Rechtsprechung
BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Behandlung von Beweisanträgen bei Geltendmachung von objektiven Nachfluchttatbeständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 16.10.1992 - 1 K 1863/92
- BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93
Insbesondere erforderte die Beurteilung, ob die vom Beschwerdeführer gestellten Anträge als bloße Ausforschungsbeweisanträge hätten eingestuft werden können (vgl. hierzu nur Bundesverwaltungsgericht…, Beschluß vom 5. Oktober 1990, Buchholz 442.40 § 9 Nr. 6, S. 17), denen nachzugehen das Verwaltungsgericht nicht verpflichtet gewesen wäre, eine Einschätzung der tatsächlichen Verhältnisse auch vor dem Hintergrund des gesamten Vortrags des Beschwerdeführers in der mündlichen Verhandlung; dies wäre aber zunächst wegen des den Fachgerichten eingeräumten Wertungsrahmens (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]) Aufgabe des Verwaltungsgerichts gewesen. - BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93
Droht nämlich dem Ausländer, der sein Heimatland nicht aufgrund politischer Verfolgung verlassen hat, wegen geänderter politischer Verhältnisse in seinem Heimatland nunmehr für den Fall seiner Rückkehr Verfolgung, so liefe es Sinn und Zweck der Asylgewährleistung und auch ihrer humanitären Intention zuwider, dem Ausländer unter Verweis auf den fehlenden Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht die Asylanerkennung zu versagen (vgl. BVerfGE 74, 51 [64 f.]). - BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]) kann eine Asylklage nur dann als im Sinne von § 78 Abs. 1 AsylVfG n.F. (§ 32 Abs. 6 AsylVfG a.F.) offensichtlich unbegründet abgewiesen werden, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 Abs. 1 VwGO im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt.
- BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93
Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ). - BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren
Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93
Seiner Pflicht zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung, mit dem ihr in Asylrechtsstreitigkeiten zukommenden Gewicht, genügt das Verwaltungsgericht nur dann, wenn es die verfahrensrechtlichen Regelungen über die Tatsachenfeststellung, insbesondere über die Behandlung von Beweisanträgen, beachtet (vgl. hierzu Beschluß der erkennenden Kammer vom 18. Januar 1990, InfAuslR 1990, 161 [163 f.]). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93
Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ). - BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83
Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …
Auszug aus BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]) kann eine Asylklage nur dann als im Sinne von § 78 Abs. 1 AsylVfG n.F. (§ 32 Abs. 6 AsylVfG a.F.) offensichtlich unbegründet abgewiesen werden, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 Abs. 1 VwGO im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.1999 - 5 A 6818/95
Asylantrag eines türkischen Volkszugehörigen moslemischen Glaubens aus …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1994 - 2 BvR 81/93 -, InfAuslR 1994, 154; OVG NRW, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 25 A 1284/96.A -. - OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1994 - 3 L 84/91
Anerkennung als Asylberechtigter bei politischer Verfolgung; Gezielt zugefügte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/97
Berücksichtigung "neuer" Tatsachen/Beweismittel; Beweismittel, neue; …
Auch sonst wird die bloße Möglichkeit, daß sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, für die Zulassung nicht hinreichend; dies gilt um so mehr, als auch im Verfahren nach zugelassenem Rechtsmittel einem bloßen "Ausforschungsbeweisantrag" (BVerwG, B. v. 5.10.1990 - BVerwG 4 B 249.89 -, Buchholz 442.40 § 9 Nr. 6 [17] = NVwZ-RR 1991, 118 [123]; s.a. BVerfG [Kammer], B. v. 18.6.1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 [354]; B. v. 18.6.1994 - 2 BvR 1815/92 -, NVwZ 1994, 60 [61] = DVBl. 1993, 1002 f = BayVBl. 1993, 562 [563]; B. v. 18.6.1993 - 2 BvR 231/93 -, NVwZ 1994, 62 = DVBl. 1993, 1003 f; B. v. 19.1.1994 - 2 BvR 81/93 -, InfAuslR 1994, 154 [155]; NdsOVG, B. v. 19.2.1997 - 12 L 1029/97 - [7]), bei dem Behauptungen unter Beweis gestellt werden, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht oder bei denen gar Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß es sich um willkürliche, aus der Luft gegriffene Behauptungen handelt (s. BVerwG, B. v. 5.10.1990 - BVerwG 4 B 249.89 -, Buchholz 442.40 § 9 Nr. 6 [17] = NVwZ-RR 1991, 118 [123]; BVerfG [Kammer], B. v. 18.6.1994 - 2 BvR 1815/92 -, NVwZ 1994, 60 [61] = DVBl. 1993, 1002 f = BayVBl. 1993, 562 [563]), nicht nachzugehen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 874/95
Zaire: Vorliegen einer effektiven Gebietsgewalt des Verfolgerstaates; Einzelfall …
Da diese Einreise jedoch vor Inkrafttreten des Art. 16a Abs. 2 GG am 30.6.1993 erfolgte, ist Art. 16a Abs. 2 GG nicht anwendbar (vgl BVerfG (1. Kammer des zweiten Senats), Beschl v 19.1.1994, InfAuslR 1994, 154 (155)). - VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 2704/95
Zaire: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Asylbeantragung im …
Da diese Einreise jedoch vor Inkrafttreten des Art. 16a Abs. 2 GG am 30.6.1993 erfolgte, ist Art. 16a Abs. 2 GG nicht anwendbar (vgl. BVerfG (1. Kammer des 2. Senats), Beschl. v. 19.1.1994, InfAuslR 1994, 154 (155)). - OVG Saarland, 10.11.1994 - 9 R 24/92
Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Aufforderung das Land zu …
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