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   BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87   

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https://dejure.org/1987,1780
BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87 (https://dejure.org/1987,1780)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1987 - 1 BvR 962/87 (https://dejure.org/1987,1780)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 1 BvR 962/87 (https://dejure.org/1987,1780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das informationelle Selbstbestimmungsrecht - Volkszählung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Volkszählung - Identifizierung - Anschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 959
  • NVwZ 1988, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
    Der Einzelne, der grundsätzlich Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen muß (vgl. BVerfGE 65, 1 [44]), kann indes solche organisatorischen und verfahrensrechtlichen Vorkehrungen nicht verlangen, die mit einem erheblichen, von der Gesellschaft vernünftigerweise nicht zu beanspruchenden Mehraufwand an nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mitteln verbunden sind und die nicht nur möglichen, mit einiger Wahrscheinlichkeit drohenden und vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Gefahren einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken, sondern darauf abzielen, alle nur denkbaren Gefährdungen völlig auszuschließen.

    Das verfassungsrechtliche Gebot wirksamer Abschottungsregelungen nach außen und die Unverzichtbarkeit einer strikten Geheimhaltung der zu statistischen Zwecken erhobenen Einzelangaben (vgl. BVerfGE 65, 1 [49]) gebieten jedenfalls von Verfassungs wegen keine Auslegung des § 9 Abs. 1 VZG 1987, nach der auch anläßlich der Erhebung anfallende personenbezogene Daten im strikt abgeschotteten Bereich der Erhebungsstellen zu verbleiben hätten und die räumliche, personelle und organisatorische Abschottung dieser Stellen daran auszurichten sei, daß dort alle im Zusammenhang mit der Erhebungsdurchführung anfallenden Aufgaben einschließlich der Bearbeitung von Rechtsbehelfen, der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 23 BStatG oder der Verhängung und Beitreibung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung der Auskunftspflicht bewältigt werden können.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
    Dies werden indes abschließend die mit der Durchführung der Volkszählung betrauten Behörden oder die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen der grundsätzlich ihnen obliegenden Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]) zu entscheiden haben.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
    Grundrechte bestehen zwar nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungseinrichtungen vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 [296]; 33, 303 [332 f.]; 34, 369 [380 f.]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
    Dies kann ihm von Verfassungs wegen schon wegen der Schwierigkeiten nicht aufgegeben werden, diesen möglicherweise wegen besonderer Umstände des Einzelfalles tatsächlich stärker gefährdeten Personenkreis ohne Gefährdung des Erhebungszweckes hinreichend klar abzugrenzen, zumal der Gesetzgeber befugt ist, bei der Ordnung von Massenerscheinungen zu typisieren (vgl. BVerfGE 70, 1 [34] m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.1987 - 1 BvR 970/87

    Verfassungsrechtliche Beurteilung organisatorischer und verfahrensrechtlicher

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat bereits in ihren Beschlüssen vom 24. September 1987 ( 1 BvR 970/87 = NJW 1987, 2805 ) und 28. September 1987 (1 BvR 1063/87 und 1 BvR 1122/87), auf die Bezug genommen wird, dargelegt, daß und aus welchen Gründen das Volkszählungsgesetz 1987 dem Gebot der möglichst frühzeitigen (faktischen) Anonymisierung grundsätzlich hinreichend Rechnung trägt.
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
    Grundrechte bestehen zwar nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungseinrichtungen vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 [296]; 33, 303 [332 f.]; 34, 369 [380 f.]).
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
    Grundrechte bestehen zwar nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungseinrichtungen vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 [296]; 33, 303 [332 f.]; 34, 369 [380 f.]).
  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil imZusammenhang von Geldbußen wegen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
    Daß diese Pflicht verletzt worden ist, ergibt sich nicht schon daraus, daß das Gericht auf einen Einwand in den Gründen seiner Entscheidung nicht ausdrücklich eingeht (vgl. BVerfGE 66, 211 [212 f.]).
  • BVerfG, 28.09.1987 - 1 BvR 1122/87

    Verfassungsmäßigkeit des Volkszählungsgesetzes 1987

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat bereits in ihren Beschlüssen vom 24. September 1987 ( 1 BvR 970/87 = NJW 1987, 2805 ) und 28. September 1987 (1 BvR 1063/87 und 1 BvR 1122/87), auf die Bezug genommen wird, dargelegt, daß und aus welchen Gründen das Volkszählungsgesetz 1987 dem Gebot der möglichst frühzeitigen (faktischen) Anonymisierung grundsätzlich hinreichend Rechnung trägt.
  • BVerfG, 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87

    Volkszählung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat bereits in ihren Beschlüssen vom 24. September 1987 ( 1 BvR 970/87 = NJW 1987, 2805 ) und 28. September 1987 (1 BvR 1063/87 und 1 BvR 1122/87), auf die Bezug genommen wird, dargelegt, daß und aus welchen Gründen das Volkszählungsgesetz 1987 dem Gebot der möglichst frühzeitigen (faktischen) Anonymisierung grundsätzlich hinreichend Rechnung trägt.
  • BFH, 27.10.1993 - I R 25/92

    Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für

    Die Möglichkeit, daß die aus dem Lizenzvertrag nach mathematisch-statistischen Methoden erarbeiteten Vergleichswerte aufgrund zusätzlicher Branchenkenntnisse reidentifizierbar sein könnten, verletzt die Klägerin nicht in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfG-Urteil vom 28. September 1987 1 BvR 1122/87, NJW 1988, 961; BVerfG-Beschlüsse vom 24. September 1987 1 BvR 970/87, NJW 1987, 2805; vom 18. Dezember 1987 1 BvR 962/87, NJW 1988, 959).

    Da die mathematisch-statistische Auswertung von Lizenzverträgen zur Anonymisierung der einzelnen Lizenzdaten führt, enthält sie keinen Gefährdungstatbestand (vgl. auch zum Gebot der Anonymisierung BVerfG-Beschlüsse in NJW 1987, 2805; NJW 1988, 959).

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Eine vertiefte Auseinandersetzung hätte aber um so näher gelegen, als die verfassungsrechtlichen Bedenken des Amtsgerichts schon mehrfach Gegenstand von Nichtannahmebeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts waren, auf die das Amtsgericht hingewiesen worden ist (vgl. NJW 1987, 2805 ; NJW 1988, 961, 962; NJW 1988, 959 ).
  • OVG Sachsen, 15.01.2010 - 3 B 45/07

    Die Entscheidung über die Dauer der Heranziehung eines nach dem

    Eine Ausnahme von der Auskunftspflicht kann schon wegen der Schwierigkeiten nicht verlangt werden, einen möglicherweise wegen besonderer Umstände des Einzelfalls tatsächlich stärker gefährdeten Personenkreis ohne Gefährdung des Erhebungszwecks hinreichend klar abzugrenzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.1987, NJW 1988, 959).
  • OLG Stuttgart, 05.09.1988 - 1 Ss 444/88

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit ; Nichterteilung von

    Dieses Gesetz ist nicht nur formell verfassungsmäßig ( Art. 73 Nr. 11 GG ), sondern hält auch materiell der verfassungsrechtlichen Prüfung unter dem Gesichtspunkt der informationellen Selbstbestimmung stand (BVerfG NJW 1987, 1689, 1987, 2805; 1988, 959 ff [BVerfG 18.12.1987 - 1 BvR 962/87] ; VGH Mannheim, NJW 1987, 2833; VGH München, NJW 1987, 2831).
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