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   BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10   

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https://dejure.org/2011,79592
BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10 (https://dejure.org/2011,79592)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 2 BvC 11/10 (https://dejure.org/2011,79592)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 (https://dejure.org/2011,79592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93 Abs 2 BVerfGG
    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93 Abs 2 BVerfGG
    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - ...

  • rewis.io

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - ...

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen Verfassungsbeschwerde - Mangelnder Beitritt von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG innerhalb der Beschwerdefrist - keine Wiedereinsetzung zur Nachreichung von Beitrittserklärungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 4/81

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der vom Gesetz geforderte Beitritt weiterer 100 Wahlberechtigter innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein muss (BVerfGE 1, 430 ; 21, 359 ; 46, 201 ; 58, 170 ; 66, 232 ; 311 ; 79, 47 ; zu der entsprechenden Regelung des § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz vgl. BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 31. Mai 2005 - 2 BvC 1/05 - und vom 18. Oktober 2010 - 2 BvC 3/10 -, juris).

    Der Beitritt darf deshalb kein formaler sein; er könnte es aber werden, wenn Zustimmungserklärungen noch nachträglich gesammelt und nachgereicht werden dürften (BVerfGE 58, 170 ).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der vom Gesetz geforderte Beitritt weiterer 100 Wahlberechtigter innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein muss (BVerfGE 1, 430 ; 21, 359 ; 46, 201 ; 58, 170 ; 66, 232 ; 311 ; 79, 47 ; zu der entsprechenden Regelung des § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz vgl. BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 31. Mai 2005 - 2 BvC 1/05 - und vom 18. Oktober 2010 - 2 BvC 3/10 -, juris).

    Denn sie ist eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumnis im Hinblick auf den primär objektivrechtlichen Charakter der Wahlprüfungsbeschwerde sowie das öffentliche Interesse an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 21, 359 ; vgl. Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 36; vgl. Schmidt/Bleibtreu, in: Maunz/ Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Bd. 1, § 48 Rn. 35 ; Aderhold, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 48 Rn. 34).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der vom Gesetz geforderte Beitritt weiterer 100 Wahlberechtigter innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein muss (BVerfGE 1, 430 ; 21, 359 ; 46, 201 ; 58, 170 ; 66, 232 ; 311 ; 79, 47 ; zu der entsprechenden Regelung des § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz vgl. BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 31. Mai 2005 - 2 BvC 1/05 - und vom 18. Oktober 2010 - 2 BvC 3/10 -, juris).

    Dessen hätte es bedurft, da Art. 19 Abs. 4 GG dem gesetzlichen Verlangen nach Beitritt zu einem Rechtsbehelf von vornherein nicht entgegenstehen kann, wenn eine Betroffenheit in subjektiven Rechten nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 1, 430 ).

  • BVerfG, 30.08.2016 - 2 BvC 26/14

    Erfolglose Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines

    Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit mehrfach das öffentliche Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments betont (BVerfGE 85, 148 zu der Anforderung, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert zu begründen; BVerfG Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris, Rn. 7 zu der fehlenden Möglichkeit der Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 84/16

    Wahl des Ortschaftsrates von Bottmersdorf gültig

    Die Ausgestaltung der Frist des § 50 Abs. 2 KWG LSA als zwingende gesetzliche Ausschlussfrist ohne Möglichkeit einer Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Fristversäumnis rechtfertigt sich durch den primär objektivrechtlichen Charakter der Wahlprüfungsbeschwerde sowie das öffentliche Interesse an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit der Wahl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 68-V-17

    Unstatthafte Wahlprüfungsbeschwerde hinsichtlich der Dauer des

    Die Wahlprüfungsbeschwerde ist statthaft für die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 56-IV-14 [HS]/Vf. 57-IV-14 [eA]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 57 f.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 21-V-20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September

    Statthaft ist die Wahlprüfungsbeschwerde dagegen für die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 68-V-17; Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 56-IV-14 [HS]/Vf. 57-IV-14 [e.A.]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 57 f.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 16/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Soweit die Beschwerdeführerin eine rechtzeitige Absendung der Nichtanerkennungsbeschwerde und einen überraschend langen Postweg nachweist, sieht das Gesetz - wie bei der Ausschlussfrist des § 48 Abs. 1 BWahlG (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris, Rn. 7) und allgemein im Wahlverfahren (§ 54 Abs. 1 Satz 2 BWahlG) - im Hinblick auf die Frist des § 96a Abs. 2 BVerfGG keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor.
  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 2/23

    Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl 2022 erfolglos

    (vgl. zu § 48 BVerfGG: BVerfG Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -, juris Rn. 7, und zu § 34 Abs. 2 LVerfGG SA: LVerfG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 5. September 2022 - LVG 12/22 -, juris Rn. 20).
  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 112-V-17
    Ob in Wahlprüfungsbeschwerden für die versäumte Beschwerdefrist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz fehlender gesetzlicher Regelung möglich ist, kann hier dahinstehen (ablehnend hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 7 m.w.N.; st. Rspr.).
  • VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23

    Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität

    Die Vorschrift ist Ausdruck eines allgemeinen, im verfassungsrechtlichen Demokratieprinzip wurzelnden Grundsatzes (vgl. auch: BVerfG, Beschl. v. 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18 -, BVerfGE 149, 378-382, juris Rn. 9; Beschl. v. 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18 -, BVerfGE 149, 374-378, juris Rn. 8; Beschl. v. 18.10.2011 - 2 BvC 11/10 -, juris Rn. 10, alle jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 4 A 14.387

    Die Frist für die Wahlprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof beginnt mit der

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gesetzlich ausgeschlossen (Art. 4 Abs. 1 Nr. 8 BezWG i.V.m. Art. 90 Abs. 1 Satz 2 LWG; vgl. zum Bundeswahlrecht BVerfG, B.v. 18.10.2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 05.09.2022 - LVG 12/22

    Wahlprüfungsbeschwerde, keine Wiedereinsetzung

    18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 -).
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