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   BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20   

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BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20 (https://dejure.org/2023,10420)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20 (https://dejure.org/2023,10420)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2023 - 2 BvR 2180/20 (https://dejure.org/2023,10420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 152 Abs. 2 StPO; § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB a. F.; § 370 Abs. 1 AO; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Wohnungsgrundrecht; Erfordernis eines doppelten Anfangsverdachts; Richtervorbehalt; Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses; unzureichende Umschreibung möglicher ...

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Anordnungsvoraussetzungen, Anfangsverdacht, vage Vermutungen, Geldwäsche

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend Wohnungsdurchsuchung aufgrund Geldwäscheverdachts überwiegend erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 29 Abs 1 S 1 BtMG 1981, § 261 Abs 1 S 2 StGB vom 23.06.2017
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung trotz Mängeln des Durchsuchungsbeschlusses bzgl der Tatvorwürfe und der gesuchten Beweismittel - Anfangsverdacht einer Geldwäsche gem § 261 StGB aF verlangt Konkretisierung der ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung trotz Mängeln des Durchsuchungsbeschlusses bzgl der Tatvorwürfe und der gesuchten Beweismittel - Anfangsverdacht einer Geldwäsche gem § 261 StGB aF verlangt Konkretisierung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung trotz Mängeln des Durchsuchungsbeschlusses bzgl der Tatvorwürfe und der gesuchten Beweismittel - Anfangsverdacht einer Geldwäsche gem § 261 StGB aF verlangt Konkretisierung der ...

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Wohnungsdurchsuchung aufgrund Geldwäscheverdachts

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: "Clankriminalität"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsdurchsuchung - und der nur vage Geldwäscheverdacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 216
  • WM 2023, 1064
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Betroffene wird auf diese Weise zugleich in den Stand versetzt, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Von einer Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses war abzusehen, da dessen Wirkungen mit Vollzug der Durchsuchung entfallen sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Betroffene wird auf diese Weise zugleich in den Stand versetzt, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    In dem Beschluss muss zum Ausdruck kommen, dass der Ermittlungsrichter die Eingriffsvoraussetzungen selbstständig und eigenverantwortlich geprüft hat (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05

    Abhören eines Verteidigergespräches in der JVA; Freiheit der Berufsausübung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
    Dass eine Vortat aus dem Katalog des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. begangen wurde, war ein wesentliches Merkmal der Strafbarkeit der Geldwäsche (vgl. BVerfGK 8, 349 ).

    Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen benannt werden (vgl. BVerfGK 8, 349 ; 9, 149 ; 18, 414 ; 19, 148 ).

    Die Ausführungen des Amtsgerichts waren daher für die Verdachtsannahme einer Steuerhinterziehung als Geldwäschevortat (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b StGB a.F.) nicht tragfähig (vgl. BVerfGK 8, 349 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 22 ff.).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
    Die Funktion des Richtervorbehalts, eine vorbeugende Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz zu gewährleisten, würde andernfalls unterlaufen (vgl. BVerfGK 5, 84 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2018 - 2 BvR 1260/16 -, juris, Rn. 29).

    Defizite in der Begründung des zugrundeliegenden Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme können hingegen im Beschwerdeverfahren nachgebessert werden (vgl. BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

    Die Ausführungen des Amtsgerichts waren daher für die Verdachtsannahme einer Steuerhinterziehung als Geldwäschevortat (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b StGB a.F.) nicht tragfähig (vgl. BVerfGK 8, 349 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 22 ff.).

  • LG Hagen, 04.11.2020 - 41 Qs 32/20
    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
    Der Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 6. August 2020 - 66 Gs 1232/20 (600 Js 701/19) - und der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 4. November 2020 - 41 Qs 32/20 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 4. November 2020 - 41 Qs 32/20 - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kosten an das Landgericht Hagen zurückverwiesen.

    1. Es war festzustellen, dass der Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 6. August 2020 - 66 Gs 1232/20 (600 Js 701/19) - und der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 4. November 2020 - 41 Qs 32/20 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG verletzen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ).

    Defizite in der Begründung des zugrundeliegenden Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme können hingegen im Beschwerdeverfahren nachgebessert werden (vgl. BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).

    Von einer Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses war abzusehen, da dessen Wirkungen mit Vollzug der Durchsuchung entfallen sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).

    Die Funktion des Richtervorbehalts, eine vorbeugende Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz zu gewährleisten, würde andernfalls unterlaufen (vgl. BVerfGK 5, 84 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2018 - 2 BvR 1260/16 -, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Betroffene wird auf diese Weise zugleich in den Stand versetzt, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
    Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Maßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

    Der Betroffene wird auf diese Weise zugleich in den Stand versetzt, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12

    Durchsuchung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen des Verdachts der

  • BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04

    Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit); Tatverdacht

  • BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale

  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 19.06.2018 - 2 BvR 1260/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

  • BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvQ 26/20

    Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines doppelten

  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen

    Der Betroffene wird auf diese Weise zugleich in den Stand versetzt, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 2015 - 2 BvR 440/14 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2023 - 2 BvR 2180/20 -, Rn. 28).
  • LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23

    Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter,

    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20 -, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15.11.2023 - 1 BvR 52/23 -, Rn. 21).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2023 - 12 Qs 57/23

    Begründungsumfang von Durchsuchungsbeschlüssen in einer Steuerstrafsache

    Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen benannt werden (BVerfG, Beschluss vom 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20, juris Rn. 28 m.w.N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2023 - 12 Qs 24/23

    Mindestanforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

    Mängel bei der ermittlungsrichterlich zu verantwortenden Umschreibung des Tatvorwurfs und der zu suchenden Beweismittel können im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden (BVerfG, Beschluss vom 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20, juris Rn. 28 f. m.w.N.).
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