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   BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18   

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https://dejure.org/2018,46904
BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18 (https://dejure.org/2018,46904)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18 (https://dejure.org/2018,46904)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 1240/18 (https://dejure.org/2018,46904)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiaritätsgrundsatz gebietet die Einlegung auch solcher Rechtsbehelfe, deren Zulässigkeit umstritten und daher zweifelhaft ist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 1686a BGB, § 44 Abs 1 S 2 FamFG, § 58 Abs 1 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet die Einlegung auch solcher Rechtsbehelfe, deren Zulässigkeit umstritten und daher zweifelhaft ist - hier: Unterlassen einer Beschwerde gegen gem § 58 Abs 1 FamFG nicht anfechtbaren ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnis

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet die Einlegung auch solcher Rechtsbehelfe, deren Zulässigkeit umstritten und daher zweifelhaft ist - hier: Unterlassen einer Beschwerde gegen gem § 58 Abs 1 FamFG nicht anfechtbaren ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnis

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet die Einlegung auch solcher Rechtsbehelfe, deren Zulässigkeit umstritten und daher zweifelhaft ist - hier: Unterlassen einer Beschwerde gegen gem § 58 Abs 1 FamFG nicht anfechtbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweifelhafte Rechtsbehelfe - und die Frist für die Verfassungsbeschwerde

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rechtswegerschöpfung betreffs Beweisbeschluss in Umgangsverfahren

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Rechtsmittel - Anmerkung zum Nichtannahmebeschluss des BverfG vom 18.12.2018" von RAin/FAFamR Marita Korn-Bergmann, original erschienen in: FamRZ 2019, 548 - 550.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 987
  • FamRZ 2019, 548
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18
    Der Funktion der Verfassungsbeschwerde würde es zuwiderlaufen, sie anstelle oder gleichsam wahlweise neben einem möglicherweise statthaften Rechtsmittel zuzulassen (vgl. BVerfGE 68, 376 ).

    Wird eine eingelegte Beschwerde von der Fachgerichtsbarkeit als unzulässig verworfen, weil diese die umstrittene Zulässigkeitsfrage zuungunsten eines Beschwerdeführers beurteilt, bleibt es diesem unbenommen, nach Ergehen einer letztinstanzlichen Entscheidung innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG Verfassungsbeschwerde einzulegen und etwaige Grundrechtsverletzungen durch eine vorangegangene Sachentscheidung zu rügen (vgl. BVerfGE 68, 376 ).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 26 W 19/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Erlass eines Beweisbeschlusses und die

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18
    b) In Rechtsprechung und Lehre wird seit geraumer Zeit die - wenn auch nicht unumstrittene - Ansicht vertreten, dass eine Beschwerdemöglichkeit gegen an sich gemäß § 58 Abs. 1 FamFG isoliert nicht anfechtbare Zwischenentscheidungen dann eröffnet sein soll, wenn diese Zwischenentscheidung bereits zu einem solchen Eingriff in die Grundrechte eines Beteiligten führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 26 W 19/12 -, FGPrax 2013, S. 89; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. August 2013 - 11 WF 1071/13 -, NJOZ 2014, S. 333; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 4 WF 244/15 -, FamRZ 2016, S. 1799, 1800).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 11 WF 1071/13

    Sorgerechtsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18
    b) In Rechtsprechung und Lehre wird seit geraumer Zeit die - wenn auch nicht unumstrittene - Ansicht vertreten, dass eine Beschwerdemöglichkeit gegen an sich gemäß § 58 Abs. 1 FamFG isoliert nicht anfechtbare Zwischenentscheidungen dann eröffnet sein soll, wenn diese Zwischenentscheidung bereits zu einem solchen Eingriff in die Grundrechte eines Beteiligten führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 26 W 19/12 -, FGPrax 2013, S. 89; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. August 2013 - 11 WF 1071/13 -, NJOZ 2014, S. 333; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 4 WF 244/15 -, FamRZ 2016, S. 1799, 1800).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2015 - 4 WF 244/15

    Selbstständige Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18
    b) In Rechtsprechung und Lehre wird seit geraumer Zeit die - wenn auch nicht unumstrittene - Ansicht vertreten, dass eine Beschwerdemöglichkeit gegen an sich gemäß § 58 Abs. 1 FamFG isoliert nicht anfechtbare Zwischenentscheidungen dann eröffnet sein soll, wenn diese Zwischenentscheidung bereits zu einem solchen Eingriff in die Grundrechte eines Beteiligten führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 26 W 19/12 -, FGPrax 2013, S. 89; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. August 2013 - 11 WF 1071/13 -, NJOZ 2014, S. 333; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 4 WF 244/15 -, FamRZ 2016, S. 1799, 1800).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 10 WF 120/15

    Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben: Zulässigkeit der Beschwerde des

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18
    b) In Rechtsprechung und Lehre wird seit geraumer Zeit die - wenn auch nicht unumstrittene - Ansicht vertreten, dass eine Beschwerdemöglichkeit gegen an sich gemäß § 58 Abs. 1 FamFG isoliert nicht anfechtbare Zwischenentscheidungen dann eröffnet sein soll, wenn diese Zwischenentscheidung bereits zu einem solchen Eingriff in die Grundrechte eines Beteiligten führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 26 W 19/12 -, FGPrax 2013, S. 89; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. August 2013 - 11 WF 1071/13 -, NJOZ 2014, S. 333; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 4 WF 244/15 -, FamRZ 2016, S. 1799, 1800).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses;

    In derartigen Fällen entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte - und nicht erst das Bundesverfassungsgericht - Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige aufgetretene Fehler im Instanzenzug - hier also durch Eröffnung der sofortigen Beschwerde - korrigieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 1240/18, NJW 2019, 987, juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 UF 61/18

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil trotz Vorliegens einer

    Die gegen eben diesen Beschluss erhobene Verfassungsbeschwerde sei mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 1240/18; Bl. 467 ff. der Akte ...).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 8 W 33/19

    Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen

    Ob - trotz des eindeutigen Wortlautes des § 355 Abs. 2 ZPO - dann etwas anderes gilt, wenn der Beweisbeschluss den Anspruch der beschwerdeführenden Partei auf rechtliches Gehör verletzt (in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 28.05.2009 - I ZB 93/08 -, NJW-RR 2009, 1223; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.12.2015 - 4 WF 244/15 -, ZKJ 2016, 193, 193 f.; zu den verfassungsprozessualen Konsequenzen dieser Rechtsprechung s. etwa BVerfGK, Beschluss vom 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18 -, NJW 2019, 987, 987 f.), kann im Streitfall offen bleiben, da die Klägerin eine Verletzung ihres Anspruches auf rechtliches Gehör weder rügt noch eine solche Verletzung hier vorliegt.

    Es kann auch keine Rede davon sein, dass der angegriffene Beschluss zu einem Eingriff in die Grundrechte der Klägerin führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. zu diesem Maßstab wiederum BVerfG, Beschluss vom 18.12.2018 - 1 BvR 1240/18 -, NJW 2019, 987, 988).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 49/19

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen

    Der Funktion der Verfassungsbeschwerde würde es zuwiderlaufen, sie anstelle oder gleichsam wahlweise neben einem möglicherweise statthaften Rechtsmittel zuzulassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 1240/18, juris, Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 08.07.2019 - 1 BvR 363/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis in einem

    Die angegriffene Entscheidung ist damit prozessual überholt und von ihr gehen keine fortwirkenden Belastungen für die Beschwerdeführerin aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 1240/18 -, Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 UF 61/18B
    Die gegen eben diesen Beschluss erhobene Verfassungsbeschwerde sei mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 1240/18; Bl. 467 ff. der Akte .../17).
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