Rechtsprechung
BVerfG, 19.04.1956 - 2 BvP 4/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neugliederungsvolksbegehren - Stadt Geesthacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 5, 66
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.05.1956 - 2 BvP 2/56
Neugliederungsvolksbegehren - Südhessen
Auszug aus BVerfG, 19.04.1956 - 2 BvP 4/56
Wie der Senat in seinem Urteil in der gleichzeitig anhängigen Beschwerdesache der 62 hessischen Gemeinden _ 2 BvP 2/56 _ ausspricht, teilt die heute zu einem Land gehörende Fläche eines alten Landes nur als Ganzes einen Gebietsteil im Sinne von Art. 29 Abs. 2 GG dar.
- BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58
Neugliederung Hessen
Angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begriff des Gebietsteils im Sinn des Art. 29 Abs. 2 (BVerfGE 5, 56 [63 ff.]; 5, 66 [68 ff.]) sei schließlich zweifelhaft, ob das Volksbegehren im Regierungsbezirk Montabaur überhaupt hätte zugelassen werden dürfen. - BVerfG, 05.12.1956 - 2 BvP 3/56
Neugliederungsvolksbegehren - Lübeck
Wie das Bundesverfassungsgericht schon in dem Beschluß 2 BvP 4/56 vom 19. April 1956 in dem Verfahren über die Beschwerde einer Anzahl von Wahlberechtigten aus der Stadt Geesthacht (BVerfGE 5, 66) entschieden hat, können Teile dieser ehemaligen Provinz nicht als selbständige "Gebietsteile" angesehen werden, denn sie haben nur das Schicksal der ganzen Provinz geteilt.