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   BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98   

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https://dejure.org/1999,8293
BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98 (https://dejure.org/1999,8293)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98 (https://dejure.org/1999,8293)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 2 BvR 1837/98 (https://dejure.org/1999,8293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen mietgerichtliches Urteil - Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fachgericht; Verfassungsbeschwerde; Mißbrauch; Rechtsentscheid; Abweichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtbeachtung der Vorlagepflicht; Rechtliches Gehör; Mißbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
    Eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG setzte voraus, daß die Vorlage willkürlich unterblieben wäre (vgl. BVerfGE 17, 99 [104]; 87, 282 [284 f.]; 96, 68 [77]).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
    Eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG setzte voraus, daß die Vorlage willkürlich unterblieben wäre (vgl. BVerfGE 17, 99 [104]; 87, 282 [284 f.]; 96, 68 [77]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (BVerfGE 22, 267 [274]; 96, 205 [217]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
    Eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG setzte voraus, daß die Vorlage willkürlich unterblieben wäre (vgl. BVerfGE 17, 99 [104]; 87, 282 [284 f.]; 96, 68 [77]).
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
    Ein Mißbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn es der Verfassungsbeschwerde an jeglicher verfassungsrechtlicher Substanz mangelt, sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß und kein vernünftiger Grund erkennbar ist, der ihre Einlegung nahelegte (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 [1274]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1998 - 2 BvR 506/98 -, dokumentiert in: Juris).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (BVerfGE 22, 267 [274]; 96, 205 [217]).
  • BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 506/98

    Verhängung einer Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
    Ein Mißbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn es der Verfassungsbeschwerde an jeglicher verfassungsrechtlicher Substanz mangelt, sie von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß und kein vernünftiger Grund erkennbar ist, der ihre Einlegung nahelegte (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 [1274]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1998 - 2 BvR 506/98 -, dokumentiert in: Juris).
  • LG Tübingen, 17.09.1998 - 1 S 13/98
    Auszug aus BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte R ... und Kollege, - gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 17. September 1998 - 1 S 13/98 - hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Sommer, Broß und die Richterin Osterloh gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 19. Januar 1999 einstimmig beschlossen:.
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