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   BVerfG, 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92   

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https://dejure.org/1994,3262
BVerfG, 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92 (https://dejure.org/1994,3262)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92 (https://dejure.org/1994,3262)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 1 BvR 1919/92 (https://dejure.org/1994,3262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung zivilprozessualer Präklusionsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Beweismittel ausschließen - Hindernis von ungenauer Dauer - Verzögerung - Nichteinhaltung der Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 700
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92
    Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht nur bei einer willkürlichen Handhabung des Verfahrensrechts verletzt, sondern bereits dann, wenn eine Norm mit Präklusionswirkung offenkundig unrichtig zum Nachteil des Beschwerdeführers angewandt worden ist (vgl. BVerfGE 69, 145 [149]; 75, 302 [312, 314]).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 65, 305 [307]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92
    Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht nur bei einer willkürlichen Handhabung des Verfahrensrechts verletzt, sondern bereits dann, wenn eine Norm mit Präklusionswirkung offenkundig unrichtig zum Nachteil des Beschwerdeführers angewandt worden ist (vgl. BVerfGE 69, 145 [149]; 75, 302 [312, 314]).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92
    Danach ist eine Präklusion unter anderem dann mit Art. 103 Abs. 1 GG nicht vereinbar, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mit verursacht hat (vgl. BVerfGE 81, 264 [273] m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 65, 305 [307]).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92
    b) Die angegriffene Entscheidung beruht auf dem Verfassungsverstoß, da nicht auszuschließen ist, daß das Oberlandesgericht bei Vernehmung der beiden weiteren Zeugen zu einer der Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung gelangt wäre (vgl. BVerfGE 62, 392 [396]).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2017 - A 11 S 368/17

    Begründungsanforderungen bei Präklusion gemäß § 87b Abs. 3 Satz 1 VwGO im

    Wegen der Intensität des Eingriffs einer Präklusion - möglicherweise wird bewusst ein anderer als der tatsächlich vorliegende Lebenssachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt - schützt das Prozessgrundrecht den Betroffenen nicht allein vor einer willkürlichen Handhabung der einschlägigen Präklusionsvorschrift, sondern vor jeder offenkundig unrichtig Anwendung zu seinem Nachteil (BVerfG, Beschluss vom 30.01.1985 - 1 BvR 876/84 -, BVerfGE 69, 145 und Kammerbeschlüsse vom 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92 -, NJW-RR 1994, 700 und vom 07.10.2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 31.05.2016 - VI ZR 305/15 -, NJW 2016, 3785 Rn. 11; VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 06.03.1995 - A 13 S 3791/94 -, EzAR 631 Nr. 37).
  • BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Zwar kann ein Gehörsverstoß auch darin liegen, dass das Gericht von der Setzung einer Frist nach § 356 ZPO zur Behebung eines Hindernisses von ungewisser Dauer für eine Beweiserhebung abgesehen hat (vgl. BVerfGE 65, 305 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 1994 - 1 BvR 1919/92 -, NJW-RR 1994, S. 700 f.).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 116/05

    Übergehen eines Beweisantritts mangels namentlicher Benennung eines Zeugen

    Ihre Nichtbeachtung verletzte den Anspruch der Beklagten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG NJW-RR 1994, 700; NJW 2000, 945, 946; NJW-RR 2004, 1150, 1151).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 2 B 57.05

    Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund Geltendmachung einer Verletzung der

    Danach ist das Gericht verpflichtet, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Januar 1994 - 1 BvR 1919/92 - NJW-RR 1994, 700).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 4 MB 79/17

    Anforderungen an eine und Reichweite einer Anhörungsrüge

    Die von ihm als Beleg zitierte und insoweit auch nur aufzufindende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat dort, wo im Zusammenhang mit der Rüge einer Gehörsverletzung auf eine "offenkundige Unrichtigkeit" abgestellt wird, ausschließlich die Handhabung von Verfahrensvorschriften zum Gegenstand (insbesondere Präklusionsvorschriften, aber auch solche zu Form und Fristen), denen wegen ihrer nachteiligen Auswirkungen auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung und ihrer einschneidenden Folgen für die betroffene Partei ein strenger Ausnahmecharakter beigemessen wird und die deshalb einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterzogen wird, als dies üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts - mit der Willkürgrenze - geschieht (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 05.05.1987 - 1 BvR 903/85 -, BVerfGE 75, 302 ff., NJW 1987, 2734, juris Rn. 28 f.; Kammerbeschl. v. 19.01.1994 - 1 BvR 1919/92 -, juris Rn. 12; stattg.
  • BVerwG, 19.11.1999 - 5 B 75.99
    Soweit die Beschwerde einen "Verstoß gegen die in der Entscheidung des BVerwG NJW-RR 1994, S. 700 ff. aufgestellten Grundsätze (rügt), wonach das Gericht verpflichtet ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen", und damit eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO , Art. 103 Abs. 1 GG ) behauptet, kommt eine Zulassung der Revision schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines Verfahrensfehlers (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) in Betracht.
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