Rechtsprechung
   BVerfG, 19.04.2021 - 2 BvR 2167/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12022
BVerfG, 19.04.2021 - 2 BvR 2167/20 (https://dejure.org/2021,12022)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2021 - 2 BvR 2167/20 (https://dejure.org/2021,12022)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2021 - 2 BvR 2167/20 (https://dejure.org/2021,12022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer straffälligen Ausländerin bezüglich der Versagung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen ihre Ausweisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 25a Abs 2 AufenthG 2004, § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer straffälligen Ausländerin bzgl der Versagung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen ihre Ausweisung - Substantiierungsmangel (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer straffälligen Ausländerin bzgl der Versagung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen ihre Ausweisung - Substantiierungsmangel (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer straffälligen Ausländerin bzgl der Versagung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen ihre Ausweisung; Substantiierungsmangel (§§ 23 Abs. 1 S. 2, 92 BVerfGG )

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 25a Abs. 2 ; AufenthG § 53 Abs. 1
    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde einer zuvor straffällig gewordenen jordanischen Staatsangehörigen gegen ihre Ausweisung wegen mangelhafter Darlegung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer straffälligen Ausländerin bzgl der Versagung fachgerichtlichen Rechtsschutzes gegen ihre Ausweisung - Substantiierungsmangel (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 2 BvR 2167/20
    Beschwerdeführer müssen hiernach darlegen, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Verletzung in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ), was eine Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung notwendig macht (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 2 BvR 2167/20
    Beschwerdeführer müssen hiernach darlegen, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Verletzung in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ), was eine Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung notwendig macht (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 2 BvR 2167/20
    Beschwerdeführer müssen hiernach darlegen, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Verletzung in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ), was eine Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung notwendig macht (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2021 - 2 BvR 2167/20
    Beschwerdeführer müssen hiernach darlegen, dass eine unmittelbare und gegenwärtige Verletzung in einem verfassungsbeschwerdefähigen Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ), was eine Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung notwendig macht (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 130, 1 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht