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   BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13   

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https://dejure.org/2014,40595
BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2014,40595)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2014,40595)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 1978/13 (https://dejure.org/2014,40595)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 225a InsO
    Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Verhinderung des Eintritts der Wirkungen eines von den Gläubigern angenommenen Insolvenzplans und der Eintragung einer neuen Rechtsform der Schuldnerin in das Handelsregister - "Suhrkamp-Insolvenzverfahren"

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung des Eintritts der Wirkungen des Insolvenzplans und der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister (hier: Insolvenzverfahren des Suhrkamp Verlags)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Suhrkamp-Insolvenzplan

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Verhinderung des Eintritts der Wirkungen eines von den Gläubigern angenommenen Insolvenzplans und der Eintragung einer neuen Rechtsform der Schuldnerin in das Handelsregister - "Suhrkamp-Insolvenzverfahren"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhinderung des Eintritts der Wirkungen des Insolvenzplans und der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister (hier: Insolvenzverfahren des Suhrkamp Verlags)

  • rechtsportal.de

    Verhinderung des Eintritts der Wirkungen des Insolvenzplans und der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister (hier: Insolvenzverfahren des Suhrkamp Verlags)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Suhrkamp-Insolvenzverfahren abgelehnt

  • faz.net (Pressebericht, 19.12.2014)

    Kampf um Suhrkamp: Barlach ist draußen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Suhrkamp - und der Insolvenzplan

  • lto.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp-Verlag - Umwandlung von KG in AG kann weiter gehen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp-Insolvenzverfahren: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im "Suhrkamp-Insolvenzverfahren" abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Verhinderung des Eintritts der Wirkungen des Insolvenzplans und der Eintragung der neuen Rechtsform im Fall Suhrkamp

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Verhinderung des Eintritts der Wirkungen des Insolvenzplans und der Eintragung der neuen Rechtsform im Fall Suhrkamp

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 19.12.2014)

    Suhrkamp-Umwandlung kann weitergehen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp darf AG werden: Barlach scheitert

  • juve.de (Kurzinformation)

    Suhrkamp-Umwandlung auf Eis: Teilerfolg

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im "Suhrkamp-Insolvenzverfahren" abgelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 465
  • ZIP 2015, 80
  • WM 2015, 72
  • DB 2015, 117
  • NZG 2015, 98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Der Bundesgerichtshof hob mit Beschluss vom 17. Juli 2014 (- IX ZB 13/14 -, juris) beide Beschlüsse auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.

    Der Bundesgerichtshof ist in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2014 (- IX ZB 13/14 -, juris, Rn. 40 ff.) davon ausgegangen, dass die Beschwerdeführerin zu 1. möglicherweise eine wesentliche Schlechterstellung durch den Insolvenzplan im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 3 InsO glaubhaft machen kann, weil der Wert ihrer Beteiligung infolge der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, die Möglichkeit der Kapitalerhöhung und die vorgesehene Vinkulierung (§ 68 Abs. 2 Satz 1 AktG) erheblich gemindert sei.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Diese Folgenabwägung bleibt in der Regel auch dann maßgebend, wenn dem Antragsteller ein Eingriff in Grundrechte droht, der als solcher nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BVerfGE 94, 166 ).

    Die Folgenabwägung gemäß § 32 BVerfGG stützt sich auf eine bloße Einschätzung der Entscheidungswirkungen (BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; 126, 158, ; stRspr).

    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weittragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 126, 158 ; stRspr), sondern ebenso, weil das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG wegen der besonderen Funktion des Bundesverfassungsgerichts - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt ist, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung zu bieten.

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weittragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 126, 158 ; stRspr), sondern ebenso, weil das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG wegen der besonderen Funktion des Bundesverfassungsgerichts - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt ist, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung zu bieten.
  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Es kommt zusätzlich darauf an, in welchem Maße der Beschwerdeführer durch die tatsächlichen Auswirkungen des Eingriffs beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 77, 130 ).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Juli 2005 - 1 BvR 2872/04 -, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; 126, 158, ; stRspr).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; 126, 158, ; stRspr).
  • BVerfG, 23.08.2010 - 2 BvQ 56/10

    Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit eines Gefangenen auf Nutzung eines

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht kommt danach nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen in Betracht als die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2010 - 2 BvQ 56/10 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 2872/04

    Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem sorgerechtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Juli 2005 - 1 BvR 2872/04 -, juris, Rn. 11).
  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2013 - 3 O 72/12

    Beiderseitige schwerwiegende Pflichtverletzungen der Gesellschafter einer

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Begleitend zur Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen den Einziehungsbeschluss kann der Gesellschafter bei Vorliegen der Voraussetzungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die insoweit passivlegitimierte Gesellschaft das Verbot erwirken, eine neue Gesellschafterliste, in der er nicht mehr aufgeführt ist, bei dem Registergericht einzureichen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - II ZR 21/12, ZIP 2014, 216 Rn. 36, 39; Urteil vom 20. November 2018 - II ZR 12/17, ZIP 2019, 316 Rn. 36, z.V.b. in BGHZ; Fischer, GmbHR 2018, 1257, 1260; Fluck, GmbHR 2017, 67, 70; Hoffmann/Rüppell, BB 2016, 1026, 1032; Kleindiek, GmbHR 2017, 815, 819, 822; Liebscher/Alles, ZIP 2015, 1, 7 f.; Lieder/Becker, GmbHR 2019, 505, 508 ff.; Wagner, GmbHR 2016, 463, 467; Werner, GmbHR 2019, 265, 270; Wiegand-Schneider in Born/Ghassemi-Tabar/Gehle, MünchHdBGesR VII, 5. Aufl., § 39 Rn. 173; MünchKommZPO/Drescher, 5. Aufl., § 935 Rn. 48 mwN; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., Anh. § 47 Rn. 74, 76; ablehnend KG, GmbHR 2016, 416).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 6 U 352/20
    Auch die Frage, ob zumindest bei den Auskunftsrechten der Gesellschafter nach § 51a GmbHG neben dem Verfahren gemäß § 51b GmbHG einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden kann, ist ungeklärt, wurde aber von der überwiegenden Auffassung unter Geltung des FGG abgelehnt (vgl. hierzu nur Liebscher/Alles, ZIP 2015, 1; Werner, GmbHR 2016, 1251 und Emde aaO).
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