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   BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 287/09   

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BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 287/09 (https://dejure.org/2009,8078)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.2009 - 2 BvR 287/09 (https://dejure.org/2009,8078)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 287/09 (https://dejure.org/2009,8078)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; § 81 f, § 81 g, § 162 Abs. 1 StPO; § 32 BVerfGG
    Anordnung molekulargenetischer Untersuchung zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren (Begründungsanforderungen; wiederholte Begehung sonstiger Straftaten); einstweilige Anordnung (irreparabler Rechtsverlust durch Entnahme von DNA-Proben beim ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Anordnung, die Entnahme einer Blut- oder Speichelprobe sowie die darauf basierende Erstellung eines "genetischen Fingerabdrucks" einstweilen auszusetzen

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer molekulargenetischen Untersuchung von Spurenmaterial zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters zum Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; Eingriff in das verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; StPO § 81; ; StPO § 81g; ; StPO § 162 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer molekulargenetischen Untersuchung von Spurenmaterial zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters zum Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren; Eingriff in das verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 287/09
    a) Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greifen in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein (vgl. BVerfGE 103, 21 ).

    Weiter erhöhte Begründungsanforderungen bestehen, wenn ein anderes Gericht bereits im Rahmen der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung eine günstige Sozialprognose getroffen hat (vgl. nur BVerfGE 103, 21 ).

  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 287/09
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 287/09
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07

    Verfassungsmäßigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 287/09
    Deswegen muss das Gericht im Fall einer Anordnung nach § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO einzelfallbezogen darlegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2007 - 2 BvR 1293/07 -, juris, Rn. 5).
  • LG Paderborn, 19.11.2014 - 1 Qs 56/14

    Molekulargenetische Untersuchung, Auftypisierung, BtM-Delikte

    Hierbei ist eine schematische Betrachtung, welche mit einem gewissen Automatismus zur Annahme der Voraussetzungen des § 81g Abs. 1 S. 2 StPO führt unzulässig (BVerfG, NStZ 2001, 328; BVerfG, NStZ-RR 2007, 378; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 19.2.2009, Az.: 2 BvR 287/09; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10.3.2009, Az.: 2 BvR 400/09).

    Deswegen muss das Gericht im Fall einer Anordnung nach § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO einzelfallbezogen darlegen, warum die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht (BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 19.2.2009, Az.: 2 BvR 287/09, zitiert nach juris, Rn.14).

    War die letzte Verurteilung hingegen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung, so dürfte - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - eine Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetische Untersuchung in aller Regel unzulässig sein (BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 19.2.2009, Az.: 2 BvR 287/09; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 10.3.2009, Az.: 2 BvR 400/09).

  • LG Amberg, 15.11.2010 - 11 Qs 87/10

    Auswirkung der Verurteilungen wegen wiederholtem Verstoß gegen eine räumliche

    Eine abweichende Beurteilung der gleichermaßen hier im Rahmen der Gefahrenprognose relevanten Umstände kann aber nur im Einzelfall und mit erhöhtem Begründungsaufwand erfolgen (BVerfG Beschluss v. 14.12.2000 - BvR 1741/99; BVerfG Beschluss v. 1.9.2008 -, I3vR 939/08, BVerfG Beschluss v. 19.02.2009 - 2 BvR 287/09).
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