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   BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04   

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https://dejure.org/2005,6361
BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04 (https://dejure.org/2005,6361)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04 (https://dejure.org/2005,6361)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 1 BvR 2792/04 (https://dejure.org/2005,6361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten zur Förderung einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung durch das Arbeitsamt - Erforderlichkeit einer vorherigen Zustimmung durch das Arbeitsamt - Vereinbarkeit der Auslegung und Anwendung von § 77 Abs. 1 Nr. 4, § 92 Abs. 2 und ...

  • Judicialis

    SGB III § 77 Abs. 1 Nr. 3 a.F.; ; SGB III § 77 Abs. 1 Nr. 4; ; SGB III § 92 Abs. 2; ; SGB III § 417 Nr. 2 a.F.; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 77 Abs. 1 Nr. 3
    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsbedürfnisses für Umschulungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 245
  • NZS 2005, 645 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
    Jedoch unterliegt dieses Recht der Ausgestaltung durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Das Gehörsrecht gewährleistet nur, dass sich die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens zu allen relevanten Punkten äußern können (vgl. BVerfGE 101, 106 ) und dass das Gericht diese Äußerungen grundsätzlich berücksichtigt (vgl. BVerfGE 83, 24 ).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
    Materiellrechtliche Regelungen gehören dazu nur, wenn sie die Kontrolldichte durch die Gerichte verringern, zum Beispiel, indem sie der Exekutive Gestaltungs-, Beurteilungs- oder Ermessensspielräume einräumen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
    Das Gehörsrecht gewährleistet nur, dass sich die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens zu allen relevanten Punkten äußern können (vgl. BVerfGE 101, 106 ) und dass das Gericht diese Äußerungen grundsätzlich berücksichtigt (vgl. BVerfGE 83, 24 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
    Materiellrechtliche Regelungen gehören dazu nur, wenn sie die Kontrolldichte durch die Gerichte verringern, zum Beispiel, indem sie der Exekutive Gestaltungs-, Beurteilungs- oder Ermessensspielräume einräumen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
    Diese Anforderungen gelten auch für die Anwendung einfachen Rechts durch die Gerichte selbst (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit durch Verweigerung der nachträglichen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
    Der Verweigerung der Förderung lag auch keine berufsregelnde Tendenz bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes zugrunde; allein individuelle, im Arbeitsförderungsrecht liegende Gründe waren entscheidend (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, 1 BvR 765/00 vom 16. Dezember 2004 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
    Es war ihm zumutbar, eine Entscheidung über die Zustimmung herbeizuführen und im Falle der Ablehnung dagegen Rechtsschutz zu suchen, notfalls auch Eilrechtsschutz bei den zuständigen Sozialgerichten (vgl. hierzu BVerfGE 93, 1 ), bevor er eigenmächtig mit der gewünschten Umschulung begann.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
    Eine solche Ausgestaltung muss sich immer am Ziel der Gewährleistung des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG orientieren und im Hinblick darauf grundsätzlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. BVerfGE 60, 253 ).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
    Mittel der Ausgestaltung sind typischerweise verfahrensrechtliche Normen (vgl. BVerfGE 97, 298 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04
    aa) Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz garantiert eine tatsächlich wirksame umfassende Kontrolle exekutiven Handelns durch die Gerichte (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 156/04 B

    Zustimmung zur Weiterbildungsmaßnahme bei der Förderung der beruflichen

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2004 - L 7 AL 183/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12

    Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen

    Es gewährleistet die tatsächlich wirksame umfassende Kontrolle exekutiven Handelns durch die Gerichte (BVerfG, Beschl. v. 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04 -, BVerfGK 5, 245).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2016 - L 2 SO 4761/15
    Einer zusätzlichen oder vorgeschalteten Klage auf Zusicherung hinsichtlich der Übernahme der Maklerkosten (§ 35 Abs. 2 Satz 5 SGB XII) bedurfte es nicht (vgl. in anderem Zusammenhang: Bundessozialgericht - BSG -, SozR 4-4300 § 77 Nr. 3; BSGE 104, 83; zur vergleichbaren Situation bei § 22 SGB II BSG in SozR 4-3200 § 22 Nr. 37 und SozR 4-4200 § 22 Nr. 49).
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