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   BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 918/03   

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https://dejure.org/2003,5058
BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 918/03 (https://dejure.org/2003,5058)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2003 - 1 BvR 918/03 (https://dejure.org/2003,5058)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 1 BvR 918/03 (https://dejure.org/2003,5058)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung eines Staatshaftungsanspruchs; Bezug finanzieller Ersatzansprüche wegen Körperverletzung zum Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit; Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten als Voraussetzung der Gewährung ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; ZPO § 114; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 02.10.1995)

    Tote Katze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 933
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 918/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Anforderungen an die Erfolgsaussichten dürfen jedoch nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 2003, S. 833 ).

    Verfassungsrecht wird jedoch verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2002, S. 1069; 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2003, S. 576).

  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Feststellung der

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 918/03
    Verfassungsrecht wird jedoch verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2002, S. 1069; 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2003, S. 576).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 918/03
    Verfassungsrecht wird jedoch verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2002, S. 1069; 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2003, S. 576).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 918/03
    Dass gerichtliche Entscheidungen, die finanzielle Ersatzansprüche wegen Körperverletzung betreffen, ihrerseits das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzen, versteht sich nicht von selbst (vgl. BVerfGE 49, 304 ).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 918/03
    Die Anforderungen an die Erfolgsaussichten dürfen jedoch nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 2003, S. 833 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 918/03
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weit gehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069; Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 24. Juli 2002 - 2 BvR 2256/99 -, NJW 2003, S. 576; Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 18. Dezember 2003 - 1 BvR 918/03 -, NJW-RR 2004, S. 933).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2004 - VfGBbg 10/04

    Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesrecht;

    Das Oberlandesgericht überspannt die Anforderungen, die an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe zu stellen sind, da es die (abschließende) Prüfung des geltend gemachten Anspruchs in das summarische Verfahren der Prozeßkostenhilfe vorverlagert, so daß dieses zumindest im Kern an die Stelle des Hauptsacheverfahrens tritt (vgl. dazu: BVerfG, Beschluß vom 18. Dezember 2003 - 1 BvR 918/03 -, Absatz Nr. 10, www.bverfg.de).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11

    Prozesskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Eine andere Sichtweise hätte den noch ausstehenden Feststellungen vorgegriffen, diese in das summarische Prüfungsverfahren nach § 114 ZPO vorverlagert und gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verstoßen (BVerfG, 2009, 1654; BVerfG, NJW-RR 2005, 140; BVerfG NJW-RR 2004, 933).
  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 C 12.878

    Prozesskostenhilfe; Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen

    Nachdem eine Klärung dieser Frage dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss und die Anforderungen an die Erfolgsaussichten im Verfahren der Prozesskostenhilfe nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG vom 18.12.2003 NJW-RR 2004, 933), ist der Antragstellerin Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung (vgl. § 166 VwGO, § 115 ZPO) zu gewähren.
  • VG München, 13.12.2013 - M 6a S 13.4139

    Antrag auf Prozesskostenhilfe (abgelehnt); unzureichende Angaben zu den

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern nur zugänglich machen (vgl. z. B. BVerfG v. 24.7.2002, Az. 2 BvR 2256/99, NJW 2003, 576; BVerfG v. 18.12.2003, Az. 1 BvR 918/03, NJW-RR 2004, 933).
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