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   BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17   

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BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17 (https://dejure.org/2017,41130)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17 (https://dejure.org/2017,41130)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 (https://dejure.org/2017,41130)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers hinsichtlich desselben Ausgangsverfahrens begründet weder einen Ausschlussgrund gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG noch eine Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers hinsichtlich desselben Ausgangsverfahrens begründet weder einen Ausschlussgrund gem § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Verfassungsrichters wegen einer vorangegangenen Tätigkeit des Richters in derselben Sache; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers hinsichtlich desselben Ausgangsverfahrens begründet weder einen Ausschlussgrund gem § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Verfassungsrichters wegen einer vorangegangenen Tätigkeit des Richters in derselben Sache; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig

  • rechtsportal.de

    Ausschluss eines Verfassungsrichters wegen einer vorangegangenen Tätigkeit des Richters in derselben Sache; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers hinsichtlich desselben Ausgangsverfahrens begründet weder einen Ausschlussgrund gem § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
    Danach ist ein Verfassungsrichter, der in einem anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers hinsichtlich desselben Ausgangsverfahrens tätig gewesen ist, nicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris Rn. 3).

    Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, a.a.O.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem jeweiligen Verfahren selbst oder einem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 109, 130 ; 135, 248 ).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
    Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, a.a.O.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
    Soweit sie sich gegen die Verfügung des Amtsgerichts vom 27. Juli 2017 und gegen die Terminsladung des Amtsgerichts vom 28. Juli 2017 gewandt hat, hat die Beschwerdeführerin ihre Verfassungsbeschwerde wirksam zurückgenommen, so dass über ihr Begehren nicht mehr zu entscheiden ist (BVerfGE 98, 218 ; 126, 1 ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
    Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem jeweiligen Verfahren selbst oder einem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 109, 130 ; 135, 248 ).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17
    Soweit sie sich gegen die Verfügung des Amtsgerichts vom 27. Juli 2017 und gegen die Terminsladung des Amtsgerichts vom 28. Juli 2017 gewandt hat, hat die Beschwerdeführerin ihre Verfassungsbeschwerde wirksam zurückgenommen, so dass über ihr Begehren nicht mehr zu entscheiden ist (BVerfGE 98, 218 ; 126, 1 ).
  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2099/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Konkurrentenstreitsache und unzulässige

    Gleiches gilt für den Umstand, dass in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren von der in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung abzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden

    Gleiches gilt für den Umstand, dass in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren von der in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung abzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und Nichtannahme der

    Der Umstand, dass in einem früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren von der in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung abzusehen, kann die Besorgnis der Befangenheit offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 10/22, 2 BvR 11/22 -, Rn. 6).
  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 56-VI-18

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs -Grundsatz der

    Deshalb entscheidet der Verfassungsgerichtshof in dieser Besetzung - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 9; BVerfG vom 18.11.2017 - 1 BvR 2116/17 - juris Rn. 4 m. w. N.) - auch über das Ablehnungsgesuch, soweit es nicht im Hinblick auf den Präsidenten bereits durch Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 23. Oktober 2018 in der kleinen Besetzung (vgl. Art. 3 Abs. 5 VfGHG) als unzulässig verworfen wurde.
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 50-VI-18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

    Dies kann vorliegend unter Mitwirkung des betroffenen Richters Dr. B. geschehen, da das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig ist (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 9; BVerfG vom 18.11.2017 - 1 BvR 2116/17 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19

    Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer

    Weder die Beteiligung an einem vorangegangenen Verfahren zu ähnlichen Rechtsfragen (vgl. BVerfGK 8, 59 ) noch die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3) ist ein Grund, der für sich genommen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts zu begründen.
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 47-VI-18

    Unbegründete Besorgnis wegen Befangenheit - Richter nicht vom Verfahren

    und Dr. W. geschehen, da die Umstände von vornherein nicht geeignet sind, einen Mitwirkungsausschluss zu begründen (vgl. zur Mitwirkung in diesen Fällen: BVerfG vom 3.6.2019 - 2 BvR 910/19 - juris Rn. 8), und das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig ist (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 - juris Rn. 9; BVerfG vom 18.11.2017 - 1 BvR 2116/17 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 48-VI-18

    Vorschaltbeschwerde im Klageerzwingungsverfahren als vorrangiger Rechtsbehelf

    Deshalb entscheidet der Verfassungsgerichtshof in dieser Besetzung - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 -juris Rn. 9; BVerfG vom 18.11.2017 - 1 BvR 2116/17 - juris Rn. 4 m. w. N.) -auch über das Ablehnungsgesuch, soweit es nicht im Hinblick auf den Präsidenten bereits durch Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 21. März 2019 in der kleinen Besetzung (vgl. Art. 3 Abs. 5 VfGHG) als unzulässig verworfen wurde.
  • VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18

    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch unzulässig; unzureichende

    Die zur Begründung des Ablehnungsgesuchs allein vorgetragene Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren des Beschwerdeführers und die dortige rechtliche Würdigung des Sachverhalts kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 15 VerfGGBbg offensichtlich nicht begründen (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3, www.bverfg.de, m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 07.11.2019 - 46-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Klageerzwingungsantrag ohne

    Deshalb entscheidet der Verfassungsgerichtshof in dieser Besetzung - unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. VerfGH vom 22.10.2018 - Vf. 74-VI-17 -juris Rn. 9; BVerfG vom 18.11.2017 - 1 BvR 2116/17 - juris Rn. 4 m. w. N.) -auch über das Ablehnungsgesuch, soweit es nicht im Hinblick auf den Präsidenten bereits durch Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 21. März 2019 in der kleinen Besetzung (vgl. Art. 3 Abs. 5 VfGHG) als unzulässig verworfen wurde.
  • BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme

  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 51-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

  • BVerfG, 18.12.2018 - 2 BvR 1265/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung

  • BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme

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