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   BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61   

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https://dejure.org/1962,288
BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61 (https://dejure.org/1962,288)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.1962 - 1 BvR 371/61 (https://dejure.org/1962,288)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 1962 - 1 BvR 371/61 (https://dejure.org/1962,288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; AMG § 36
    Einstweilige Anordnung gegen § 36 AMG 1961

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 153
  • NJW 1962, 1435
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61
    Wirtschaftliche Nachteile, die einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, können zwar im allgemeinen die Aussetzung der Anwendung von Normen zum gemeinen Wohl nicht begründen (BVerfGE 7, 175 (179)).
  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne

    (2) Im Hinblick auf die eigene Situation der Beschwerdeführerin ist im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die lediglich Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ).

    Etwas anderes kann sich zwar dann ergeben, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung, deren einstweilige Aussetzung beantragt ist, vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 f.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771).

  • BVerfG, 18.10.2023 - 1 BvR 1796/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen die gesetzliche Altersgrenze für Notare

    dd) Darüber hinaus verbleibende wirtschaftliche Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch den Vollzug des Gesetzes entstehen, sind grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung der Normen über die Altersgrenze zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363f.; 160, 164 ; dazu auch BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

    Wendet sich der Antragsteller, wie hier, gegen den Vollzug eines Gesetzes, wird eine Aussetzung regelmäßig für die Gesamtheit der betroffenen Normadressaten und nicht nur für den Beschwerdeführer vorzunehmen sein (vgl. etwa BVerfGE 12, 276 ; 14, 153 f.; 29, 120 ; 43, 47 ; 83, 162 ; 91, 320 ).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Wenn eine solche Aussetzung in Betracht kommt, wird sie auch regelmäßig für die Gesamtheit der betroffenen Normadressaten und nicht nur für die Beschwerdeführer vorzunehmen sein (vgl. etwa BVerfGE 14, 153 f.; 43, 47 [51 f.]).
  • BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22

    Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das

    a) Eine Aussetzung einer gesetzlichen Regelung, die Gewerbetreibende betrifft, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann in Betracht, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ff.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ).

    Unabhängig davon gilt in rechtlicher Hinsicht, dass allein wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 160, 164 ).

  • BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei

    Unter welchen Umständen anderes zu gelten hat, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung, deren einstweilige Aussetzung beantragt ist, vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 f.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771), kann vorliegend offen bleiben.
  • BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von

    Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363 f.; dazu auch BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20

    Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin

    Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind aber im Allgemeinen nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; BVerfGK 7, 188 ).

    Tatsächliche Auswirkungen wirtschaftlicher Art können regelmäßig nicht als von ganz besonderem Gewicht bewertet werden, wenn sie nicht existenzbedrohende Ausmaße annehmen (vgl. BVerfGE 3, 34 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363).

  • BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2058/22

    Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das

    a) Eine Aussetzung einer gesetzlichen Regelung, die Gewerbetreibende betrifft, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann in Betracht, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ff.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ).

    Unabhängig davon gilt in rechtlicher Hinsicht, dass allein wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 160, 164 ).

  • BVerfG, 05.02.2024 - 1 BvR 315/24

    Unzulässiger Eilantrag mangels hinreichend substantiierter Darlegung der

    b) Sind durch den angegriffenen Hoheitsakt gewerblich oder beruflich tätige Personen betroffen, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung namentlich dann in Betracht, wenn ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist und dadurch ein Schaden entstehen würde, der im Fall der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 2019 - 1 BvR 1627/19 -).
  • BVerfG, 15.09.1994 - 1 BvR 1651/94

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten von Vorschriften des

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23

    Mangels Darlegung einer drohenden Existenzgefährdung erfolgloser Eilantrag

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

  • BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05

    Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages

  • VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97

    Rechtsschutzbedürfnis

  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an

  • BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvQ 15/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen Kommunalwahlen in Sachsen und Thüringen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.03.2006 - LVG 2/06

    Keine vorläufige Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - C-213/89

    The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte: Factortame Ltd u. a.

  • VGH Hessen, 17.07.1997 - 8 NG 2271/97

    Normenkontrollverfahren bezüglich der Börsenordnung - Antragsbefugnis eines

  • BGH, 14.11.1975 - I ZR 48/75

    Betreiben von Warenhäusern - Werbung mit Preisgegenüberstellungen in den

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