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   BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60   

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https://dejure.org/1963,256
BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60 (https://dejure.org/1963,256)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1963 - 1 BvR 371/60 (https://dejure.org/1963,256)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 371/60 (https://dejure.org/1963,256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1
    Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 283
  • MDR 1963, 375
  • DVBl 1963, 683
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60
    Wird eine Grundrechtsverletzung durch ein gerichtliches Urteil geltend gemacht, so setzt das voraus, daß der Beschwerdeführer durch das Urteil rechtlich unmittelbar betroffen wird; eine nur mittelbare, faktische Betroffenheit genügt nicht (BVerfGE 8, 222 [225]).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60
    Das Gesagte schließt nicht aus, daß die namentliche Bezeichnung des Beschwerdeführers als Ehestörer in der Begründung des Scheidungsurteils ihn in einem Grundrecht verletzt, denn eine Grundrechtsverletzung kann auch in den Gründen eines Urteils enthalten sein (BVerfGE 6, 7 [9]; vgl. auch 13, 97 [103]).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Erforderlich ist eine Beschwer im Rechtssinne; eine faktische Beschwer allein genügt nicht (BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ).

    b) Soweit das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf ehrverletzende Äußerungen eine Grundrechtsverletzung durch die Gründe einer gerichtlichen Entscheidung in Erwägung gezogen hat, kam es in der Entscheidung letztlich nicht darauf an (BVerfGE 15, 283 ).

    Entscheidend ist allein das Vorliegen rechtlicher Nachteile bei dem jeweiligen Beschwerdeführer (BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ; 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfGK 17, 203 ).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Die Beschwerdeführer zu 2) und 3) stehen aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Verknüpfung mit der Beschwerdeführerin zu 1) in einer so engen Beziehung zum Sachverhalt, daß sie durch die Beschlagnahme selbst betroffen sind (vgl. BVerfGE 4, 96 [101]; 15, 256 [262 f.]; 15, 283 [286]; 16, 25 [27]; 44, 353 [366]).
  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

    Erforderlich ist eine Beschwer im Rechtssinne; eine faktische Beschwer allein genügt nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ).
  • BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die urheberrechtliche Störerhaftung

    Erforderlich ist eine Beschwer im Rechtssinne; eine faktische Beschwer allein genügt nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Dann käme eine Grundrechtsverletzung in Betracht, die in den Urteilsgründen enthalten wäre (BVerfGE 15, 283 [286]; 24, 289 [295]).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil setzt voraus, daß der Beschwerdeführer durch dieses Urteil nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar, rechtlich betroffen wird (BVerfGE 4, 96 [101]; BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 371/60).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil setzt voraus, daß der Beschwerdeführer durch dieses Urteil nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (BVerfGE 15, 256 [262 f.]; 15, 283 [286]; 16, 25 [27]; 17, 356 [360]; 24, 289 [294 f.]; 30, 112 [123]).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auch eine Verletzung der Grundrechte des Beschwerdeführers durch den Inhalt oder durch die Art der Formulierung der angefochtenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 15, 283 (286); 24, 289 (295)) ist ausgeschlossen.
  • BVerfG, 18.01.2006 - 1 BvR 2312/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen Verweigerung der

    Wird eine Grundrechtsverletzung durch eine gerichtliche Entscheidung geltend gemacht, ist die Verfassungsbeschwerde zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch das Urteil unmittelbar rechtlich betroffen wird; eine nur mittelbare, faktische Betroffenheit genügt nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ; 51, 386 ).
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auch für das gerichtliche Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß unzutreffende Feststellungen in den Urteilsgründen einen Dritten in seinen Grundrechten verletzen können, und daß eine Verfassungsbeschwerde dann grundsätzlich zulässig ist (BVerfGE 15, 283, 286).
  • BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvQ 41/08

    Ablehnung des Erlasses einer eA - keine Selbstbetroffenheit eines bereits

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

  • BVerfG, 11.04.2011 - 1 BvR 2390/10

    Mangelnde Beschwerdebefugnis eines Verfahrensbeteiligten bei Versagung der

  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 1047/92

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83

    Beschlagnahme von Unterlagen für einen Untersuchungsausschuß

  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84

    Versetzung - Truppendienstliche Maßnahme - Nachbesetzung eines Dienstposten -

  • BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62

    Verfassungsbeschwerde gegen einen nicht gegen den Beschwerdeführer gerichteten

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

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