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BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 1057/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsrechtlich völlig substanzloser Sachvortrag - Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr bei Erhebung einer Verfassungsbeschwerde mit verfassungsrechtlich völlig substanzlosen Sachvortrag in einer Bagatellangelegenheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 1057/97
Die Verfassungsbeschwerde ist mißbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG erhoben, weil die Arbeitskapazität des Bundesverfassungsgerichts in einer Bagatellangelegenheit mit einem verfassungsrechtlich völlig substanzlosen Sachvortrag in Anspruch genommen wird (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
- BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11
Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht - …
Diese Regelung erfasst auch den Fall, dass jedenfalls die Aufrechterhaltung der Verfassungsbeschwerde missbräuchlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 1057/97 -, juris).