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   BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81   

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BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81 (https://dejure.org/1983,358)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1983 - 1 BvL 8/81 (https://dejure.org/1983,358)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1983 - 1 BvL 8/81 (https://dejure.org/1983,358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mietwagenunternehmen - Untersagung von Werbung - Verfassungsmäßigkeit - Taxiunternehmen - Verwechselung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 237
  • NJW 1984, 1346 (Ls.)
  • NJW 1984, 1525 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 365
  • BB 1984, 1115
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
    Für eine weitere Prüfung der Vereinbarkeit der die Berufsausübungsfreiheit der Betroffenen regelnden Vorschrift des § 49 Abs. 4 PBefG mit Art. 2 Abs. 1 GG ist neben Art. 12 Abs. 1 GG kein Raum (vgl. BVerfGE 30, 292 (336) m. w. N.).

    14 GG scheidet als Prüfungsmaßstab aus, da sich die streitige Regelung auf die Art der Berufsausübung und nicht auf das Ergebnis der beruflichen Tätigkeit bezieht (BVerfGE 30, 292 (334 f.); 38, 61 (102)).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits im Jahre 1960 anläßlich der verfassungsmäßigen Überprüfung von Vorschriften des früheren Personenbeförderungsgesetzes aus dem Jahre 1937 zum Unterschied zwischen Droschken- und Mietwagenverkehr geäußert (BVerfGE 11, 168 (186 ff.)).

    In der Folgezeit hat sich die Erwartung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 168 (187)), es bestehe keine bedrohliche Konkurrenz zwischen Mietwagenverkehr und Kraftdroschkenverkehr, nicht voll erfüllt.

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
    Daß das Verbot einer unlauteren Werbung nicht gegen Art. 12 GG verstößt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (vgl. BVerfGE 32, 311 (317)).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
    14 GG scheidet als Prüfungsmaßstab aus, da sich die streitige Regelung auf die Art der Berufsausübung und nicht auf das Ergebnis der beruflichen Tätigkeit bezieht (BVerfGE 30, 292 (334 f.); 38, 61 (102)).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 92.78

    "Bereitstellen" im Sinne des PBefG § 47 Abs 1 und Abs 3 S 1 bedeutet das

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
    a) Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat jedoch im weiteren Zusammenhang auf seine Entscheidungen vom 25. April 1980 (NJW 1981, S. 184 ff.) und vom 12. September 1980 (DVBl. 1981, S. 635) verwiesen.
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
    Soweit im Vorlagebeschluß auf die mögliche Verjährung hingewiesen wird, ist zu berücksichtigen, daß bei der Aussetzung eines Bußgeldverfahrens nach Art. 100 GG die Verjährung ruht (vgl. § 32 OWiG ; dazu Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz , 6. Aufl., Rdnr. 4 zu § 32 m. w. N.; vgl. auch BVerfGE 7, 29 (36)).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
    Die Zulässigkeit einer Vorlage setzt voraus, daß das vorlegende Gericht den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegt (BVerfGE 37, 328 (333 ff.) m. w. N.).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
    a) Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat jedoch im weiteren Zusammenhang auf seine Entscheidungen vom 25. April 1980 (NJW 1981, S. 184 ff.) und vom 12. September 1980 (DVBl. 1981, S. 635) verwiesen.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
    Es ist daher geboten, diese Neufassung in die verfassungsrechtliche Prüfung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 61, 291 (306)).
  • BVerfG, 28.01.1981 - 1 BvL 131/78

    Zulässigkeit einer Vorlage

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
    Die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts kann für die Zulässigkeit der Vorlage dann nicht maßgeblich sein, wenn sie offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 46, 268 (283); st. Rspr.; vgl. zuletzt BVerfGE 56, 128 (136)).
  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Greift ein Akt der öffentlichen Gewalt eher in die Freiheit der individuellen Erwerbs- und Leistungsfähigkeit ein, so ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt; begrenzt er mehr die Innehabung und Verwendung vorhandener Vermögensgüter, so kommt der Schutz des Art. 14 GG in Betracht (BVerfGE 30, 292 ; 31, 8 ; 65, 237 ; 81, 70 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Wenn es den Mietwagenunternehmern erlaubt wäre, in völlig gleicher Weise wie Taxiunternehmer, jedoch ohne Tarifbindung und Kontrahierungszwang tätig zu werden, könnten sie durch Unterbietung des Taxitarifs die Wettbewerbsfähigkeit des Taxenverkehrs untergraben, ohne daß dieser sich dagegen durch flexible Gestaltung der Beförderungsentgelte wehren könnte (vgl. auch BVerfGE 65, 237 >247<).

    Eine Regelung, welche einem Unternehmer Pflichten bei der Ausübung seiner erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit auferlegt, trifft diesen daher in seiner Eigenschaft als Unternehmer, nicht als Eigentümer des Unternehmens (vgl. BVerfGE 30, 292 >334 f.<; 65, 237 >248<).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Eine Norm wird nur dann in ihrer Neufassung Gegenstand eines bereits eingeleiteten Normenkontrollverfahrens, wenn ihr Inhalt im Zuge der Gesetzesänderung im Wesentlichen gleich bleibt (vgl. BVerfGE 6, 104 ; 61, 291 ; 65, 237 ).
  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Dass Art. 100 Abs. 1 GG entsprechend auszulegen wäre, hat das Bundesverfassungsgericht jedenfalls bislang nicht entschieden (offengelassen in BVerfG Beschluss vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 4/02 - juris Rn. 22; NJW 1994, 2750, 2751; NVwZ 1984, 365 und NJW 1964, 1411).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Dieses Grundrecht ist schon deshalb nicht verletzt, weil das streitige Verbot die Verleihunternehmen und die Betriebe des Baugewerbes nicht in der Ausübung von Eigentümerbefugnissen oder im Ergebnis ihrer beruflichen Betätigung trifft, sondern sich auf die Art der Berufsausübung bezieht (vgl. BVerfGE 65, 237 (248); 70, 1 (31) m.w.N.).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    14 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet als Prüfungsmaßstab aus, weil sich die streitige Regelung auf die Art der Berufsausübung und nicht auf das Ergebnis der beruflichen Tätigkeit bezieht (zu dieser Unterscheidung vgl. BVerfGE 30, 292 (334 f.); 65, 237 (248) [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Da auch sie das Bestimmungsrecht von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ohne Ehenamen hinsichtlich des Kindesgeburtsnamens auf den Namen des Vaters oder den der Mutter begrenzt und insofern den Kindesdoppelnamen ausschließt, ist es geboten, diese Neuregelung in die verfassungsrechtliche Prüfung miteinzubeziehen (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 61, 291 ; 65, 237 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Diese Beurteilung habe es in einer Entscheidung vom Jahre 1983 (BVerfGE 65, 237 (246 f.) [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]) ausdrücklich bestätigt.

    Diese Verschiedenbehandlung hat bisher keinen Anlaß zu verfassungsrechtlicher Beanstandung gegeben; denn es liegt im öffentlichen Interesse, daß der Allgemeinheit mit dem Taxenverkehr ein dem Kontrahierungszwang unterliegendes öffentliches Verkehrsmittel für individuelle Fahrten zu einem festgelegten Tarif zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 11, 168 (186 f.); 65, 237 (246 f. [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]); 81, 70 (86 f.)).

    Da Existenz und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes schutzwürdige Gemeinschaftsgüter im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG sind (vgl. BVerfGE 11, 168 (186 f.); 65, 237 (246) [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]; 81, 70 (86)), ist die begünstigende umsatzsteuerliche Regelung jedoch aus den gleichen Erwägungen gerechtfertigt, die ihre Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG tragen (vgl. BVerfGE 16, 147 (162) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]).

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 154/10

    Mietwagenwerbung

    § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen beiden Betriebsarten vermeiden, zu denen es käme, wenn der Mietwagenverkehr für das breite Publikum nicht mehr ohne weiteres vom Taxenverkehr zu unterscheiden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1983 - 1 BvL 8/81, BVerfGE 65, 237, 247).

    Mietwagenunternehmer sind durch § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG nicht daran gehindert, für ihr Unternehmen auch und insbesondere durch Hervorheben von Merkmalen, die ihr Gewerbe von der bloßen Fahrzeugvermietung unterscheiden (etwa "Mietwagen mit Fahrer" oder "Mietfahrten"), in einer Weise zu werben, welche die irreführende Bezeichnung Taxi vermeidet (BVerfGE 65, 237, 248).

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Dies genügt für die Zulässigkeit (vgl. BVerfGE 46, 268 (283); 50, 142 (152); 56, 128 (136); 65, 237 (244); 68, 155 (169); st. Rspr.).
  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 130/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92

    Unterlassung der Abgabe von betriebsfremden Waren an gewerbliche Kunden durch

  • BVerfG, 29.07.1991 - 1 BvR 868/90

    Recht an einem "auf dem Markt eingeführten Produkt" und Eigentumsgarantie

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.02.2017 - VGH N 2/15

    § 1 und § 2 Abs 1 LHG 2014/2015 (juris: HG RP 2014/2015) sowie § 3c S 1

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89

    Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Genehmigung zur

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

  • VG Berlin, 12.12.1994 - 11 A 663.93

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots politischer Werbung auf Taxen; Chancengleichheit

  • BFH, 05.03.1992 - V R 97/88

    Unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung der

  • BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages

  • OVG Hamburg, 05.07.2007 - 1 Bs 182/06

    Anbindung eines internationalen Verkehrsflughafens durch individuellen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 9 S 302/00

    Zulassung eines Krankenhauses als Transplantationszentrum

  • BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsmäßigkeit des

  • FG Düsseldorf, 27.11.2002 - 16 K 1189/01

    Mehrmütterorganschaft; Konsortium; Organträger;

  • BFH, 21.09.1988 - V B 137/87

    Verfassungsmäßigkeit der umsatzsteuerlichen Andersbehandlung von

  • FG München, 19.10.2005 - 3 K 3912/02

    Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Seilbahnen und Bergbahnen

  • OLG Bamberg, 16.09.1992 - 3 U 63/92

    Wettbewerbswidrigkeit einer Fangwerbung; Eintragung eines Funkmietwagens unter

  • LG Köln, 08.06.2021 - 31 O 92/20
  • BFH, 27.10.1988 - V B 104/88

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuerbescheid

  • VG Braunschweig, 13.07.2000 - 6 A 280/99

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz durch Einräumung einer

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