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   BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21   

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https://dejure.org/2023,11142
BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21 (https://dejure.org/2023,11142)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21 (https://dejure.org/2023,11142)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2023 - 2 BvR 1844/21 (https://dejure.org/2023,11142)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 156 StGB
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung (Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der falschen Versicherung an Eides Statt betreffend den rechtzeitigen Einwurf eines Schreibens in einen Gerichtsbriefkasten; Wohnungsgrundrecht; Grundsatz der ...

  • Burhoff online

    Wohnungsdurchsuchung, Verhältnismäßigkeit, Unterlassen grundrechtsschonenderer Ermittlungsmaßnahmen

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unverhältnismäßige Durchsuchungsanordnung wegen sich aufdrängender milderer Ermittlungsmaßnahmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 102 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch unverhältnismäßige, da zu Ermittlungszwecken nicht erforderliche Wohnungsdurchsuchung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts; Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung i.R.e. Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der falschen Versicherung an Eides statt; Verletzung des Rechts eines Betroffenen auf ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch unverhältnismäßige, da zu Ermittlungszwecken nicht erforderliche Wohnungsdurchsuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch unverhältnismäßige, da zu Ermittlungszwecken nicht erforderliche Wohnungsdurchsuchung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Die Unzulässigkeit einer Durchsuchung - Keine Frage nach der Funktion des Nachtbriefkastens?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchungsanordnung - und die sich aufdrängenden milderen Ermittlungsmaßnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2257
  • NStZ-RR 2023, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21
    Es bestanden auf konkreten Tatsachen beruhende Anhaltspunkte (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ) für die Begehung einer Straftat.

    Es sind diesbezüglich keine Fehler erkennbar, die auf objektive Willkür oder auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung des Grundrechts des Beschwerdeführers schließen lassen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, Rn. 25).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21
    b) In die durch Art. 13 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Von einer Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses war abzusehen, da dessen Wirkungen mit Vollzug der Durchsuchung entfallen sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21
    Es bestanden auf konkreten Tatsachen beruhende Anhaltspunkte (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ) für die Begehung einer Straftat.

    Von einer Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses war abzusehen, da dessen Wirkungen mit Vollzug der Durchsuchung entfallen sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2023 - 2 BvR 1844/21 -, Rn. 46).
  • LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23

    Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter,

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21 -, Rn. 46).
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