Rechtsprechung
BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1761/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 463 Abs. 3 Satz 4 StPO; § 67 d Abs. 3 StGB
Freiheit der Person; Sicherungsverwahrung (keine zwingend externe Begutachtung; Verhältnismäßigkeit; zulässige Berücksichtigung strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen des Untergebrachten durch die Strafvollstreckungskammer); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen an vollstreckungsgerichtliche Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit der Fortdauer einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 18.04.2005 - 512 StVK 31/05
- OLG Braunschweig, 14.09.2005 - Ws 247/05
- BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1761/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1761/05
Zwar mag es regelmäßig geraten sein, hiermit einen externen Sachverständigen zu beauftragen, um auszuschließen, dass anstaltsinterne Belange oder die Beziehung zwischen Therapeuten und Untergebrachten das Gutachten beeinflussen und auch, um der Gefahr von Routinebeurteilungen vorzubeugen (vgl. BVerfGE 109, 133 ).Der Gesetzgeber geht in § 67 d Abs. 3 StGB davon aus, dass nach zehn Jahren der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung regelmäßig die Erledigung angeordnet wird und nur ausnahmsweise für den Fall einer positiven Gefahrenprognose die Fortsetzung der Vollstreckung stattfindet (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
Es müssen konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte dafür festgestellt werden, dass die Gefährlichkeit entgegen der gesetzlichen Vermutung fortbesteht (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
Wegen der fortbestehenden qualifizierten Gefährlichkeit des Beschwerdeführers verstößt die weitere Freiheitsentziehung auch nicht allein wegen ihrer Dauer gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 109, 133 ).
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht