Rechtsprechung
BVerfG, 19.03.1997 - 2 BvR 463/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34 Abs. 2 § 92; GG Art. 103 Abs. 1
Unsubstantiierte Verfassungbeschwerde bei Gehördsüge - Mißbrauchsgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 26.06.1996 - 4 Ns 5 Js 76128/93
- OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 3 Ws 67/97
- BVerfG, 19.03.1997 - 2 BvR 463/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 19.03.1997 - 2 BvR 463/97
Die bloße Behauptung der Versagung rechtlichen Gehörs reicht zur Begründung einer auf eine angebliche Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde nicht aus (vgl. BVerfGE 28, 17 [19 f.]). - BVerfG, 23.12.1996 - 2 BvR 673/96
Mißbrauchsgebühr für Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld
Auszug aus BVerfG, 19.03.1997 - 2 BvR 463/97
Diese Anforderungen treffen auf einen juristisch vorgebildeten Beschwerdeführer in eigener Person ebenso zu (Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96 und 2 BvR 2190/96 - NJW 1997, 1433 -). - BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91
Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung
Auszug aus BVerfG, 19.03.1997 - 2 BvR 463/97
Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, 1952, 1953; BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1995, 1418 ). - BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94
Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 19.03.1997 - 2 BvR 463/97
Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, 1952, 1953; BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1995, 1418 ).
- BVerwG, 25.03.1998 - 2 WD 20.97
Recht der Soldaten - Verfahrenseinstellung auch bei objektiver Verletzung des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann Erfolg haben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung "zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlaßt oder im ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte" (vgl. Urteil vom 19. März 1997 - 2 BvR 463/97 -). - BGH, 18.08.2011 - AnwSt (B) 8/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Jedenfalls unter den hier gegebenen Voraussetzungen eines sehr überschaubaren Verfahrensstoffs, der - über jeweils zwei Instanzen hinweg und bei jeweils demselben Beweisergebnis - Gegenstand eines zivilgerichtlichen sowie des berufsrechtlichen Verfahrens gewesen und vom Beschwerdeführer vor dem Anwaltsgerichtshof in seinem Schlussvortrag nochmals gewürdigt worden ist, genügt er seinen Darlegungspflichten nicht, wenn er sich auf die Rüge der Verfahrensverletzung beschränkt, ohne auszuführen, was er im Fall der Erteilung des letzten Worts vorgetragen hätte (vgl. zu den Substantiierungspflichten im Rahmen einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde BVerfGE 28, 17, 19 f.; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 19. März 1997 - 2 BvR 463/97).