitenverordnung von 2007 teilweise nichtig

    Das nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderliche feststellungsfähige Rechtsverhältnis besteht hier darin, dass die Parteien darüber streiten, ob der Kläger die im Klageantrag genannten Tiere innerhalb der vor Inkrafttreten der Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten vom 21. Februar 2007 (Jagdzeitenverordnung - LJagdZVO, GVBl. S. 114) geltenden Jagdzeiten, die in der (bundesrechtlichen) Verordnung über Jagdzeiten vom 2. April 1977 - BJagdZV - (BGBl. I S. 531 mit späteren Änderungen) festgesetzt sind, jagen darf (vgl. zur Zulässigkeit der Feststellungsklage in den Fällen normbasierter Verbote BVerfG, NVwZ 2005, 79; 2006, 922, 923).
  • VG Schleswig, 22.02.2005 - 3 A 340/01

    Rechtmäßigkeit der Erhebung für die Kosten eines Bundesgrenzschutzeinsatzes;

    Unfriedlich ist eine Versammlung erst, wenn Handlungen von einiger Gefährlichkeit durch aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen oder sonstige Gewalttätigkeiten stattfinden (BVerfGE 73, 206 (248 f.); 104, 92 (106) [BVerfG 10.10.2001 - 1 BvL 17/00] ; BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 = NVwZ 2005, 80 (80) [BVerfG 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02] ).
  • VG Gießen, 07.09.2007 - 8 E 453/06
    Am 16.01.2004 hat die erkennende Kammer auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des vorliegenden Verfahrens angeordnet im Hinblick auf eine seinerzeit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Az. 1 BvR 2057/02).
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