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   BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95   

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BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95 (https://dejure.org/1995,2918)
BVerfG, Entscheidung vom 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95 (https://dejure.org/1995,2918)
BVerfG, Entscheidung vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 (https://dejure.org/1995,2918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Kommunalwahlrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Kommunalwahl - Bayern - Unterschriftsquorum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 163
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; dies gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ,44,; 11, 102 ,104,; 81, 53 ,54,; 82, 353 ,363,).

    Die anstehende Kommunalwahl in Bayern würde zwar auch dann auf eine verfassungsrechtlich unangreifbare Rechtsgrundlage gestellt, wenn sich die angegriffene wahlgesetzliche Regelung später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 81, 53 ,56 f.,; 82, 353 ,370,).

    Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; dies gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ,44,; 11, 102 ,104,; 81, 53 ,54,; 82, 353 ,363,).

    Die anstehende Kommunalwahl in Bayern würde zwar auch dann auf eine verfassungsrechtlich unangreifbare Rechtsgrundlage gestellt, wenn sich die angegriffene wahlgesetzliche Regelung später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 81, 53 ,56 f.,; 82, 353 ,370,).

    Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; dies gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ,44,; 11, 102 ,104,; 81, 53 ,54,; 82, 353 ,363,).

    Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).

  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; dies gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ,44,; 11, 102 ,104,; 81, 53 ,54,; 82, 353 ,363,).

    Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).

  • BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
    Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).

    Damit führt der gerügte Verfassungsverstoß aber nicht zwangsläufig zu einer Wiederholung aller Wahlen in den Gemeinden und Landkreisen; dies läßt die Gefahr von Wiederholungswahlen eher hinnehmbar erscheinen (BVerfGE 18, 151 ,154 f.,; Kammerbeschluß a.a.O.).

  • BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
    Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).
  • VerfGH Bayern, 18.07.1995 - 2-VII-95
    Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
    25 GLKrWG in der Fassung vom 10. August 1994 war Gegenstand einer - von der ÖDP und weiteren politischen Parteien erhobenen - Popularklage, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung vom 18. Juli 1995 zurückgewiesen hat (Az.: Vf. 2-VII-95, 7-VII-95, 8-VII-95 und 11-VII-95).
  • BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvR 831/94

    Einstweilige Anordnung - Unterschriftenquorum bei Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
    Das hätte aber zur Folge, daß der mit der Neuregelung des Kommunalwahlrechts verfolgte - mit der Verfassung vereinbare - Gestaltungswille des Landesgesetzgebers für die anstehende Wahl endgültig unbeachtlich bliebe (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94, 2 BvQ 15/94 - Landes- und Kommunalverwaltung 1994, S. 403 ff.).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt würde, sie sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ,395,).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
    Insbesondere müßte hingenommen werden, daß entgegen der in diesem Fall verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Zielsetzung des Gesetzgebers auch nicht ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen und das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimme insoweit ungesichert bliebe (vgl. BVerfGE 4, 375 ,381,).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen kommunalrechtliche Wahlrechtsnormen zu erheben, bleibt hiervon daher unberührt (VerfGH RP, Beschluss vom 11. Februar 2014 - VGH B 6/14, VGH A 12/14 -, juris; BVerfG, Urteil vom 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 -, NJW 1961, 19; Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, NVwZ-RR 1996, 163).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur

    Der gerügte Verfassungsverstoß würde also nicht zwangsläufig zur Wiederholung der Kommunalwahlen im gesamten Wahlgebiet führen; dies lässt die Gefahr von örtlich begrenzten Wiederholungswahlen eher als hinnehmbar erscheinen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94, 2 BvQ 15/94, LKV 1994, 403 = juris, Rn. 57, und vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95, NVwZ-RR 1996, 163 = juris, Rn. 35).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Der gerügte Verfassungsverstoß würde also nicht zwangsläufig zur Wiederholung der Kommunalwahlen im gesamten Wahlgebiet führen; dies lässt die Gefahr von örtlich begrenzten Wiederholungswahlen eher als hinnehmbar erscheinen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 1994- 2 BvR 831/94, 2 BvQ 15/94, LKV 1994, 403 = juris, Rn. 57, und vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95, NVwZ-RR 1996, 163 = juris, Rn. 35).
  • VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren zur unterbliebenen Anpassung des

    Unabhängig davon fiele im Rahmen der Abwägung erschwerend ins Gewicht, dass - sollten Wahlvorschläge ohne oder mit abgesenktem Unterschriftenquorum zugelassen werden und sich das Organstreitverfahren in der Hauptsache als unbegründet erweisen - der mit den Regelungen des Kommunalwahlrechts verfolgte und mit der Verfassung vereinbare Gestaltungswille des Landesgesetzgebers für die anstehende und letztlich erfolgte Kreistagswahl endgültig unbeachtlich bliebe (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, juris Rn. 34).

    Insoweit müsste hingenommen werden, dass entgegen der - in diesem Fall verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Zielsetzung des Gesetzgebers auch nicht ernsthafte Vorschläge zur Wahl stünden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94 und 2 BvQ 15/94 -, juris Rn. 55 und Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, juris Rn. 34).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01

    Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich

    Ähnliches gilt für die bayerische Lösung, die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 99, 1 ff) nach Änderung der Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr geprüft und im einstweiligen Rechtsschutz offen gehalten worden war (BVerfG, Beschl. v. 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95 -, NVwZ-RR 1996, 163); der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte keine Bedenken erhoben (BayVfGH, Entschdg, v. 18.07.1995 - Vf. 2,7,8,11-VII-95 -, BayVGHE n. F. 48 II 61 [69 ff]; Entschdg, v. 15.02.1996 - Vf. 18-VII-95 -, BayVGHE n. F. 49 II 11 [14 ff]; Entschdg. v. 21.05.1997 - Vf. 5-VII-96 -, BayVGHE n. F. 50 II 106 [111 ff]).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 2122/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren zwecks Aussetzung einer Norm,

    Bei Wahlrechtsbestimmungen ist größte Zurückhaltung zu üben; einstweilige Anordnungen sind nur bei besonders gewichtigen Gründen zu erlassen (BVerfG, Beschluß vom 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95 -, NVwZ-RR 1996, 163 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Eine Wiederholung der Gemeinderatswahl ist demnach nicht zwangsläufig; auch führt die Wahlanfechtungsmöglichkeit dazu, daß die Beeinträchtigung der Wahlrechtsgleichheit nicht notwendig irreparabel ist (vgl. zum Ganzen nochmals BVerfG, Beschluß vom 18.11.1995 a.a.O.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2014 - VGH B 6/14

    Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes zu Angaben über

    - 2 BvR 1953/95 -, NVwZ-RR 1996, 163).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - VerfGH 103/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen im Gesetz

    Der gerügte Verfassungsverstoß würde also nicht zwangsläufig zur Wiederholung der Bürgermeisterwahlen im gesamten Wahlgebiet führen; dies lässt die Gefahr von örtlich begrenzten Wiederholungswahlen eher als hinnehmbar erscheinen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94, 2 BvQ 15/94, LKV 1994, 403 = juris, Rn. 57, und vom 18. November 1995- 2 BvR 1953/95, NVwZ-RR 1996, 163 = juris, Rn. 35).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zulassung von Wahlvorschlägen

    Mit den insoweit eingeräumten Rechtsschutzmöglichkeiten lassen sich irreparable Schädigungen der Antragsteller ausschließen (vgl. BVerfG LKV 1994, 403; NVwZ-RR 1996, 163).
  • VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 19/21

    Einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerde zur Bürgermeisterwahl in

    Ziel des Gesetzgebers ist es vielmehr, nicht ernsthafte Wahlvorschläge zu vermeiden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94 und 2 BvQ 15/94 -, juris Rn. 55; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, juris Rn. 34).
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