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   BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21   

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https://dejure.org/2021,10351
BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21 (https://dejure.org/2021,10351)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2021 - 1 BvR 679/21 (https://dejure.org/2021,10351)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 (https://dejure.org/2021,10351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im Verfahren der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 802c ZPO, § 802g ZPO, § 802i ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im Verfahren der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf zivilprozessualen Vollstreckungsschutz - Ablehnung der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im Verfahren der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf zivilprozessualen Vollstreckungsschutz - Ablehnung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im Verfahren der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf zivilprozessualen Vollstreckungsschutz; Ablehnung der ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im Verfahren der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf zivilprozessualen Vollstreckungsschutz; Ablehnung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im Verfahren der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf zivilprozessualen Vollstreckungsschutz - Ablehnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen - und die Erzwingungshaft

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.11.2017 - 2 BvR 2135/09

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21
    Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten während der Erzwingungshaft gehört, dass das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners in Härtefällen Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO gewähren kann (vgl. BVerfGE 48, 396 ; 61, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2017 - 2 BvR 2135/09 -, Rn. 15).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet auch nicht, bei der Vollstreckung wegen einer Geldforderung die Dauer der Erzwingungshaft im Einzelfall und von vornherein, das heißt im Moment des Haftbefehlerlasses, unter Berücksichtigung der Höhe der Forderung kürzer zu bemessen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2017 - 2 BvR 2135/09 -, Rn. 12), zumal der Beschwerdeführer die Freiheitsentziehung durch Abgabe der Vermögensauskunft jederzeit abwenden kann (§ 802i ZPO).

  • BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 512/17

    Antrag auf Zulassung als Beistand und Verfassungsbeschwerde erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21
    Eine im pflichtgemäßen Ermessen des Bundesverfassungsgerichts stehende Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 512/17 -, Rn. 2).

    Die von ihr verfasste Beschwerdeschrift, die sich der Beschwerdeführer durch Unterzeichnung zu eigen gemacht hat, erfüllt jedenfalls grundlegende Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 512/17 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21
    Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten während der Erzwingungshaft gehört, dass das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners in Härtefällen Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO gewähren kann (vgl. BVerfGE 48, 396 ; 61, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2017 - 2 BvR 2135/09 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21
    Die Verfassungsbeschwerde ist mangels einer §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG entsprechenden Begründung und mangels Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässig und hat damit keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21
    Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten während der Erzwingungshaft gehört, dass das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners in Härtefällen Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO gewähren kann (vgl. BVerfGE 48, 396 ; 61, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2017 - 2 BvR 2135/09 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21
    Eine im pflichtgemäßen Ermessen des Bundesverfassungsgerichts stehende Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 512/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21
    Eine im pflichtgemäßen Ermessen des Bundesverfassungsgerichts stehende Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 512/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 679/21
    § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt über die Rechtswegerschöpfung hinaus, dass ein Beschwerdeführer zunächst alle ihm zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um etwaige Grundrechtsverstöße im sachnächsten Verfahren abzustellen (vgl. nur BVerfGE 134, 242 ).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 61-IV-22
    Hiernach hätte die Beschwerdeführerin über das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen müssen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. zu diesem Maßstab SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 70-IV-21; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 - juris Rn. 9; Beschluss vom 29. August 2005 - 1 BvR 219/05 - juris Rn. 7).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 38-IV-22

    Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (hier: Zwangsvollstreckung

    Dies bedeutet, dass über das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden müssen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 70-IV-21; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 - juris Rn. 9; Beschluss vom 29. August 2005 - 1 BvR 219/05 - juris Rn. 7).

    Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine angeordnete Erzwingungshaft gehört, dass das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners in Härtefällen Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO gewähren kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 - juris Rn. 10).

    Diese Vorschrift bietet die Möglichkeit, Grundrechte im Wege der Abwägung in die Entscheidung über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 - juris Rn. 10; vgl. auch: Heßler in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 765a Rn. 2 ff.; Seibel in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 765a Rn. 5).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 110/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine im Rahmen der Vollstreckung von

    Sollte die Verfassungsbeschwerde auch gegen die Anordnung der Erzwingungshaft durch das Amtsgericht Borken und deren Fortdauer bis zum 24. August 2021 gerichtet sein, steht ihrer Zulässigkeit § 53 Abs. 1, 2. Halbsatz VerfGHG entgegen, soweit der Beschwerdeführer unter dem Aktenzeichen 1 BvR 679/21 bereits Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben hat.

    Im Übrigen ist er nach § 54 Satz 1 VerfGHG - wie nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG - auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zu verweisen, weil er jedenfalls nicht darlegt, dass er die Unverhältnismäßigkeit der Erzwingungshaft zuvor im fachgerichtlichen Verfahren nach § 765a ZPO geltend gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21, juris, Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 04.07.2022 - 1 BvR 504/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Ablehnung eines Antrags auf

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich oder subjektiv erforderlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2021 - 1 BvR 690/20 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2021 - 1 BvR 1755/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 09.08.2021 - 1 BvR 1163/21

    Ablehnung auf Zulassung eines Beistands nach § 22 Absatz 1 Satz 4

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich oder subjektiv erforderlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2020 - 1 BvR 296/20 -, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2021 - 1 BvR 690/20 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 10.05.2021 - 1 BvR 690/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung

    Eine im pflichtgemäßen Ermessen des Bundesverfassungsgerichts stehende Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 05.10.2021 - 1 BvR 1755/21

    Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung und Nichtannahme einer

    Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich oder subjektiv erforderlich ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2020 - 1 BvR 296/20 -, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Mai 2021 - 1 BvR 690/20 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 29.06.2023 - 2 BvR 760/23

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Ablehnung eines Antrags auf

    Eine im pflichtgemäßen Ermessen des Bundesverfassungsgerichts stehende Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 21.04.2023 - 2 BvR 406/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und abgelehnter Antrag auf Zulassung eines

    Eine im pflichtgemäßen Ermessen des Bundesverfassungsgerichts stehende Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn die Zulassung subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7; stRspr).
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