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   BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19   

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BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19 (https://dejure.org/2020,16228)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.2020 - 2 BvC 11/19 (https://dejure.org/2020,16228)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 (https://dejure.org/2020,16228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in der CDU als unbegründet zurückgewiesen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 48 BVerfGG
    Unbegründetes Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsverfahren: keine Besorgnis der Befangenheit des Bundesverfassungsrichters Müller hinsichtlich der Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns bzw der CDU innerhalb Bayerns

  • rewis.io

    Unbegründetes Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsverfahren: keine Besorgnis der Befangenheit des Bundesverfassungsrichters Müller hinsichtlich der Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns bzw der CDU innerhalb Bayerns

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründetheit eines Richterablehnungsgesuchs im Wahlprüfungsverfahren; Frühere amtliche Tätigkeit eines Richters; Anforderungen an im Berichterstatterschreiben erteilte rechtliche Hinweise

  • datenbank.nwb.de

    Unbegründetes Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsverfahren: keine Besorgnis der Befangenheit des Bundesverfassungsrichters Müller hinsichtlich der Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns bzw der CDU innerhalb Bayerns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 154, 312
  • NVwZ-RR 2020, 809
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
    Weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, Rn. 15) - kann eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.

    Der Beschwerdeführer verkennt, dass mit dem Berichterstatterschreiben nur rechtliche Hinweise im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung gegeben werden (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. August 2017 - 2 BvC 67/14 -, Rn. 3) und dabei nur auf die aus der Sicht des Berichterstatters wesentlichen Fragen eingegangen werden muss, hingegen nicht auf jedwede Argumentation.

    Ein solcher Hinweis des Richters Müller, der der rechtlichen Klärung dient, liegt im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärung und ist nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; 142, 182 ).

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
    Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 142, 302 ).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 108, 122 ; 142, 302 ).

    Weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, Rn. 15) - kann eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
    Ein solcher Vortrag, der auf reinen Vermutungen beruht, ist ungeeignet, eine Besorgnis der Befangenheit eines Richters zu begründen (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvC 15/18 -, Rn. 4).

    Zwar können Zweifel an der Objektivität eines Richters bestehen, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer mit Engagement geäußerten politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ).

  • BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92

    Herzog

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
    Der Vergleich mit einer Entscheidung zur Mitwirkung des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herzog (BVerfGE 89, 359 ff.) mache jedoch deutlich, dass hier Grenzen überschritten seien.

    Schließlich führt auch der vom Beschwerdeführer gezogene Vergleich zu einer Entscheidung über die Befangenheit des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herzog (vgl. BVerfGE 89, 359 ff.) zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
    Der Beschwerdeführer verkennt, dass mit dem Berichterstatterschreiben nur rechtliche Hinweise im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung gegeben werden (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. August 2017 - 2 BvC 67/14 -, Rn. 3) und dabei nur auf die aus der Sicht des Berichterstatters wesentlichen Fragen eingegangen werden muss, hingegen nicht auf jedwede Argumentation.

    Ein solcher Hinweis des Richters Müller, der der rechtlichen Klärung dient, liegt im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärung und ist nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; 142, 182 ).

  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
    Weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, Rn. 15) - kann eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
    Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 142, 302 ).
  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
    Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 142, 302 ).
  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
    Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 142, 302 ).
  • BVerfG, 15.08.2017 - 2 BvC 67/14

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
    Der Beschwerdeführer verkennt, dass mit dem Berichterstatterschreiben nur rechtliche Hinweise im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung gegeben werden (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. August 2017 - 2 BvC 67/14 -, Rn. 3) und dabei nur auf die aus der Sicht des Berichterstatters wesentlichen Fragen eingegangen werden muss, hingegen nicht auf jedwede Argumentation.
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch und Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09

    Führung eines Bewerbungsgesprächs mit Beschwerdeführer vor mehreren Jahren sowie

  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14

    Besetzungsrüge und Antrag auf Richterablehnung sowie Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren

  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

  • BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvC 5/19

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch

  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend den Einsatz bewaffneter deutscher

  • BGH, 19.10.2022 - RiSt 1/21

    Offensichtliche Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche

    Das ist auch der Fall, wenn die vorgebrachten Ablehnungsgründe bereits in einem anderen Verfahren gewürdigt worden sind, in dem ein im Wesentlichen vergleichbares Ablehnungsgesuch gestellt war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvC 35/18, juris Rn. 3 mit BVerfGE 154, 312, 316 ff.; Beschluss vom 19. Oktober 2021, aaO).
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17

    Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen

    a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner oder ihrer Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters oder der Richterin zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 322 ; 154, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).

    b) Die Kundgabe politischer Meinungen, die ein Richter oder eine Richterin zu einer Zeit geäußert hat, als er oder sie noch nicht Mitglied des Bundesverfassungsgerichts war und daher den besonderen Anforderungen dieses Richteramts noch nicht Rechnung zu tragen hatte, rechtfertigt grundsätzlich eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 148, 1 ; 154, 312 ).

  • BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvC 55/19

    Ablehnungsgesuch gegen den Richter Müller offensichtlich unzulässig und

    Es gibt seine vorläufige Rechtsauffassung in sachlicher Form wieder und ist als im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffene Maßnahme üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; 154, 312 ).

    Soweit der Beschwerdeführer auf die frühere politische Berufstätigkeit und die Parteizugehörigkeit des Richters Müller verweist, kann weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfGE 154, 312 ) - eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.

    Auch ändert daran nichts, dass die jeweilige Partei - was hier ohnehin fernliegt - gegebenenfalls ein Interesse am Ausgang des Verfahrens hat (vgl. BVerfGE 154, 312 ).

    Um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen, ist zudem regelmäßig erforderlich, dass zwischen den angeführten politischen Äußerungen und dem Streitgegenstand des Verfahrens ein inhaltlicher Zusammenhang besteht, der darauf hindeutet, dass der abgelehnte Richter hinsichtlich der dem Verfahren zugrundeliegenden Rechtsfrage voreingenommen sein könnte (vgl. BVerfGE 154, 312 ).

  • BVerfG, 19.10.2021 - 1 BvR 854/21

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs im Verfahren

    Das ist auch dann der Fall, wenn die vorgebrachten Ablehnungsgründe bereits in einem anderen Verfahren gewürdigt wurden, in dem ein im Wesentlichen vergleichbares Ablehnungsgesuch gestellt war (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvC 35/18 -, Rn. 3 mit Bezug auf BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20

    Begründete Selbstablehnung eines Verfassungsrichters wegen freundschaftlicher

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ; 102, 192 ; 142, 302 ; 154, 312 ).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 34/18

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller und Verwerfung

    Dies folgt aus der Würdigung des - im Wesentlichen mit dem in diesem Verfahren gestellten Ablehnungsgesuch identischen - Ablehnungsgesuchs in dem Verfahren 2 BvC 11/19 mit Senatsbeschluss vom 19. Mai 2020 (dort Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 35/18

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter

    Dies folgt aus der Würdigung des - im Wesentlichen mit dem in diesem Verfahren gestellten Ablehnungsgesuch identischen - Ablehnungsgesuchs in dem Verfahren 2 BvC 11/19 mit Senatsbeschluss vom 19. Mai 2020 (dort Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 36/18

    Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller unzulässig und Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 38/18

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller und erfolglose

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 33/18

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs gegen Richter Müller und erfolglose

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 6/19

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller und erfolglose

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