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   BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1311
BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87 (https://dejure.org/1988,1311)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.1988 - 2 BvL 2/87 (https://dejure.org/1988,1311)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 2 BvL 2/87 (https://dejure.org/1988,1311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 364
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87
    Dieser nur auf die Möglichkeit einer Verurteilung abstellende Hinweis erklärt sich aus dem Umstand, daß das Amtsgericht Ausführungen und Erwägungen zur subjektiven Seite des Tatvorwurfs und damit auch zur Schuldfrage unterlassen hat, obwohl solche Ausführungen im vorliegenden Fall nicht unterbleiben konnten (vgl. dazu BVerfGE 35, 303 [306]; 51, 401 [403, 404]).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1988 - 2 BvL 2/87
    Dieser nur auf die Möglichkeit einer Verurteilung abstellende Hinweis erklärt sich aus dem Umstand, daß das Amtsgericht Ausführungen und Erwägungen zur subjektiven Seite des Tatvorwurfs und damit auch zur Schuldfrage unterlassen hat, obwohl solche Ausführungen im vorliegenden Fall nicht unterbleiben konnten (vgl. dazu BVerfGE 35, 303 [306]; 51, 401 [403, 404]).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Ein politisch Verfolgter ist schutzlos, solange er keinen wirksamen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen seines Heimatstaates genießt (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - DVBl. 1988, 1028, InfAuslR 1988, 297, zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt; Randelzhofer in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Rdnr. 89).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1988 - A 13 S 386/88

    Fluchtbeendigung in einem Drittstaat

    Die Anwendung der Bestimmung im vorliegenden Fall begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, und zwar auch insoweit nicht, als sie im Gegensatz zur alten Fassung nicht mehr ein auf Verfolgungsschutz gerichtetes bewußtes und gewolltes Zusammenwirken zwischen dem politisch Verfolgten und den Behörden des Drittstaats verlangt, sondern statt dessen eine im Drittstaat vorhandene objektive Sicherheit vor politischer Verfolgung genügen läßt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.1988, InfAuslR 1988, S. 297 m.w.N.; Urteil des Senats vom 25.4.1988 -- A 13 S 301/86 --).

    Der Senat hat die Frage der Abschiebungssicherheit in seinem Urteil vom 25.1.1988 -- A 13 S 315/86 -- unter Berücksichtigung des einschlägigen Erkenntnismaterials und der Aussagen vernommener Zeugen umfassend geklärt und sieht keine Veranlassung, auf sie erneut einzugehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.6.1988, InfAuslR 1988, S. 297).

    Er hat das einschlägige Erkenntnismaterial ausgewertet und mehrere Zeugen gehört, darunter auch die beiden von der Klägerin nunmehr erneut benannten Zeugen W und U (vgl. insoweit wiederum das Urteil des BVerwG vom 21.6.1988, InfAuslR 1988, S. 297).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.6.1988 (InfAuslR 1988, S. 297) dargelegt hat, richtet sich die Frage, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Flüchtlings, sondern nach objektiven Maßstäben.

    So heißt es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.1988 (InfAuslR 1988, S. 297) in diesem Zusammenhang, daß durch eine "rein subjektive" Bestimmung des Fluchtendes (in der Bundesrepublik Deutschland) letztlich das dem § 2 AsylVfG zu entnehmende Merkmal der objektiv gegebenen Verfolgungssicherheit bedeutungslos würde; und das Bundesverwaltungsgericht fährt fort, daß der "bloße Wille" des Flüchtlings, gerade in der Bundesrepublik Deutschland Schutz zu finden, ihn nicht "im Zustand der Flucht" belasse.

  • BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11

    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit;

    Soweit nach der geltenden Verfahrensordnung Voraussetzung für die zu treffende Entscheidung eine förmliche Beweisaufnahme ist, muss diese durchgeführt werden (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 47, 146 ; 50, 108 ; 58, 153 ; 77, 364 ; 79, 256 ; zur Hauptverhandlung im Strafverfahren BVerfGE 25, 269 ; 35, 303 ; 51, 401 ; 71, 206 ; 80, 68 ).
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